Die “Salzburger Nachrichten” berichteten heute über eine auch in Salzburg ansässige Firma für akademisches Ghostwriting. Darauf hin eine klare Frage eines ORF-Journalisten im Ö1-Mittagsjournal an den (von der ÖVP nominierten) derzeitigen Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle:
“Es gibt bereits eine Firma in Salzburg, die wissenschaftliche Arbeiten für andere schreibt. Soll man das rechtlich verbieten?”
Töchterle:
“Wenn die wissenschaftlichen Arbeiten nicht in Betrugsabsicht geschrieben werden – und das nehme ich nicht an…” (Nachzuhören im Audio-File)
Wie viel Ahnung haben eigentlich unsere Regierungsspitzen?
Mit ‘Ghostwriter’ getaggte Artikel
Wissenschaftsminister findet akademisches Ghostwriting ok
Dienstag, 24. Mai 2011Die Cultural Studies und das Copy-Paste-Syndrom
Donnerstag, 19. Mai 2011Ein totgeglaubtes Thema kehrt zurück. Prof. Lothar Mikos mag keine Plagiats-Wikis. – Wer ist Lothar Mikos? Nähere Informationen finden sich auf seiner optisch wie inhaltlich sensationellen Webseite. Ich glaube, er gehört im weiteren Sinne den so genannten “Cultural Studies” an. Der Name tauchte für mich das erste Mal auf, als Lothar Mikos externer Erstbegutachter einer Diplomarbeit wurde, die von der Klagenfurter gekündigten Assistentin und Plagiatorin von “Wickie und die starken Männer” verfasst wurde. Wie von Geisterhand lernte die Dame in der neuen Arbeit nicht nur wissenschaftliches Zitieren, sondern auch eine sehr anständige Wissenschaftsprosa mit elaborierten Diskursbegriffen wie “Kondemnation” und anderen im Fließtext. Also: Lothar Mikos ist ein Spitzenmann! Er hat einer Plagiatorin flugs redliche Wissenschaft beigebracht! Und deshalb ist es auch sein gutes Recht, dieses gegenwärtige Denunziantentum abzulehnen. Richtig?
Seminar zu Fälschung, Betrug und Plagiat
Freitag, 21. Januar 2011Es sind schon merkwürdige Zeiten. Weiterhin große Funkstille oder sogar aktives Leugnen von glasklaren Plagiatsfällen an einigen, insbesondere österreichischen Universitäten, und weiterhin keine Bereitschaft zur Weiterrecherche bei begründeten Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität.
Dagegen gibt es fast wöchentlich neue Meldungen über mutmaßliche naturwissenschaftliche Fälschungen im größeren Stil, oder man liest etwas dubiose Interviews mit sich outenden Ghostwritern, die angeblich schon mehreren zu einem akademischen Grad verholfen haben. Würde Ihr Gutachter nicht “seine” Fälle rein anhand von Textvergleichen eindeutig beweisen können, könnte man glatt glauben, wissenschaftliches Fehlverhalten und Plagiarismus seien nichts weiter als massenmediale Konstruktionen, wenn nicht Erfindungen.
Währenddessen hat Ihr Gutachter erneut eine Expertise zu einer Dissertation fertig gestellt, die einigen Sprengstoff enthält. Und im Sommersemester, am 10. und 11. März 2011, gibt es an der Universität für angewandte Kunst Wien auch ein Seminar Ihres Plagiatsdetektors zu Fälschung, Betrug und Plagiat in Wissenschaft und Kunst.
Das Weibelsche Dissertations-Doktorats-Paradoxon (WDD-Paradoxon)
Freitag, 24. September 2010Die perfekte Lebenslüge ist jene, die ausnahmslos in den Köpfen der anderen entsteht, bei der der Täuscher vordergründig nicht die Unwahrheit sagt und darauf vertrauen kann, dass diese erst durch eine Konnotation oder durch die Verbindung von Informationen beim Leser/Hörer konstruiert wird. Man betrachte dazu den Screenshot aus einem aktuellen Konzeptpapier für den Antrag eines DFG-Sonderforschungsbereichs (S. 174). Peter Weibel hat, wie hier angegeben ist, eine “Dissertation über mathematische Logik (Modallogik)” verfasst und trägt (folglich?) den Doktorgrad: “Prof. Dr.”.
Nur Peter Weibel, ohne Zweifel einem der genialsten Männer der Welt, kann es gelingen, dass die folgenden Fakten nicht im Widerspruch zu den Angaben in der Biographie stehen:
1. Es gibt keine Dissertation von Peter Weibel an der Universität Wien und auch an keiner anderen Universität der Welt.
2. Peter Weibel hat nie einen Doktorgrad erworben, hat diesen auch nie beansprucht bzw. selbst angegeben.
Zur Auflösung dieser vermeintlichen doppelten Paradoxie:
Peter Weibel hat seine Dissertation zwar (Eigenangaben zufolge) geschrieben, aber nie zur Approbation eingereicht. Folglich gab es auch nie ein Rigorosum und nie die Verleihung eines Doktortitels. Formal betrachtet ist er Studienabbrecher. Der Schachzug ist, dass Weibel in seinem Lebenslauf immer nur auf die ‘Existenz’ einer Dissertation verwiesen hat und auf nichts darüber hinaus. Damit führt er ein neues Wording in die akademische Welt ein: Wer behauptet, es gebe von ihm eine Habilitationsschrift zum Thema X, der behauptet damit gerade nicht, dass er auch habilitiert sei. – Die Promotion oder den Doktortitel (oder im Falle einer Habilschrift die Dozentur), das haben die anderen dazukonstruiert.
Den Rest klärt eine einfache Google-Recherche. Weibel wendet den Trick, nur seine (real bei ihm zu Hause offenbar existierende, aber akademisch bislang unbekannte/unverwertete) Dissertation, aber keine Promotion anzugeben, zumindest seit fast 20 Jahren an, siehe einen “ars electronica”-Katalog aus dem Jahr 1992, der von Weibel selbst mit herausgegeben wurde. Er kann sich zurücklehnen und sagen: Ein kleiner Gag von mir, die Promotion und meinen Doktortitel habt ihr mir alle angedichtet auf Grund einer wahren Angabe von mir.
Doch wie wahr ist selbst die Angabe der Dissertation? Ist eigentlich eine nicht-eingereichte Dissertation schon eine Dissertation? Jeder könnte ja auf ein Konvolut seiner Texte “Dissertation” draufschreiben. Weibel betrachtet seine Dissertation (bis heute) als unfertig, wie er selbst sagt. Dann hätte er aber in allen Bionoten schreiben müssen: “Peter Weibel schreibt derzeit seine Dissertation über Modallogik” anstelle von “schrieb”. Peter Weibel, der ewige Dissertant.
PS: Im Diskussionsbereich zu Weibels Wikipedia-Eintrag behauptet gar jemand, dass er Weibels Dissertation geschrieben hat. Dieser Jemand ist, wie eine Google-Recherche unschwer ergibt, der Wiener Mathematiker Werner DePauli-Schimanovich. Nun gehört das aber sicher in die Gerüchteküche und kann weder bewiesen noch widerlegt werden.
