Nach höchst fragwürdigen Entscheidungen an der Universität Innsbruck hat nun auch die Universität Klagenfurt in einem quantitativ und qualitativ völlig eindeutigen Plagiatsfall einen akademischen Grad nicht aberkannt. Warum passiert so etwas zuletzt immer öfter? Offensichtlich hängt es nicht kausal vom Plagiat und von der nachweisbaren Täuschung/Erschleichung ab, ob ein akademischer Grad purzelt. Es spielt mutmaßlich die entscheidende Rolle, inwieweit der ertappte Plagiator mit der Universität “kooperiert”, was und wie seine Rechtsvertreter argumentieren, wie stark der Plagiator gesellschaftlich vernetzt ist, welche gesellschaftliche Rolle er spielt und vor allem: ob es öffentlichen Druck gibt oder nicht. So gesehen war der Fall Guttenberg tatsächlich ein Einzelfall: Der Druck der Öffentlichkeit war hier – und dann noch abgeschwächt in einigen anderen Folgefällen – so groß, dass die Universitäten nicht mehr anders konnten. Einen ähnlichen medialen Druck habe ich zwischen 2005 und 2007 in Österreich ausgeübt. Dann wurden auch neun Grade aberkannt, aber nun ist das vorbei.
Wie die Universitäten eigentlich ticken, offenbart sich anhand der neuen Fälle, die nun nicht mehr oder kaum Gegenstand der Medienberichterstattung sind. Das ist die eigentliche Tragödie einer öffentlichen Institution mit großteils verbeamteten Mitarbeitern, und das ist bitterböse für alle, die für Redlichkeit kämpfen. Wie kann es hier zu völligen Willkürentscheidungen, ja zu Rechtsbrüchen kommen? Auch in Deutschland wurde zuletzt ein Doktorgrad nicht aberkannt, obwohl auf VroniPlag glasklare Plagiate in enormer Anzahl dokumentiert wurden.
Selbstverständlich gilt: Sehr wenige Formfehler sind nicht immer gleich ein Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis sind nicht immer (aber häufig, und gerade dann fast immer, wenn es die “Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis” betrifft!) wissenschaftliches Fehlverhalten. Wissenschaftliches Fehlverhalten wie etwa Plagiieren bedeutet nicht immer (aber eben sehr häufig!) Erschleichung. Das quantitative und qualitative Ausmaß eines Plagiats, das auf eine Erschleichungsabsicht schließen lässt, erlaubt immer einen gewissen Interpretationsspielraum. Deshalb trachten Universitäten oft danach, nur ja nicht mehr Plagiatsstellen zu finden, als schon öffentlich dokumentiert wurden (siehe Fälle an der Universität Salzburg und an der Universität Wien). Allerdings verzichteten die Universitäten in den jüngsten Fällen auf Aberkennungen, obwohl sogar jeweils rund die Hälfte oder mehr der gesamten Arbeit abgeschrieben war. Das geht zu weit. Was kann man an dieser Stelle noch tun? Sich gelassen zurücklehnen und resignieren, hoffen die Universitäten. Sie täuschen sich.