Wegweisendes Schavan-Urteil nun online nachzulesen

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in der Causa Schavan ist nun im Volltext online nachzulesen. Es ist in vielerlei Hinsicht wegweisend. Klar ist: Viele Universitäten hielten und halten sich in keiner Weise an das, was hier geschrieben steht. Da das Verwaltungsgericht der Universität Recht gegeben hat, verstoßen zahlreiche andere Universitäten, die ganz anders agieren, mitunter wiederholt gegen herrschendes Recht. Schade, dass es bei Vertuschungsverdacht an Hochschulen keine wirkliche rechtliche Handhabe gibt.

Nur zwei wichtige Zitate aus dem Urteil (beide referieren im Konjunktiv Ausführungen der beklagten Universität, denen das Verwaltungsgericht durch das Urteil zugestimmt hat):

„Auf die Frage, ob sich die damaligen Gutachter (bzw. Referenten) der Arbeit getäuscht gefühlt hätten, komme es nicht an, da Adressat einer Promotionsleistung die Fakultät sei, die den Doktorgrad verleihe.“

„Ob die eingereichte Dissertation annahmefähig gewesen wäre, wenn sie die fehlenden Nachweise enthalten hätte, sei irrelevant. Eine ‚geltungserhaltende Reduktion‘ finde nicht statt. Auf die Quantität der Plagiate im Verhältnis zur Länge der Arbeit komme es jenseits einer hier nicht ernstlich zu erwägenden Bagatellgrenze rechtlich nicht an.“

Die persönliche Erklärung Schavans (offenbar von ihrer Webseite schon wieder verschwunden) macht hingegen sprachlos.

3 Kommentare zu “Wegweisendes Schavan-Urteil nun online nachzulesen

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  1. Engel

    Betr.: Beurteilung wisschenschaftlicher Arbeiten

    Vielen selbsternannten Plagiatsjägern ist v.a. eines gemeinsam-sie haben wenig Ahnung von den Fachgebieten für die sie sich ein Urteil erlauben.

    1. das internet ist erst seit ca 1985 publik,alle davor verliehenen Titel,etc sind

    daher betr. sog. Abschreibübungen,Zitate,etc nicht vergleichbar mit den zB ab 2000

    denkbaren Möglichkeiten der umfangreicheren Recherchen betr. Urheberschaft,etc.

    2. die Beurteilung aller Arbeiten obliegt ausschliesslich den zugeordneten Instituten bzw. dem betr. Kollegium.Der primitive Vergleich Abgleich mit einer Software kann wohl Mängel aufweisen,aber auch da ist die Frage ob seit der Erstellung der Arbeiten bis zur Prüfung nicht bereits wieder zigtausend neue Artikel im internet publiziert wurden.

    3. es gibt keine Experten in diesem Bereich,die Plagiate enttarnen(ev. schwarze Schafe), i.A. hat der Schreiber bis zur graduierung bereits zig Prüfungen,Seminare,etc absolviert,die seine Würdigung dokumentieren.Die Abschlussarbeit ist je nach Sachgebiet oft auch eine teamarbeit,die hier nicht gewürdigt wird.

    4. kein Plagiatsjäger hat soviel Fachwissen um Mitmenschen diskretitieren zu dürfen-er müsste quasi ein Archimedes der Neuzeit sein.

    5. überlasst daher die beurteilung ausschliesslich den zuständigen Universitäten.

    6. in conclusion sollte man dann auch alle Ehrentitel abschaffen….

    mfG

     

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  2. Simone G.

    Nicht verschwunden ist dagegen von der Webseite folgende Angabe:
    „Seit 2008: Honorarprofessorin am Seminar für Katholische Theologie der Freien Universität zu Berlin“
    „Entpflichtung“ von der Honorarprofessur ist möglicherweise auslegungsfähig. Ich halte es noch für möglich, dass Frau Schavan keineswegs auf den Professorentitel verzichtet hat und nur bis auf weiteres von der Verpflichtung der Lehre befreit sein will.

    Antworten

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