Mit ‘Dissertation’ getaggte Artikel

Wissenschaftliche Dokumentation zur Dissertation von Dr. Katrin Döveling, IfK der TU Dresden (Teil 1, to be continued)

Dienstag, 06. November 2012

Frau Vertretungsprofessor Dr. Katrin Döveling hat 2011 ihre Habilitationsschrift fertiggestellt und ist Promotionsbeauftragte des Instituts für Kommunikationswissenschaft. Rezensenten lobten ihre Dissertation Emotionen – Medien – Gemeinschaft durchweg, eine Fachzeitschrift urteilte im Jahr 2007 gar: “Die Arbeit von Döveling besticht in formaler Hinsicht durch akribisches Referieren und Diskutieren der relevanten Forschungsansätze.” Keine Frage – eine Erfolgsstory.

Oder? Ich habe vergangene Woche begonnen, mir die Dissertation nach Zitiertechnik und Quellenkritik genauer anzusehen. Leider musste ich feststellen, dass Frau Döveling an mehreren Stellen ihren Pflichten zur Kennzeichnung und zur Quellenangabe bei wörtlich oder fast wörtlich übernommenen Texten nicht nachgekommen ist. Die 340 Buchseiten starke Dissertation beherbergt 1.664 Fußnoten. Damit sieht auf den ersten Blick alles sehr wissenschaftlich aus. Auf den zweiten Blick verändert sich das Bild, siehe die Liste der bislang gefundenen Übereinstimmungen (mein Dank an Martin Klicken/VroniPlag für zwei weitere Funde; letzter Stand: 6. 11., 11:15). Und es ist erfahrungsgemäß nicht auszuschließen, dass sich das Bild weiter verändern wird.

Mein bisheriger Lieblingssatz aus der Arbeit findet sich auf S. 191: “Hermann J. Pottmeyer […] unterstützt mit seinen Recherchen das hier aufgestellte Argument der Funktion des Papstes als Oberhaupt der Kirche.” (Als ob wir das nicht schon vorher gewusst hätten, dass der Papst kein Messdiener ist.)

Und in einer Präsentation von Frau Döveling fand ich dieses schöne Ratespiel: Wie viele Zitierfehler befinden sich in diesem Zitat?

Quelle: http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Veranstaltungen/Workshops/2007/Doeveling_Praesentation.pdf

Ach (Kommunikations-)Wissenschaft, was ist nur aus Dir geworden…

PS: Von Frau Dövelings Anwälten und ihren sechsstelligen Drohsummen lasse ich mich von nun an nicht mehr einschüchtern. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Dissertation von Frau Döveling könnte wohl nur in einer Diktatur verhindert werden, aber nicht in einer offenen Wissenschaft, zu der seit einiger Zeit auch Kritik in Blogs gehört.

Gleich mehrere plagiierte medizinische Dissertationen

Freitag, 02. November 2012

Neuer Paukenschlag auf VroniPlag: Gleich drei zumindest teilplagiierte medizinische Dissertationen wurden heute geoutet. Dazu passt hervorragend das Gutachten, das Ihr werter Plagiatsdetektor vor kurzem für das Laborjournal erstellt hat. Wieviele “Theorieteile” bzw. Fakten referierende Abschnitte von medizinischen Dissertationen sind eigentlich plagiiert? Und was wissen diese Mediziner in der Praxis? Entsteht durch das Ab- und Umschreiben Fachkompetenz? Welchen moralischen Zugang haben diese Ärzte (immerhin wurden in fast allen bisherigen Fällen plagiierter medizinischer Dissertationen die Quellen der Plagiate nirgendwo genannt, es handelte sich also jeweils um ‘echte’ Täuschungen)? Kann von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Empirieteile sauber sind (in dem von mir begutachteten Fall einer “Dissertationsdoublette” etwa nicht)? Und: Wenn die Fakten- und Theorieteile für die (spätere) medizinische Praxis irrelevant sind, dann stellt sich die Frage: Wozu die Dissertationen in dieser Form?

Schavan-Update: Juristische Mithilfe gesucht

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Einmal an dieser Stelle ein Aufruf zur Mithilfe: Hat jemand meiner Blog-Leserinnen und -Leser dieses Urteil aus dem Jahr 1980 im Volltext? Noch interessanter wäre freilich das diesem Urteil im Instanzenweg vorgängige Urteil des VG Stuttgart vom 10. Februar 1978, Az: V 346/76.

Jüngere Urteile, d. h. aus den vergangenen zehn Jahren, finden sich hervorragend zusammengefasst in dem Aufsatz “Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung” von Dr. Daniela Schroeder LL.M., erschienen in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 5/2010, S. 176-181. Wendet man die jüngeren Urteile auf die Causa Schavan an (unter der Prämisse, dass die wissenschaftlichen Grundregeln dieselben geblieben sind), hat dies erstaunliche Auswirkungen.

Anmerkung: Mittlerweile habe ich den Volltext erhalten. Vielen Dank an die “ehrenamtlichen Mitarbeiter”!

Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die Herausforderung im Fall Schavan ist es, die Dissertation nicht auf Grundlage der heutigen Regeln, sondern auf Basis jener Regeln zu beurteilen, die vor 1980 in der bundesdeutschen Erziehungswissenschaft, insbesondere an der Universität Düsseldorf, geherrscht haben. Das macht den Fall auch für Wissenschaftshistoriker spannend. Freilich ist das immer wie ein Indizienprozess: Egal, wie viele Lehrbücher man aus der Zeit vor 1980 zitieren mag, Frau Schavan könnte immer behaupten, diese gar nicht zu kennen oder die Zitierregeln schlichtweg anders oder womöglich gar nicht gelernt zu haben. In Österreich wäre das mit der Rechtsprechung des VwGH relativ einfach zu klären: Es zählt nicht das mögliche Unwissen des Plagiators, sondern die “objektive Betrachtung”. Und diese ergibt sich nun mal aus dem Querschnitt der Aussagen in Lehrbüchern.

Was sagten also einschlägige Werke vor 1980? Die Bücher “Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten” von Helmut Seiffert (in der zweiten Auflage von 1976) und “Technik und Methodik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens” von Albert Scheibler (ebenfalls 1976) liegen in der Universitätsbibliothek Düsseldorf auf und mögen Indizien dafür sein, welche Regeln damals geherrscht haben. Seiffert schreibt, wörtliche Zitate “werden in der Regel in doppelte Anführungszeichen gestellt” (S. 130). Bei Scheibler ist zu lesen: Direkte Zitate “übernimmt man mit Anführungszeichen” (S. 162). Und weiter: Dies gelte “für ganze Sätze ebenso wie für Satzteile (Passagen) oder einzelne individuelle Begriffsworte“. (Ebenda)

Albert Scheibler erwähnt das Problem des Plagiats auf S. 160 und definiert Plagiat als “die Unterlassung, benutzte Quellen anzugeben“. Er rückt den Plagiatsbegriff in die Nähe eines urheberrechtlichen Vergehens und erwähnt, den damaligen Gesetzestext zitierend, gar die Möglichkeit einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Der älteste Plagiatsstreit, den ich in der Rechtsprechung von österreichischen Höchstgerichten gestern online gefunden habe, datiert aus 1967. Und 1965 kam es an der Universität Bonn zu einer interessanten Plagiatsaffäre, bei der die Fakultät nach Vorliegen von ca. 100 Plagiatsfragmenten in einer Dissertation die Aberkennung des Doktorgrades beschlossen hatte, das Dekanatskollegium allerdings Monate später diesen Beschluss wieder aufgehoben hat. Dies führte zu einem Proteststurm der bundesdeutschen Germanisten (im VroniPlag-Forum wurde dieser historische Fall wieder ausgegraben). Plagiat war also auch vor 1980 ein Thema, allerdings wurde wohl viel unter den Teppich gekehrt, und deshalb würde sich eine ernsthafte Recherche auch schwierig gestalten. (Auffallend ist übrigens, dass es zu diesem ungemein spannenden Thema keine Dissertation gibt.)

Zurück zur Frau Minister: Es muss nach meinem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass Frau Schavan beim Verfassen ihrer Dissertation (a) wusste, was ein korrektes Zitat ist (das hat sie ja auch an anderen Stellen bewiesen) und (b) auch wusste, was ein Plagiat ist. Gerade bei einer Studie über das Gewissen versteht sich zudem eine gewissenhafte Arbeit von selbst. Zur fachlichen Dimension kommt also auch eine moralische.

Frau Schavan hat methodisch getäuscht. Dennoch könnte sie ihren Doktortitel behalten. Warum? In ihrer Dissertation tauchen zwei Plagiatsmuster auf, die ich auch in meinem Gutachten zur Dissertation von EU-Kommissar Johannes Hahn aus dem Jahr 1987 identifiziert habe: Erstens: Es wird eine kurze Passage zitiert, aber dann wird weiter aus demselben Werk unzitiert abgeschrieben. Ich nannte dies das “More-Inclusive-Plagiat”. Heute würde man auch sagen, das sei eine Spielart des Bauernopfers (man kann auch schon vor dem korrekten Zitat mit dem Abschreiben aus der dann vorher ungenannten Quelle beginnen). Zweitens: Die Wiedergabe von Originalliteratur in eigenen Worten wird suggeriert, aber tatsächlich wurde der Originalautor selbst abgeschrieben (wie Schavan mit Niklas Luhmann und anderen, so Hahn mit Leopold Kohr und anderen). Dies könnten Indizien dafür sein, dass diese Unsitten tatsächlich in besagter Zeit sehr verbreitet waren.

Die Universität Düsseldorf steht vor einem Dilemma: Spricht sie Schavan ganz frei, wäre das Signal fatal (eine später nachgewiesene Täuschung hat keine Folgen für den akademischen Grad – und das wäre so schlichtweg widerrechtlich). Und für ein Verjährungsargument gibt es rechtlich keine Grundlage. Rügt sie Schavan bloß, aber belässt ihr den Doktorgrad, wäre auch dies rechtlich auf äußerst wackligen Beinen. Entzieht sie Schavan den Doktorgrad, würde sie womöglich Maßstäbe setzen, mit denen man einem oder gar zwei Drittel der Doktoren von damals den Grad wieder wegnehmen müsste. Universitäten müssten in der Folge wohl ganze Rechtsabteilungen zum Bearbeiten der alten Fälle einrichten.

Eine verzwickte Situation, aber wir dürfen nie vergessen, wer den Universitäten das alles eingebrockt hat: jene Leute, die die Universitäten selbst berufen haben, die zu faul, zu ungenau oder zu unwissend waren und sind, um sich mit Abschlussarbeiten korrekt auseinanderzusetzen und diese einwandfrei zu beurteilen. Sie waren es, die damals die Textsimulanten hervorgebracht haben. Ihnen zahlt der Staat heute eine fette Rente.

Endbericht zum Fall Schavan: Täuschungsabsicht ist nachweisbar

Samstag, 13. Oktober 2012

Ich empfehle allen an der Thematik Interessierten die genaue Lektüre des Endberichts zur Dissertation von Annette Schavan. Bei oberflächlicher, wohlwollender Interpretation spräche für die Verfasserin (und unsere Welt ist ja oberflächlich geworden und wir neigen zu vorschnellen Urteilen): Inkriminierte Passagen finden sich auf 94 der 333 Textseiten, also auf 28 Prozent. Da gab es schon quantitativ deutlichere Plagiate. Und von den 44 Literaturquellen, von denen Schavan abgeschrieben hat, finden sich nur vier nicht in ihrem Literaturverzeichnis. Sie hat also fast alle Quellen ihrer Ab- und Umschreibarbeiten am Ende der Arbeit angegeben. Spräche dies tatsächlich für Betrug und nicht eher für eine Unkenntnis der genauen Zitierregeln? Wollte Schavan ernstlich täuschen, hätte sie doch viel mehr Literaturtitel gar nicht angegeben und damit an anderen Stellen der Arbeit auch nicht zitiert, oder? Und überhaupt: Begriffe wie “Verschleierung” oder “Bauernopfer” fanden sich vor 1980 in keinem Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten. Und schließlich hat man damals dem Thema Plagiat nur eine sehr geringe Bedeutung zugemessen, und das indirekte Zitat mit “vgl.” war unklar und mehrdeutig definiert. Also: Was soll’s?

Das ist die Sichtweise, zu der die Kommission an der Universität Düsseldorf besser nicht kommen sollte. Denn sie verkennt die Qualität des Schavanschen Plagiats: Frau Schavan hat nämlich wiederholt und methodisch so getan, als würde sie Originalliteratur gelesen haben (von George Herbert Mead bis zu Martin Heidegger), hat aber nicht nur den Wortlaut der Originalautoren, sondern auch Interpretationen dieses Wortlauts von bei diesen Interpretationen ungenannten Quellen abgeschrieben. Damit erfüllt das Vorgehen Schavans jede Plagiatsdefinition, die es auch schon vor 1980 gab und die immer schon der kleinste gemeinsame Nenner einer Definition von “Plagiat” war: Ein Textplagiat ist eine unbefugte Aneignung fremder Ausführungen ohne Quellenangabe.

Der Leser erhält an allen inkriminierten Stellen den Eindruck, hier würde Schavan – die Werke von Freud, Adler, Piaget und vielen anderen direkt zitierend – diese “Originalstellen” in ihren eigenen Worten interpretieren. Dabei hat sie die Interpretationen von ‘vor Ort’ ungenannten Quellen ab- und umgeschrieben, und oft ist man sich aufgrund ihrer Kürzungen und Umstellungen nicht einmal sicher, ob sie die Interpretationen verstanden hat. Damit wird der Leser (und damit der Begutachter) über die Autorschaft getäuscht. Zu einer solchen Interpretation wiederum muss jeder gelangen, der die Vergleichsstellen vorurteilsfrei genau studiert. Das deutsche Gesetz über die Führung akademischer Grade ist eindeutig: Ein “von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene[r] akademische[r] Grad kann wieder entzogen werden”, “wenn sich nachträglich herausstellt, daß er durch Täuschung erworben worden ist [...]“. (Anmerkung: Dieses Gesetz galt zum Zeitpunkt der Promotion Schavans, weil die betreffende Promotionsordnung darauf verweist, siehe § 14 hier.) Bleibt noch die Frage der Erheblichkeit der Täuschungshandlungen zu klären: Dazu genügt ein Blick auf die rot markierten Seiten in der schavanplag-Dokumentation.

Was gibt es noch zu sagen? Klar ist heute, dass die Einschätzung von VroniPlag falsch war, dass sich nicht viel mehr Plagiatsstellen als die ursprünglich angezeigten in der Dissertation Schavans finden werden. Das wurde mittlerweile empirisch widerlegt, die Anzahl der Quellen des Plagiats hat sich fast verdoppelt. Hätte VroniPlag den Fall auf die Startseite gebracht, wäre Frau Schavan heute nicht mehr Frau Doktor. Und an den Universitäten hätten weitaus mehr Akteure Farbe bekannt und endlich umgedacht.

Wem wird die Düsseldorfer Kommission dienen: der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung oder dem politischen Establishment?

Höchstgericht bestätigt Entzug des Doktorgrads wegen Plagiats – Plagiatorin weiter als Doktorin und Assistenzprofessorin tätig

Mittwoch, 29. August 2012

Es gibt ein neues Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu einer plagiierten Dissertation mit dem Titel “Australian Aboriginal Art in Discourse. The ‘Western’ and the ‘Primitive’”, die bereits im Jahr 1999 am Institut für Anglistik der Universität Wien angenommen wurde. Ein Sechstel der gesamten Dissertation wurde etwa von einem Buch der bekannten Anthropologin Sally Price abgeschrieben – der Hinweis darauf kam kurioserweise aus Australien selbst! Laut VwGH wurden 120 der knapp 200 Textseiten der Doktorarbeit plagiiert – und das ist wie immer das, was nachgewiesen werden konnte. Ein starkes Stück.

Nun ist zunächst mal sehr erstaunlich: Obwohl der VwGH Ende September 2011 die Rechtmäßigkeit des Widerrufs des Doktorgrads und den plagiatorischen Charakter der Dissertation als Höchstinstanz bestätigte, ist die Arbeit weiterhin etwa an der Universitätsbibliothek der Akademie der Bildenden Künste Wien entlehnbar, siehe hier.

Mehr noch: In der Kunstakademie findet sich eine Lehrende selben Namens mit Anführung des Doktorgrads und mit frappierend ähnlichem Lebenslauf (Anglistik-Studium, Tätigkeit in der Kunstpädagogik, siehe etwa S. 15 hier). Sie arbeitet als pragmatisierte Assistenzprofessorin und bildet selber seit Jahren Lehramtsstudierende aus.

Freilich handelt es sich dabei um ein und dieselbe Person. Denn was war der Schachzug der Akademie? Monate nach der Entscheidung des VwGH, irgendwann in diesem Jahr, wird die Plagiatorin ebendort, also bei ihrem eigenen Arbeitgeber mit einer neuen Schrift promoviert (hat sie auf die Anführung des Doktorgrads zwischenzeitlich verzichtet?). Diese Arbeit lagert, wie passend, derzeit exklusiv im dortigen “Beamten-Zimmer”.

Update: Der Doktorgrad wurde vom Senat der Universität Wien im März 2007 aberkannt. Es gibt Dokumente im Netz, die darauf hinweisen, dass zwischen 2007 und 2012, also zwischen der Aberkennung des ersten Doktorgrads und der Verleihung des zweiten, der Doktortitel weitergeführt wurde (siehe Screenshots). Offenbar wurde beim VwGH um “aufschiebende Wirkung” des Widerrufs des Grads angesucht und der VwGH hat dies mutmaßlich bewilligt. Es bliebe aber auch dann die Frage offen, was zwischen Bestätigung der Aberkennung durch den VwGH 2011 und dem neuen Doktorat 2012 geschehen ist…

Nennung “Mag. Dr. ” im Jahr 2009, Quelle: http://www.morgen.at/htm/downloads/0609_Kulturschaffende.pdf

Nennung “Mag. Dr.” im Jahr 2011, Quelle: http://www.koeck-stiftung.at/downloads/wissenschaftspreis/einreichungen_2011.pdf

Haferkamp-Update: Weiteres Kapitel von weiterem Theoriebuch abgeschrieben

Samstag, 14. Juli 2012

Hier der Link zum PDF mit den bis heute gefundenen Übereinstimmungen im Fall Haferkamp. In den nächsten Wochen wird wohl oder übel noch vieles dazukommen: Das Kapitel 3.2.1 (“Selbstdarstellungstheorien”), Buchfassung S. 79 ff., etwa ist aus dem Buch “Theorien der Sozialpsychologie” abgeschrieben (Hg. Frey/Irle 2002, schon wieder Bern: Verlag Huber – der wird sich aber langsam freuen!). Diese neuen Übereinstimmungen finden sich allerdings noch nicht komplett in der Liste von heute, da der Nachweis bislang erst indirekt über Zitate in Anführungszeichen aus dem Buch erfolgte, die mittlerweile in anderen Texten im Netz zu finden sind – das Buch ist aber schon unterwegs.

Auch von Herkner wurde noch mehr abgeschrieben: Das Kapitel 3.1.1 bei Haferkamp (“Das Selbst des Menschen”, Buchfassung S. 70 ff.) stammt zum weit überwiegenden Teil ebenfalls aus der Feder von Herkner. Schwer zu fassen – auch diese drei Seiten umfassende Übernahme wird noch dokumentiert werden.

Es vervollständigt sich das Bild, dass eines der beiden Theoriekapitel der Dissertation (“Theoretischer Hintergrund II”) zu weit überwiegenden Teilen aus plagiatorischen Übernahmen besteht – und das andere zumindest partiell aus Plagiaten, wobei hier die Frage nach der Autorschaft des “Rests” noch offen ist. Denn dort finden sich unter anderem die Übernahmen aus der Wikipedia sowie aus einem kommunikationswissenschaftlichen Beitrag zu einem Sammelband.

Nun macht Ihr werter Plagiatsgutachter erst mal Urlaub. Den braucht er nach so viel Textunkultur…

“Vielmehr wird man den Verdacht nicht los, daß der Kopie Kritik per definitionem fremd ist, der Kopierer also erst einmal seinen Verstand vollständig ausschalten muß, bevor er sich an die Arbeit macht.”

Quelle: “Goldene Zeiten” von Benjamin Lahusen, S. 416, mein in diesem Zusammenhang immer wieder passendes Lieblingszitat.

Fragliche Exzellenz: Noch ein Dissertationsplagiat, diesmal an der TU Dresden selbst “geschrieben”

Samstag, 14. Juli 2012

Man staunt immer wieder insbesondere über Dissertationsplagiate nach Bekanntwerden des Guttenbergschen Plagiats. Diese Arbeit an der TU Dresden, abgeschlossen am 20. 12. 2011, scheint auch “problematisch” zu sein. VroniPlag kümmert sich gerade um die Dokumentation des erneut bemerkenswertens Falls. Wie gibt es das eigentlich, dass man auch nach der intensiven Diskussion zu Plagiaten im Jahr 2011 hier immer noch nicht sensibler geworden ist und genauer kontrolliert? Wann wird endlich die Prüfung aller Arbeiten mit Softwaresystemen und einschlägig geschulten Mitarbeitern Standard? Ist diese Form der Qualitätskontrolle nicht geradezu unabdingbar mit dem “Exzellenz”status verknüpft?

Und vor einiger Zeit tauchten auch Nachweise auf, dass ein aktuell an der TU Dresden lehrender Professor seine Habilitationsschrift zu Teilen aus einer älteren Arbeit übernommen hat, bei der er aber nur als Ko-Autor angegeben ist. Da die Bearbeitung dieses Falls stockt, habe ich ihn nicht verlinkt.

Plagiatsskandal an der TU Dresden weitet sich aus: Auch von Lehrbuch seitenweise unzitiert abgeschrieben

Mittwoch, 11. Juli 2012

Der Fall des Dissertationsplagiats der Juniorprofessorin Nina Haferkamp weitet sich aus: Seit gestern habe ich mehr als ein dutzend neuer Stellen entdeckt. Besonders dreist ist die jeweils seitenweise unzitierte Übernahme von mindestens zwei Kapiteln aus dem “Lehrbuch Sozialpsychologie” von Werner Herkner. Ich arbeite gegenwärtig an der neuen Übersicht von Originalstellen und Plagiatsfragmenten, möchte aber den Bloglesern und Journalisten die Vergleichsstelle unten nicht vorenthalten (sie steht nur pars pro toto). Es offenbart sich in der Arbeit Haferkamps eine Methode, bei der an vielen Stellen belegte Literaturquellen offenbar nie zu Rate gezogen wurden, sondern bloß Sätze, Absätze und teils ganze Kapitel aus Sekundärliteratur abgeschrieben wurden, in der diese Literaturquellen zitiert wurden.

Und es zeigt sich damit wieder einmal ein strukturelles Problem der Qualifikationsschriften an Hochschulen: Müssen Doktorarbeiten mehrere hundert Seiten lang sein, wenn es den Autoren gar nicht gelingen will oder kann, alles selbst zu schreiben? Was haben wir von solchen Textkompilaten mit dem Anschein der Eigenautorschaft? Und warum wird so eine kompilierende Plagiatorin Professorin? Kriterium für die Berufung auf eine Juniorprofessur ist die herausragende Qualität der Promotion – da bleibt einem das Lachen im Hals stecken.

All diese Fragen richten sich mittlerweile auch an das (schweigende) Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden, das die Dame berufen hat und an den (schweigenden) Financier der Professur, das Sächsische Druck- und Verlagshaus (SDV). Was erwartet sich gerade ein Unternehmen, das aus der Druckbranche (!) kommt, von jemandem, der so deutlich aus gedruckter Lehrbuchliteratur plündert? Ach, ist das schon wieder eine unglaubliche Schieflage… Auf alle Fälle wissen wir jetzt, warum die Dame selbst auch seit einigen Tagen schweigt: Sie wird sich ja noch daran erinnern können, was sie getan hat. Oder?

ORIGINAL: Werner Herkner, Lehrbuch Sozialpsychologie, Bern: Huber, 2008, S. 373.

PLAGIAT: Nina Haferkamp, Sozialpsychologische Aspekte im Web 2.0, Stuttgart: Kohlhammer, 2010, S. 97.

Exzellenz an der TU Dresden: Juniorprofessorin schrieb in ihrer Dissertation auch üppig aus der Wikipedia ab

Samstag, 07. Juli 2012

Der von VroniPlag aufgedeckte jüngste Skandal an der Universität Münster und vor allem die unglaubliche professorale Verlogenheit haben mich ermutigt, mal wieder im eigenen Umfeld nachzugucken. Und siehe da: PlagScan-Analyse und -Auswertung dauerten diesmal nur wenige Stunden. Dass die Dame auf jener Stelle sitzt, zu deren Erstausschreibung ich das Konzept entworfen habe und deren Zustandekommen ich erst eingefädelt habe, tut hier nichts zur Sache. Der Plagiatsvorwurf ist objektivierbar. Wie ich in einem Kommentar auf VroniPlag vorgestern schrieb: “Die Blender können von jenen, die an der Sache wirklich interessiert wird, vom System selbst nicht (mehr) unterschieden werden.” Man mag mir bei der neuen Aufdeckung wieder mal Aktivismus in eigener Sache vorwerfen. Doch – neben meinen bezahlten Gutachten – tue ich nichts anderes, als das unmittelbare Umfeld ‘meiner’ scientific community auf wissenschaftliche Redlichkeit zu untersuchen – und das zuletzt nur noch sehr sporadisch, da die Bezahlaufträge alle Zeit und Kraft kosten. Und ich entdecke seit Jahren immer wieder Abgründe der Textkultur, gegen die nichts unternommen wird. Im Gegenteil: Abschreiber machen “Karriere”, werden berufen und erhalten durch die öffentliche und/oder private Hand mitunter hohe Gehälter. Wann kommt endlich der große Aufschrei der ehrlichen Wissenschaftler?

Hier ein PDF der bisher gefundenen Übereinstimmungen im neuen Fall an der TU Dresden. Die digitale Analyse basiert zunächst auf den ersten hundert Seiten der Arbeit. Die Ergebnisse sprechen schon für sich.