„Nicht im Bereich von ‚wissenschaftlichem Fehlverhalten'“

Immer wieder ganz amüsant lesen sich die Orakelsprüche der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität. Parallel zu meinen eigenen Recherchen habe ich die ÖAWI mit der Klärung von meines Erachtens spannenden Fragen ‚beauftragt‘: Ist es rechtens, wenn ein Wissenschaftler – wie Peter Weibel – seine unvollendete und nie approbierte akademische Qualifikationsschrift – wie etwa eine Dissertation – regelmäßig in Lebensläufen anführt? Und hat PW jemals in Publikationen oder in Vorlesungsverzeichnissen seinen Doktorgrad angeführt? Doch die ÖAWI ging mal wieder nicht hinein in die empirische Realität, sondern stellte „im Rahmen eines Vorverfahrens“ folgendes fest: „Die vorgebrachten Vorwürfe sind nach Meinung der Kommission nicht im Bereich von ‚wissenschaftlichem Fehlverhalten‘ anzusiedeln, da es nicht um die wissenschaftliche Arbeit an sich geht.“ Alles gut also!

Im Zuge meiner Entdeckungen der Weibelschen Paradoxien wurde ich von mehreren Seiten auf einen anderen bösen Verdacht hingewiesen: Ein österreichischer Spitzen- und Exzellenzforscher soll sich auch schon mal einen Doktortitel, angeblich erworben in Kanada, angemaßt haben, den er dort gar nie erhalten hat. Nachdem er darauf hingewiesen wurde, verschwand der Doktorgrad schnell aus Publikationen und Webseiten… Betrifft aber nicht die wissenschaftliche Arbeit an sich, also auch alles gut.

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