Plagiatsprüfung einer fremden oder eigenen schriftlichen Arbeit

Sie möchten eine fremde schriftliche Arbeit, meist eine Doktorarbeit, einer professionellen Plagiatsprüfung unterziehen? Wir prüfen für Sie Diplomarbeiten, Doktorarbeiten, Habilitationsschriften, Forschungsprojektanträge, publizierte wissenschaftliche Papers, Sachbücher sowie wissenschaftliche Monographien (ab 100 Seiten) auf Plagiat. Selbstverständlich prüfen wir auch Ihre eigene wissenschaftliche Arbeit (ab 100 Seiten) vor der Abgabe auf Plagiat.

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Weiter unterziehen wir Sachverständigen- und Gerichtsgutachten einem Plagiat-Check und überprüfen sie auf Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, sofern es sich um auf eine Wissenschaftsdisziplin vereidigte Sachverständige handelt. Die Grundregeln des Zitierens und der Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer sollten gerade bei Ausarbeitungen eingehalten werden, die rechtliche Konsequenzen für Betroffene nach sich ziehen können.

Wir haben seit 2002 mehr als 500 Texte auf Plagiat überprüft, darunter mehr als 300 akademische Arbeiten, davon vorwiegend Doktorarbeiten. In zwölf Fällen wurden nach unseren Plagiatsgutachten akademische Grade rechtmäßig widerrufen.

Plagiat ist mehr als Text-Identität

Manche Mitbewerber aus dem Dunstkreis der „neuen Plagiatsjäger“ lassen die Öffentlichkeit mehr oder weniger bewusst im Irrglauben, ein Plagiat sei mit einer bloßen Textübereinstimmung gleichzusetzen. Dem ist nicht so. Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit per definitionem ein echtes Textplagiat und nicht bloß schlechte „Abschreibwissenschaft“ vorliegt:

Die wichtigste ist nicht das Fehlen der Anführungszeichen, sondern das Fehlen der Quellenangabe. Weiter muss die Absicht einer Täuschung über die Autorschaft idealer Weise bereits an Hand des einzelnen Plagiatsfragments, vielleicht aber auch mittels der Häufung solcher Fragmente (etwa mittels eines werkprägenden Strickmusters) nachweisbar sein. Immer gilt: Schlechte Wissenschaft ist noch kein Plagiat!

Stefan Weber mit offenem Buch
© Joachim Bergauer

Plagiat und Titelverlust

Eine „plagiatspositive“ Arbeit bedeutet noch nicht studienrechtliche Konsequenzen. Die Aberkennung eines akademischen Grades ist eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Fakultät. Sie – und nur sie – gewichtet. Klar ist: Je mehr Plagiatsfragmente gefunden werden, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit des Verlusts des Doktorgrades.

Im Gegensatz zu den „Plagiatsjägern“ im Internet, die keine „Aberkennungsbilanz“ aufweisen können, veröffentlichen wir hier gerne unsere Statistik:

Aberkennungen akademischer Grade nach unseren Gutachten

  1. Doktorgrad von der TU Darmstadt, Bestätigung durch das zuständige Verwaltungsgericht, rechtskräftig
  2. Doktorgrad von der Universität Tübingen, Rücknahme des Widerrufs, rechtskräftig
  3. Doktorgrad von der Universität Wien, rechtskräftig
  4. Doktorgrad von der Universität Wien, rechtskräftig
  5. Magistergrad von der Universität Wien, rechtskräftig
  6. Magistergrad von der Universität Wien, rechtskräftig
  7. Magistergrad von der Universität Salzburg, rechtskräftig
  8. Bachelorgrad von der Universität Salzburg, rechtskräftig
  9. Magistergrad von der Universität Klagenfurt, rechtskräftig
  10. Doktorgrad von der Universität Klagenfurt, rechtskräftig
  11. Doktorgrad von der Universität Klagenfurt, Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshof, rechtskräftig
  12. Doktorgrad von der Universität Graz, rechtskräftig

Ein Fall von freiwilligem Titelverzicht nach Veröffentlichung; mehrere Verfahren kurz vor dem Abschluss, davon in zwei Fällen Aberkennung des Grades sehr wahrscheinlich. In zwei weiteren Fällen erheblichen Plagiierens keine adäquaten Reaktionen der Universitäten LMU und Charité – Öffentlichkeitsarbeit geplant (Stand: 2021).

Plagiat und Täuschungsabsicht

Die Aberkennung eines akademischen Grades ist die Rücknahme eines Verwaltungsakts, die ihrerseits vom Plagiator im Instanzenweg angefochten werden kann. Zwei verwaltungsgerichtliche Urteile nach Aberkennungen akademischer Grade in Österreich und in Deutschland bestätigen unsere Plagiatsgutachten bzw. Plagiatsprüfungen vollinhaltlich.

Es geht in all diesen Fällen um ein komplexes Zusammenspiel von jeweils gültiger Promotionsordnung, eventuellem Hochschul-Länderrecht, universitätsweit verbindlichen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und dem objektiven Nachweis von Plagiatsfragmenten in erheblichem Umfang. Die einschlägige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zielt auf die „Wesentlichkeit“ der „Erschleichungsabsicht“ (Österreich) bzw. die „Erheblichkeit“ der „Täuschungsabsicht“ (Deutschland) ab. Bei allen Verdachtsfällen müssen fachspezifische Zitierkulturen (etwa Rechtswissenschaft, Medizin) beachtet werden.

Die negativen Folgen einer positiven Plagiatsprüfung

Über viele unserer Plagiatsenthüllungen und deren Folgen für die enttarnten Plagiatoren – wie Rücktritte, Entlassungen oder rechtskräftige Geldstrafen – wurde in den Medien immer wieder berichtet, siehe etwa hier, hier und hier.

Mit einem falschen oder unbegründeten Verdacht gehen wir nicht an die Öffentlichkeit. Wir bemühen uns vielmehr, nach einem Erstfund, der oft überraschend ist, ein möglichst komplettes Bild zu zeichnen.

Unsere Methode: Das Ergebnis langjähriger Erfahrung

Die genaue Vorgangsweise bei der Plagiatsdetektion begründet unsere Alleinstellung. Details werden hier deshalb nicht verraten und fußen vor allem auch auf langjähriger Expertise. Man lernt mit fast jedem neuen Fall etwas dazu. Nur so viel: Eine wichtige Rolle spielt der Zugriff auf Google Books. Zweitens ist die Wayback Machine des Internet Archivs unverzichtbar bei allen Recherchen. Inhaltlich spielen u.a. Texte im unmittelbaren Umfeld korrekt ausgewiesener Zitate (Suche nach „Bauernopfer-Referenzen“) eine große Rolle.

Plagiatsdetektion ist auf alle Fälle „Handwerk“ im Wortsinn: Es entscheidet immer der menschliche Interpret, ob eine Textübereinstimmung ein Plagiat ist oder nicht.

Die Kosten für einen Plagiat-Check

Pauschale Preisvereinbarung für zwei Standard-Prüfvarianten. Sie können sich gerne persönlich an uns wenden und wir erstellen Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für eine Plagiatsprüfung. Häufig wird auch der Weg über eine Anwaltskanzlei gewählt.

Eine schriftliche Auftragsvereinbarung schafft Sicherheit für beide Seiten. In dieser werden Arbeitsumfang, Zeitplan und maximaler Kostenrahmen genau festgelegt. Es gelten unsere AGB.

Gerne übernehmen wir auch die Einreichung eines fertigen Plagiatsgutachtens an einer Universität oder Hochschule und kümmern uns um ein satzungsgemäßes Verfahren. Sollte dieses nicht erfolgen, bieten wir auf Wunsch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu einem Plagiatsfall an. Als Auftraggeber bleiben Sie dabei selbstverständlich immer und auf Dauer anonym.