Einmal kein Plagiat, einmal Plagiat mit Vorsatz – und zweimal die Frage nach der Transparenz

Die Diplomarbeit des ehemaligen österreichischen Finanzministers Karl-Heinz Grasser stellt kein Plagiat dar, meldete heute die Universität Klagenfurt, auch unter Berufung auf eine „summarische Prüfung“ (?) der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI). Verdächtige Passagen der Arbeit waren unter anderem in einer österreichischen Tageszeitung als Faksimiles veröffentlicht worden (siehe die „Bilderstrecke“ hier). Solche Funde sind entweder, wenn bloß ebendiese Einzelfälle, eher harmlos – oder aber sie weisen auf mehr hin. Die Uni Klagenfurt und die ÖAWI haben jedenfalls sehr zügig geprüft und den Plagiatsverdacht nicht nachweisen können. Nun ja.
Und heute abend dann die Nachricht, dass die Bayreuther Kommission Guttenbergs Mega-Plagiat offenbar als bewusste Täuschung einschätzt und Guttenbergs Anwälte die für Mai geplante Veröffentlichung des Endberichts vereiteln wollen.
In beiden Fällen geht es wieder mal um die zentrale Frage nach der Tansparenz in der Wissenschaft: Warum veröffentlichen die Universität Klagenfurt und/oder die ÖAWI nicht auf ihren Webseiten die Gutachten zu Grasser (da könnte er doch nichts dagegen haben, oder?)? Bei Guttenberg indes könnte die Frage zu einem Rechtsstreit zwischen ihm und der Universität Bayreuth ausarten (Persönlichkeitsrechte versus öffentliches Interesse) – na dann, GuttenPlag wird’s schon richten…

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