Mit ‘Johannes Hahn’ getaggte Artikel

Die “marktschreierische Wichtigtuerei selbsternannter Plagiatsjäger”?

Montag, 08. Oktober 2012

Im Zuge meiner Recherchen zur Ignoranz der Themen gute wissenschaftliche Praxis und Plagiarismus bei führenden österreichischen Wissenschaftsorganisationen stieß ich erst gestern auf einen schon etwas älteren Kommentar des FWF-Präsidenten Christoph Kratky. Das ist schon ein starkes Stück! Schuld sind offenbar die in der Sache nicht kompetenten Politiker, vor allem aber die “selbsternannten Plagiatsjäger”. Da es zum Zeitpunkt des Kommentars erst einen dieser Spezies gab, werde damit wohl ich gemeint sein.

Wen bedient dieser Kommentar von Kratky, wen spricht er an? Man lese die Untertöne. Auf einen Schlag wurde mir klar, dass es Kratky und dem FWF gerade nicht darum geht, Plagiate zu verhindern oder zu ahnden, sondern jenen nach dem Maul zu reden, die selbst plagiiert haben und weiter ihre Ruhe haben wollen: von Ex-Wissenschaftsminister Hahn über eine plagiierende UMIT-Rektorin bis zum plagiierenden Vizerektor der Montanuniversität Leoben. Sie alle saßen und sitzen in jenen Gremien, deren einziges Interesse Stillstand und Zudecken ist. Und diversen Politikern Unkenntnis in der Sache vorzuwerfen, lenkt wohl auch nur davon ab, dass einige Universitäten in Sachen Qualitätssicherung auch nicht bis drei zählen können, siehe meine gestrigen Entdeckungen an der Universität Klagenfurt.

Ein Trauerspiel, wie man es in Österreich gewöhnt ist. Obwohl es in Deutschland nicht viel besser ist, findet sich dort zumindest das Thema “gute wissenschaftliche Praxis” auf der Startseite der DFG. Beim österreichischen Pendant FWF ist nur Gender Chefsache. Grauslich. Die Frage ist und bleibt offen, wie man das System am besten verändern kann. Als Mitläufer von innen sicher nicht.

Zitierregeln und Plagiat – wie war es früher?

Freitag, 10. Juni 2011

Die derzeitigen Debatten in Österreich um die Doktorarbeiten von Johannes Hahn, Peter Pilz und womöglich auch bald Christa Them werfen eine hochinteressante Frage auf: Herrschten früher, vielleicht vor 2000, vielleicht vor 1990, tendenziell Wildwuchs und Beliebigkeit in den textorientierten Wissenschaften? Wurden verbindliche Zitierregeln, ja am Ende die Grundregeln der Kennzeichnung fremden Textmaterials erst nach 1990 oder gar erst nach 2000 eingeführt?

Die von Ihrem werten Plagiatsgutachter aufgestöberten alten Lehrbücher zum wissenschaftlichen Arbeiten, die etwa auch schon in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts glasklar darauf hinwiesen, dass wörtliche Zitate in Anführungszeichen zu setzen seien (vgl. etwa Helmut Seiffert: “Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten”, 1972, S. 130), beeindrucken die ertappten Abschreiber oder Eben-Bloß-Freestyle-Zitierer nicht: Diese hätte man damals eben gar nicht konsultieren müssen. – Hmm… was wurde dereinst dann eigentlich gelehrt? Wie postmodern cool waren denn die Stadtphilosophen, Volkswissenschaftler und Pflegewissenschaftler, um die drei aktuell zur Debatte stehenden (Sub-)Disziplinen zu nennen? Man stelle sich ein Biologie-Institut vor, das sich hinstellt und behauptet: Bei uns wurden Regeln für Laborexperimente überhaupt erst im Jahr 2000 eingeführt. (Wenn die Naturwissenschaft so getickt hätte, müsste jeder dafür dankbar sein, das Millennium er- und überlebt zu haben.)

Ich habe nun ein Bild vor Augen von einer Post-Flower-Power-Universität, an der man irgendwas irgendwie beliebig lange studiert und dann irgendwas irgendwie beliebig zusammengestoppelt hat (Cut-Up vor Copy/Paste) – und schwupps war man Doktor. Wenn dem so war, na wunderbar! Aber diese Titelträger sind die “Würdenträger” und Entscheider von heute. Dann wäre über eine neue Verhaltensregel nachzudenken: Don’t trust any doctor – zumindest, wenn der Titel vor 2000 oder gar 1990 verliehen wurde.

Offenbar hatte ich, der ich im Wintersemester 1989 zu studieren begann, die große Gnade (oder eben das große Pech), gerade in eine Zeitenwende reinzurutschen: Urplötzlich gab es (in einem Massenfach, das als eher triviales Studium galt!) ein verpflichtendes Lehrbuch über das korrekte wissenschaftliche Arbeiten, ein verpflichtendes Proseminar im ersten Semester, das vehement genau für Fragen des Zitats und des eigenen Texts sensibilisierte, und jede Menge Prüfungsliteratur zum Thema. Rückblickend wundert mich auch: Wie kommt es, dass in der ganzen älteren Primär- und Sekundärliteratur wenn nicht plagiiert, dann eben korrekt zitiert wurde, aber in Dissertationen das nicht der Brauch gewesen sein soll?

“Die Entwicklung der Zitierregeln”: Was für ein spannendes Thema für eine Dissertation (wie wäre es mit Ihrem werten Plagiatsdetektiv als Betreuer?) und für Forschungsprojekte (aber bitte keine Doppeleinreichung der Projektberichte als Dissertationen, das tut man nämlich nicht)!

Anti-Intellektualismus österreichischer Art

Montag, 23. Mai 2011

Nun ist also mein Gutachten zu Johannes Hahn Journalisten übergeben und online publiziert worden. Die Reaktionen sind im Wesentlichen seit Jahren dieselben, wenn in Österreich Plagiatsfälle aufgedeckt werden, und so kam es auch diesmal:
FAKTENIGNORANZ. Obwohl die Anschuldigungen schwarz auf weiß dokumentiert werden und von jedermann/frau nachvollzogen werden könnten, hat sich die Mehrheit der Netz-Poster bereits ihre Holzhammer-Meinung gebildet, oft mit haarsträubender Fakten-Unkenntnis, obwohl das PDF nur einen Mausklick weit vom Webforum entfernt wäre (nachzulesen etwa hier). Webforen sind in Österreich tatsächlich virtuelle Erweiterungen der Stammtische, kaum wo zeigt sich der Vorurteilsdiskurs deutlicher.
KLARE FEINDBILDER. Tendenziell zeigt das Stimmungsbarometer wie gehabt gegen den Aufdecker und nicht gegen den Plagiator. “Plagiatsjäger”-Bashing der untergriffigen Art ist ebenso ein typisch österreichisches Phänomen.
INSTITUTIONELLE VERSCHLEPPUNG. Und dann die ewige Zurückhaltung der Institutionen: Dem Gutachten Ihres werten Plagiatsdetektors wird im politischen und akademischen Diskurs der “offizielle” Status abgesprochen (das kannten wir schon vom Fall Schaumburg-Lippe; und auch heute waren wieder Hahn, Kampits & Co auf einer Linie). Die Universität Wien “prüft” schon wieder, noch immer und lange noch – nun heißt es schon bis Herbst (Mitte April hieß es noch, in vier bis sechs Wochen sei mit einem Ergebnis zu rechnen). Ich hoffe, man braucht nicht deshalb so lange, weil es gar nicht so einfach ist, schon wieder einen Entlastungsgutachter zu finden.

Journalisten haben mich heute oft gefragt, ob Hahn denn auch selbst getextet habe. Das hat er, etwa auf Seite 23:

“[...] abrupt ist das Kleinkind aus dem Mutterleib geglitten, eines Morgens sitzt der Taferlklaßler in der Schulbank und der ‘Ernst des Lebens’ beginnt, detto der erste Arbeitstag und der erste Lohn – man hält plötzlich die erste Lohntüte oder den Bankauszug mit der ersten Gehaltsanweisung in Händen. Das Ja-Sagen vor dem Standesbeamten gehört überhaupt zu den schnellsten und dennoch tiefgreifendsten Augenblicken im Leben eines jeden (selbst wenn man es ein paarmal macht, gewöhnt man sich nicht wirklich daran). Ja und schlußendlich wacht man eines Tages auf und weiß, ab heute bin ich Pensionist, wenn ich mich auch nicht danach fühle, was Gott sei Dank immer mehr Menschen empfinden.”

Sollen wir lachen oder weinen im schönen Österreich? Immerhin eine gute Nachricht: Hahns Gehversuche in Sachen Eigentext haben einen ähnlich satirischen Wert wie Guttenbergs Vorwort.

Die “besten” Ausreden der abschreibenden Zunft

Mittwoch, 18. Mai 2011

Aus aktuellem Anlass eine kleine Sammlung:
1. Er habe die Dissertation selbst verfasst, was durch ein handgeschriebenes Konvolut bewiesen werden könne (Johannes Hahn, EU-Kommissar).
2. Er habe ein “Diskettenproblem” gehabt, es handle sich somit um ein “elektronisches Versehen” (Hubert Biedermann, Montanuniversität Leoben).
3. Er habe bei “80 Disketten” den “Überblick verloren”, habe eine “chaotische Arbeitsweise” gehabt (Karl-Theodor zu Guttenberg).
4. Sein Word habe einen Hinweis im Vorwort getilgt, dass die folgenden rund 90 Seiten sich an N. N. anlehnen würden (Joachim Fels, Lehrer und Tübinger Pionierplagiator).
5. Er habe nicht geklaut, er habe ja mit Fußnoten belegt (Jorgo Chatzimarkakis).
6. Oft tragen eine (Mit-)Schuld: (Klein-)Kinder (sehr beliebt!), also Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf, neuerdings wird auch Schwangerschaft eingebracht.
7. Mitunter auch zu hören: Die Zitierregeln waren damals anders. Oder: Der Begutachter habe die Zitierweise ausdrücklich erlaubt oder zumindest nicht verboten.
Beeindruckend jedenfalls, wie in den Fällen 1, 2 und 5 auch vor laufender Kamera die Versionen aufgetischt wurden. So zuletzt gestern bei “Markus Lanz”, bei dem ein ernstes Problem wie gehabt im Boulevard aufging und in unsympathisch altbackene Geschlechter-”Witze” mündete…

Flucht nach vorne an der Uni Wien – Fragen zu einem gutachterlichen Schnellschuss

Sonntag, 13. März 2011

Auf Druck der vor einer Woche neu gegründeten “Initiative Transparente Wissenschaft” und einiger Printmedien hat die Universität Wien nunmehr selbst die Dissertation von Johannes Hahn im Volltext sowie auch das umstrittene Entlastungsgutachten des Züricher Philosophen Peter Schulthess online gestellt. Dies darf einerseits als erster Etappensieg der “Initiative Transparente Wissenschaft” gewertet werden, andererseits sollte nun aber auch ein offener Dialog über die auf den Tisch gelegten Fakten stattfinden.
Ich habe der Universität Wien am 12. Juni 2007 dieses und dieses Dokument übermittelt. Den Plagiatsvorwurf erhob ich erstmals nach dem Fund der halben von Mitscherlich übernommenen Seite, die weder mit Anführungszeichen gekennzeichnet noch mit einer Fußnote belegt ist. Der Gutachter wertet diese Passage auf Seite 4 seiner Stellungnahme so:

“(…) so dass dann zusammen mit der Tatsache, dass sehr oft auch mit Anführungszeichen zitiert wird, aus dieser Unabgegrenztheit von eigenem und fremden Text der Eindruck eines Plagiates entstehen kann (z.B. S. 201f, 203f). Dazu ist entschieden zu bemerken, dass die Nicht-Kennzeichnung des Zitats nicht lege artis ist (…).” (Aus dem Gutachten von Peter Schulthess, S. 4)

In einer sehr wohlwollenden Interpretation, nämlich der von Schulthess, entsteht an den inkriminierten Stellen nur der “Eindruck eines Plagiates”, aber es ist ‘in Wirklichkeit’ keines. In einer etwas strengeren Auslegung (wir sprechen hier, zur Erinnerung, von der Doktorarbeit eines zum Zeitpunkt der Diskussion im Amt befindlichen Wissenschaftsministers) könnte es sich aber auch um Plagiate handeln, wobei der Eindruck entstehen soll, dass sie keine sind, da ja an anderer Stelle wieder korrekt oder auch unzureichend zitiert wird. In der Plagiatsforschung heißt dieses Spiel die “Bauernopfer-Referenz“. Dies wird zu klären sein, und das wird wohl der Knackpunkt der Debatte werden: Findet man weitere solche Passagen, und wie werden diese im Kontext der gesamten Arbeit zu interpretieren sein?
Weitere offene Fragen sind:
- Wie war es möglich, dass ich die neuen Funde am 12. Juni 2007 der Universität Wien übermittelt habe und das Gutachten mit 21. Juni 2007 datiert ist? Herr Schulthess hatte also maximal neun Tage für das Gutachten Zeit, ein erstaunlich kurzer Zeitraum.
- Hat Herr Schulthess das Gutachten ehrenamtlich oder gegen Honorar verfasst? Wenn Letzteres: Wie hoch war das Honorar?
- Hätte die Universität Wien nach dem Hinweis auf die “Unabgegrenztheit von eigenem und fremden Text” und den “Eindruck eines Plagiates” nicht eine Komplettprüfung der Arbeit veranlassen müssen (in einem ähnlichen Fall, Diplomarbeit von Herrn S., wurde nach meiner Anzeige der akademische Grad recht rigoros aberkannt, ich wertete meine Funde damals als weniger umfassend als bei Hahn)? Oder zumindest ein Zweitgutachten einholen?
- Ist es überhaupt üblich und sinnvoll, dass sich ein Gutachter nur mit inkriminierten Passagen beschäftigt, aber nicht die Arbeit insgesamt beurteilt?
Überdies müsste die Universität Wien die damals gültige Promotionsordnung sowie die Zitierregeln, die für Hahn gegolten haben, offenlegen. Und da sind wir wieder beim Anliegen: Wir brauchen ein Wikileaks für die Wissenschaft, sollte die Uni Wien nunmehr nicht auch weiter für Transparenz sorgen.

Unwahrheit oder Unwissenheit? Was in der Plagiatsdebatte im Moment so alles behauptet wird

Dienstag, 08. März 2011

Die Plagiatsdiskussion wird in den deutschen und österreichischen Medien weiter intensiv geführt. Der österreichische Ex-Wissenschaftsminister und jetzige EU-Kommissar Johannes Hahn erscheint im Wiener ORF-Fernsehzentrum mit der handgeschriebenen Originalfassung seiner Dissertation. Offenbar soll das handschriftliche Konvolut Plagiatsfreiheit beweisen. – Ob Hahn weiß, dass die in perfekter Handschrift geübten mittelalterlichen Mönche fast nur abgeschrieben haben?

Die Gutachter der “Dissertation” von Herrn Guttenberg, Häberle und Streinz, behaupten in einer Presseerklärung, es sei technisch 2006 noch “kaum möglich” gewesen, Plagiate der Guttenbergschen Art zu entdecken. – Ich stelle fest, dass meine von Anfang an geäußerte Vermutung wohl zutrifft, dass es ein wenig an der Netz- und insbesondere der Google-Kompetenz der beiden Herrn hapert. Zur Erinnerung: Der Einsatz von Suchmaschinen zur Prüfung von Texten ist an Universitäten seit ca. 2002 üblich, ca. 2005 begann die breite Verwendung von Software. Unverständlich, dass die beiden Herren nicht einmal in dieser Situation vorher Berater fragen, bevor sie in der Öffentlichkeit so etwas behaupten.

Brigitte Kopp, Studienpräses der Universität Wien, behauptet in der Zeitung “Österreich”, die Uni sei “in der Causa Hahn selbstständig tätig geworden” und: “Fakt ist, dass bisher keine Anzeige wegen Plagiatsvorwurf vorliegt.” – Kopps Aussage bezieht sich, was so aber nicht klar geworden ist, hoffentlich nur auf die neu entflammte Diskussion. Denn folgendes Mail von mir ist, wie eine Lesebestätigung beweist, auch bei ihr und dem damals zuständigen Universitätsjuristen ordnungsmäß angekommen:

—– Original Message —–
From: Stefan Weber
To: Brigitte Kopp
Cc: Markus Gerhold
Sent: Tuesday, June 12, 2007 1:39 PM
Subject: Auch Plagiatsstellen in der Dissertation von Johannes Hahn

Sehr geehrte Prof. Kopp,
sehr geehrter DDr. Gerhold!

[...]
Eine [...] systematische Überprüfung weiterer Unterkapitel hat ergeben, dass an zahlreichen Stellen eine beweisbare Vermengung von mit Fußnoten belegten Textsegmenten und Fließtext des Autors stattgefunden hat – dergestalt, dass auch der für den Leser nur als Fließtext des Autors zu identifizierende Textkorpus wortwörtlich aus anderen Büchern abgeschrieben wurde.

Ähnliche Nachweise wie im Attachment lassen sich für Passagen in Büchern von Dieter Eisfeld und Lewis Mumford erbringen – von einem Absatz bis zu zehn Seiten hintereinander.

Damit liegt entweder ein intentionales oder aber ein non-intentionales Plagiat vor.

Ich ersuche daher die Universität Wien, die gesamte Arbeit von Johannes Hahn auf die Einhaltung der 1987 gültigen wissenschaftlichen Handwerksregeln zu überprüfen [...].

Mit freundlichen Grüßen

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Priv. Doz. Dr. Stefan Weber <> Publizistik & Medienforschung

Meinem Ersuchen ist man nachweislich bis heute nicht nachgekommen, obwohl ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aus 1982 eine solche Prüfung bei “auftauchendem Plagiatsverdacht” verpflichtend vorschreibt.

Die Nationalbibliothek sagt, Hahns Arbeit wurde auf Antrag der Universität Wien wegen einer dortigen Prüfung gesperrt. Die Universität Wien sagt, sie prüfe gar nicht neu. – Da haben sich zwei Institutionen wohl nicht so gut abgesprochen…?

Und noch ein Fund in den Medien: In einem Lokalblatt rühmt sich die Universität Wien, fünf akademische Grade in den vergangenen fünf Jahren aberkannt zu haben. Es seien 10.000 Arbeiten durch die Antiplagiatssoftware gelaufen. – Verschwiegen wird, dass vier dieser fünf Aberkennungen auf meinen Anzeigen und Funden fußen… Das sagt einiges über das Eigeninteresse an Aufklärung und die Effizienz der Software, oder aber es arbeiten wirklich alle ganz sauber und ich habe fast alles entdeckt, was es zu entdecken gab.

Frau Bundesminister Karl möchte eine Arbeitsgruppe einrichten, um einmal zu sehen, wo man überhaupt steht. Das ist doch toll! Ich möchte morgen den Papst treffen. Ich will wissen, wer im Moment warum die Unwahrheit spricht oder warum aus jemandem so offensichtlich die Unwissenheit spricht. Da helfen mir nur noch höhere Mächte.

Widerlich: Auch Guttenberg ist ein Plagiator

Mittwoch, 16. Februar 2011

Plagiarismus und politische Karriere stehen möglicherweise in einem gewissen Zusammenhang. Was in Österreich der Fall des ehemaligen Wissenschaftsministers und heutigen EU-Kommissars Hahn ist (zur Erinnerung: siehe hier und hier), ist nun in Deutschland der Fall des Verteidigungsministers Guttenberg. Ein positiver Aspekt des Internets ist: Die Vorwürfe können anhand der Originalstellen rasch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und von jedermann/frau überprüft werden, siehe die Dokumentation der “Süddeutschen Zeitung”.
Das Urteil ist eindeutig: Hier wurde nach allen Spielregeln der Kunst der Täuschung abgekupfert. Die SZ war mutig, denn der Preis für diese Veröffentlichung ist, dass sie selbst möglicherweise gegen das Urheberrecht verstößt, weil Faksimiles zum Teil ohne Hinweis auf die Rechteinhaber wiedergegeben wurden. In diesem Fall wiegt aber das öffentliche Interesse und der objektive Nachweis des Plagiierens wohl weit mehr. Ich erinnere an die Worte Alan Sokals: “Plagiarism is an objective thing”, vielleicht setzt sich dies durch solche Veröffentlichungen langsam durch.
Man darf gespannt sein, wie der nun prüfende Professor in Bayreuth, der selbst Mitherausgeber der “Zeitschrift für Geistiges Eigentum” und Sprecher eines DFG-Graduiertenkollegs zum selben Thema ist, den Fall beurteilen wird. In Kenntnis von mehr als 80 solchen Fällen ist mir klar: Diese bereits entlarvenden Funde weisen auf noch mehr hin. Es stellt sich die Frage, ob man gewillt ist und auch die Kompetenzen hat, dies zu recherchieren.

Des Hahns fremde Federn (wieder mal…)

Dienstag, 22. Juni 2010

Nach der heutigen Medienberichterstattung zur “Eröffnung” des Blogs haben mich mehrere Anfragen zur Dissertation des österreichischen Ex-Wissenschaftsministers Johannes Hahn erreicht. Hier nur kurz die Info, dass die von mir entdeckten Übereinstimmungen immer noch online hier abzurufen sind: http://phaidon.philo.at/qu/?p=348 (Es handelt sich um die Dokumente “Hahn gegen Zitate” und “Hahn mag keine Anführungszeichen” 1 und 2.) Im Update darunter (“Unter dieser Adresse”) befindet sich ein HTML-Dokument des Wiener Philosophen Herbert Hrachovec, in dem die ersten hundert Seiten von Hahns Diss analysiert werden (ca. ein Jahr nach meiner Arbeit) und das ähnliche bzw. weitere Übereinstimmungen zutage förderte. Eine systematische Online- und Offline-Überprüfung der gesamten Arbeit steht noch aus, diese Dokumente betreffen nur Teile der Arbeit. Damit können auch die potenziell hochschulrechtlich relevanten Fragen der “Wesentlichkeit” und der “Erschleichung” noch nicht abschließend beantwortet werden. Die Entlastungsgutachten für Hahn, die die Universität Wien in Auftrag gegeben hatte, verfolgten auf alle Fälle nicht das Ziel, der Sache insgesamt auf den Grund zu gehen. “profil” hat unlängst berichtet, dass Gerhard Fröhlich von der Universität Linz an einer Gesamtanalyse der Diss arbeitet.

Hier die Links zur Berichterstattung von heute:
http://derstandard.at/1276413702156/Weber-kritisiert-neue-Agentur-fuer-Ueberpruefung-von-Plagiaten
http://diepresse.com/home/bildung/universitaet/575707/index.do?_vl_backlink=/home/bildung/universitaet/index.do
http://studi.kurier.at/?story=769
http://science.orf.at/stories/1651480/