Mit ‘Dissertation’ getaggte Artikel

Plagiatsfälle Stoiber, Fiala und Moeder: Wie die Uni Innsbruck und die ETH Zürich ehrliche Absolventen verhöhnen

Samstag, 11. Mai 2013

Langsam fragt man sich: Wie verlogen und korrupt ist das Wissenschaftssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigentlich, wenn eine Handvoll mehrheitlich anonymer Wissenschaftler in einem Wiki einen glasklaren Plagiatsfall nach dem anderen dokumentiert, die betroffenen Universitäten und Hochschulen mit zunehmender quantitativer Brisanz der Untaten aber auf noble Zurückhaltung, Ignoranz oder sogar bewusstes Lügen machen? Worum geht es in der Wissenschaft hauptsächlich? Um Wissen und Erkenntnis (dazu gehört eben immer auch die alles andere als unbedeutende Erkenntnis, dass eine Arbeit unredlich zustande gekommen ist, das heißt abgeschrieben wurde)? Oder primär oder gar ausschließlich um den Schutz der bereits Angestellten und der von diesen bereits “Durchgewunkenen”?

Fallbeispiel 1, die Dissertation von Dominic Stoiber. Der Vorsitzende des Senats der Universität Innsbruck beruft sich gegenüber “Spiegel Online” auf einen zum Rechtssatz erhobenen Passus aus einer einschlägigen Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. Dort heißt es:

“Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles ist der Begriff des ‘Erschleichens’ im Sinne der Ausführungen im hg. Erkenntnis vom 9. März 1982, 81/07/0230, 0231, VwSlg. 10670 A/1982, zu verstehen, also ein ‘Erschleichen’ dann anzunehmen, wenn in Täuschungsabsicht wesentliche Teile der Dissertation ohne entsprechende Hinweise abgeschrieben wurden, mit der Maßgabe, dass die Wesentlichkeit dann anzunehmen ist, wenn bei objektiver Betrachtung die Beschwerdeführerin davon ausgehen musste, dass bei entsprechenden Hinweisen die Dissertation nicht positiv oder zumindest weniger günstig beurteilt worden wäre (§ 45 Abs. 1 UniStG 1997 normiert ja vier positive Noten für wissenschaftliche Arbeiten) und die Unterlassung dieser Hinweise zu einem günstigeren Ergebnis geführt hat, entsprechende Hinweise daher zu einem ungünstigeren Ergebnis geführt hätten (vgl. dazu Bast-Langeder, UniStG, Anm. 15 zu § 46).”

Quelle: VwGH, Erkenntnis 99/12/0324, Rechtssatz.

Der Senatsvorsitzende folgert gegenüber “Spiegel Online” (sofern korrekt zitiert):

“Im Fall Stoiber hätte jedoch, so Hajnal, ‘eine klarere Kenntlichmachung der betreffenden Textstellen die ursprüngliche Benotung nicht verändert’.”

Was heißt das? Es ist nicht mehr und nicht weniger als eine – offenbar bewusste – Fehlinterpretation des betreffenden VwGH-Rechtssatzes. Nehmen wir – getreu der Innsbrucker Logik – den Fall Guttenberg: Hätte ein Gutachter nun argumentiert, dass ihn ein Mehr an direkten, korrekt kenntlich gemachten Zitaten von knapp 64 Prozent der Gesamtzeilenanzahl nicht gestört hätte, dass diese vielen Zitate also die Note nicht verschlechtert hätten, dass womöglich sogar ganz im Gegenteil so viele Zitate doch für akribische Literaturarbeit stehen würden, dann wäre Guttenbergs Plagiat getreu der Innsbrucker Logik schlicht keines gewesen. – Schon bemerkt? Nur eine Arbeit, in der fast alles plagiiert wäre, wäre dann ein solches “wesentliches” Plagiat.

Was war der Trick? Die Innsbrucker Lesart ignoriert drei Wörter des Rechtssatzes: “bei objektiver Betrachtung”. Das bedeutet nun nämlich sicher nicht, dass der subjektiven Plagiats- bzw. Zitatstoleranz des Gutachters kaum Grenzen nach oben gesetzt wären, sondern das heißt: Was ist der State of the Art im jeweiligen Fach, was erlauben die Lehrbücher, wie sehen die wissenschaftlich redlichen Arbeiten im Vergleich aus? Nur das ist objektive Betrachtung! Und damit verschiebt sich die Messlatte komplett. Die Universität Innsbruck betreibt damit – wie schon zuvor die Universität Salzburg – grobe Rechtsverdrehung. Ich wiederhole es gerne: Wie schon zuvor an der Universität Salzburg ist dies ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Der VwGH-Rechtssatz bezieht sich auf das Erkenntnis 81/07/0230 aus dem Jahr 1982, das mir vorliegt. In diesem geht es um eine Diplomarbeit, die zu fünf Sechstel von einer Dissertation plagiiert war. Im Erkenntnis ist dem VwGH ein grober Schnitzer unterlaufen: Er gestattete die Ausweisung von direkten Zitaten nur mit Fußnoten, aber nicht mit Anführungszeichen (oder sonstiger Hervorhebung). Eine solche Zitierweise hat es allerdings nie gegeben, zumindest nicht nach der Erfindung der Anführungszeichen vor einigen Jahrhunderten.

Quelle: VwGH, Erkenntnis 81/07/0230, S. 8.

In keiner späteren Entscheidung zu akademischen Plagiatsfällen wurde dieser Passus wiederholt. Man muss hier also klar sagen, dass sich die Universitäten offenbar bewusst unscharfer oder sogar falscher Formulierungen des Verwaltungsgerichtshofs bedienen, um Plagiatoren zu entlasten. Da alle späteren Entscheidungen strenger und begrifflich klarer ausfielen, hätten auch alle jüngeren möglichen Entziehungen von Titeln im Instanzenweg Bestand gehabt.

Fallbeispiel 2, die Thesis von Doris Fiala. Erfreulicherweise hat nun VroniPlag begonnen, das Gesamtausmaß dieser Plagiatsfundgrube offenzulegen. Erstaunliches war ja in den Schweizer Medien zu lesen: etwa, dass es sich nur um eine Thesis und nicht um eine Doktorarbeit handle (der glasklare Einwand: Plagiieren ist schon bei Hausarbeiten verboten, und dies hoffentlich auch an der ETH Zürich) oder dass nur kleinere Schlampereien gefunden wurden (“da und dort schludrig zitiert”), wie ein Kommentator der ansonsten so genau argumentierenden “Neuen Zürcher Zeitung” fälschlicherweise schrieb. Viel schlimmer als falsche Plagiatsanschuldigungen (wenn sie denn überhaupt jemals vorkamen) sind inzwischen vorschnelle falsche Entlastungen, vor allem von einer sich rasch solidarisch erklärenden Provinzpresse, nach dem Motto: “Einen Fall Guttenberg, so etwas gibt es bei uns nicht.” Dieselben Argumentationsmuster waren auch wiederholt in der österreichischen Lokalpresse tonangebend. Die Realität sieht leider anders aus, und damit komme ich zum ähnlich gelagerten Fall 3.

Fallbeispiel 3, die Dissertation von “Prof. Dr.” Ronald Moeder. Es handelt sich um eine haarsträubend plagiierte Doktorarbeit mit noch dazu sehr fragwürdiger Vorgeschichte. Den Vogel schoss hier jüngst die Pressestelle der Hochschule Heilbronn ab, an der Herr Moeder lehrt. Sie steht – in der Kommunikation nach außen – auf dem Standpunkt, dass ein Plagiat nicht dann eines ist, wenn es intersubjektiv mit Belegstellen nachgeprüft werden kann, sondern wenn eine andere Universität entsprechend reagiert hat, noch dazu eine “renommierte[n] Universität in Österreich”. Zumindest haben die Heilbronner schwarzen Humor, denn diese Universität, namentlich schon wieder die Universität Innsbruck, hat bislang bereits mehr als sechs Plagiatoren geschützt und tritt wissenschaftliche Redlichkeit im Moment wie keine andere mit Füßen. Was ist das für eine Wissenschaftsauffassung? Wenn in Heilbronn so geforscht und gelehrt wird wie hier argumentiert wird, dann kann man die Studierenden nur warnen: Hier geht es wohl auch nicht um Erkenntnis und Wissen, sondern um die niedere Kunst des Wegschauens und der falschen Solidarität.

Die fatalen Folgen für die Qualität und weitere Glaubwürdigkeit der Wissenschaft – interessieren die eigentlich auch jemanden? Und was sagen zu all diesen Vorgängen eigentlich jene Absolventen, die an den betroffenen Universitäten ehrlich gearbeitet und korrekt zitiert  haben?

Haferkamp-Dissertation: Auch Empirie-Teil problematisch

Samstag, 06. April 2013

Die Prüfung, “ob der originäre Teil der Promotionsschrift ausreicht, um weiterhin als Promotionsschrift anerkannt zu werden”, wenn man die mittlerweile bis Seite 117 (!) der Buchfassung reichenden Plagiatsstellen ‘abzieht’, interessierte mich freilich auch. Ich habe mir deshalb den Empirie-Teil etwas genauer angesehen. Wie schon bei ähnlichen Dissertationen aus Österreich ergab sich folgendes Bild: Zum Plagiatsproblem im Theorie-Teil gesellt sich ein Qualitätsproblem im Empirie-Teil. Weder in der Beschreibung der qualitativen noch in der Beschreibung der quantitativen Erhebung findet sich auch nur ein Wort zur Methode der Stichprobenziehung. Auf S. 137 (Buchfassung) wird darauf hingewiesen, dass zwölf Studierende für qualitative Interviews ausgewählt wurden. Allerdings findet sich dort nichts zum theoretischen Sampling. Selbstkritisch schreibt die Autorin hingegen über die “Grenzen der Pilotstudie” auf S. 157 f. Noch auffälliger ist dies auf S. 170 (Buchfassung). Hier steht nur:

“Über eine randomisierte Auswahl verschiedenster Gruppen in StudiVZ und Facebook wurden Profilinhaber mit einer kurzen Erklärung zur Untersuchung und einem persönlichen Link zur Online-Befragung auf die Untersuchung aufmerksam gemacht.”

Über Kriterien und Methode dieser Auswahl der Gruppen (was heißt hier “verschiedenster”?) findet sich kein Wort in der Buchfassung der Dissertation. Auch sind der Fragebogen oder ein Screenshot der Fragebogen-Verlinkung nicht dokumentiert. Im Folgenden schreibt die Autorin nur noch: “Insgesamt füllten 440 Personen den Fragebogen aus (Antwortrate: 70,3%) [...]“. (S. 171) Die “Probanden” waren im Schnitt 24,78 Jahre alt (vgl. ebenda), also so alt wie die Autorin.

Es stellt sich nun die Frage: Handelt es sich hierbei um ein statistisches Sampling, das repräsentativ für die Grundgesamtheit ist? Wer ist die Grundgesamtheit? Oder handelt es sich bei der Untersuchung womöglich um eine selbstselektierte WWW-Stichprobe? Es muss gestattet sein, hier kritisch rückzufragen, da sich ja gerade das Dresdner Institut für Kommunikationswissenschaft die strenge empirische Sozialforschung der Mainzer Schule auf seine Fahnen geheftet hat. Wenn man schon Plagiate auf dutzenden Seiten im Theorie-Teil übersehen hat (die im Übrigen bereits mehr als ein Drittel der Buchfassung betreffen), hat man vielleicht auch über mögliche Mängel im Empirie-Teil hinweggesehen?

Universität Duisburg-Essen bestätigt Plagiat von Nina Haferkamp

Dienstag, 12. März 2013

Ich zitiere aus der Entscheidung des Rektors:

“1. Das Rektorat schließt sich der Feststellung der Untersuchungskommission an, dass im ersten Drittel der Arbeit ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) durch Frau Dr. Haferkamp vorliegt.

2. Das Rektorat fordert den zuständigen Promotionsausschuss der Fakultät für Ingenieurwissenschaften auf, den zweiten und dritten Teil der Promotionsschrift inhaltlich auf Originalität zu prüfen. Das Rektorat schließt sich dabei der Empfehlung der Untersuchungskommission an, einen externen Fachgutachter hinzuzuziehen. Abhängig von der Einschätzung des zweiten und dritten Teils der Arbeit ist sodann zu prüfen, ob der originäre Teil der Promotionsschrift ausreicht, um weiterhin als Promotionsschrift anerkannt zu werden.”

Mit anderen Worten: Das wird noch lange dauern, da ist noch nichts entschieden. Der Plagiatsvorwurf ist damit aber offiziell bestätigt.

“Rekonstruierende” Verfahren und Qualitätssicherung eigener Schriften: MitarbeiterInnen gesucht

Donnerstag, 07. März 2013

Ihr werter Plagiatsgutachter weitet sein Geschäftsfeld und seinen Kundenkreis aus bzw. genauer: das hat sich eigentlich ‘von selbst’ so ergeben. Nachdem seit einigen Monaten nun auch die englischsprachige Webseite plagiarismreports.com online ist und Anfragen bis zur Überprüfung von Staatspräsidenten und Ministern ferner Länder hereinkommen, möchte ich meinen Mitarbeiterstab vergrößern. Zudem kristallisieren sich schon seit einiger Zeit zwei ganz unterschiedliche Kundenbedürfnisse heraus:

* “Rekonstruierende” Gutachten über vorwiegend bundesdeutsche und österreichische Qualifikationsschriften, vorwiegend Dissertationen, vorwiegend älteren Datums (angenommen ca. zwischen 1970 und 2000). Meine Kunden interessiert die wissenschaftliche Redlichkeit älterer Doktorarbeiten von Personen, die heute (hoch-)qualifizierte bzw. (hoch-)spezialisierte Tätigkeiten ausüben bzw. in irgendeiner Form ‘distinkte’ Positionen bekleiden (von Sachverständigen bis zu Richtern, von Politikern jeder Hierarchie bis zu Managern in Wirtschaftsunternehmen, von Medizinern bis zu Gerichtspsychologen, freilich auch von nur in der akademischen Wissenschaft tätigen Personen usw.).

* Qualitätssicherung eigener Schriften: Diese Kunden haben ein ganz anderes Interesse, sie befinden sich meist in der Abschlussphase ihrer eigenen Dissertation und möchten eine Qualitätssicherung ihres Textes in Auftrag geben. Es handelt sich hierbei um Kunden aus dem gesamten Fächerspektrum der Wissenschaft, teilweise geht es auch um englischsprachige Arbeiten. Die Kunden möchten wissen, ob sie richtig zitiert und alles korrekt belegt haben. Unsicherheiten gibt es insbesondere beim Einsatz des indirekten “Vgl.-Zitats” in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie bei der Darlegung von Allgemeinwissen in allen Disziplinen.

Grundsätzlich ist zu sagen: Die Befriedigung beider Kundenbedürfnisse dient der Qualitätssicherung der Wissenschaft. Ich suche nun für beide Geschäftsbereiche versierte MitarbeiterInnen, die mich vor allem durch Präzision/Akribie und absolute Vertraulichkeit bei der Arbeit überzeugen können (Studienabschluss idealerweise: Doktorgrad in Germanistik, Linguistik, Philosophie/Wissenssoziologie/Wissenschaftstheorie, Informatik oder Medienwissenschaften). Um die absolute Anonymität meiner KundInnen zu sichern, wickle ich freilich die Kommunikation mit diesen weiter selbst ab. MitarbeiterInnen werden gesucht für die Aushebung und digitale Erfassung von Literatur, für die Interpretation von Ergebnissen der Plagiatssoftware, für ein “Durchgoogeln” von Texten mit der Google Buchsuche sowie letztlich für ein Erfassen und richtiges Einordnen von Plagiatsfragmenten. Bitte nehmen Sie bei Interesse mit mir Kontakt auf.

VroniPlag enthüllt plagiierte Dissertation an der Universität Innsbruck

Mittwoch, 20. Februar 2013

Das ist – vielleicht nicht nur für Ihren werten Plagiatsgutachter – schon eine kleine Sensation: Auf VroniPlag wurde heute erstmals ein österreichischer Fall veröffentlicht, und zwar eine rechtswissenschaftliche Dissertation, die bereits jetzt auf jeder fünften Seite Plagiatsfragmente enthält. Und bereits auf der zweiten Fließtextseite kommt es ganz dick, inklusive ellenlanger abgeschriebener Fußnotentexte.

Die fragwürdige Arbeit wurde an der Universität Innsbruck angenommen, und fast möchte man schreiben: wo sonst? (Nun gut, auf Platz 2 der österreichischen Plagiatshitparade nach Innsbruck kommt Klagenfurt.) Der Autor ist mittlerweile Professor an der Hochschule Heilbronn geworden. Es ist ein Trauerspiel in Serie: Schon wieder ein plagiierender Professor.

Wie wird die Universität Innsbruck mit diesem neuen Fall umgehen? Zur Erinnerung: Im Falle des glasklaren Dissertationsplagiats von Mario Wagner (alias Mario-Max Schaumburg-Lippe) hat die Universität auf eine Aberkennung verzichtet mit dem rechtlich nicht haltbaren Argument, die Gutachter hätten sich nicht getäuscht gefühlt. Bei Frau Schavan, in allen Verwaltungsgerichtsurteilen in Deutschland und in allen VwGH-Urteilen in Österreich zählte diese Argumentation nicht. Das war damals ganz klar Amtsmissbrauch, und die Universität Innsbruck ist (nicht erst) seitdem ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Schon vorher durfte ein Geologie-Assistent, der in seiner Dissertation plagiiert hat, diese nachträglich umschreiben. Und bei weiteren von mir gemeldeten Fällen weiß niemand, wie die Verfahren ausgegangen sind.

Konsequenzen aus dem Fall Schavan

Mittwoch, 06. Februar 2013

Annette Schavan wird offenbar nicht nur von weiten Teilen der Opposition geliebt, sondern auch von den bundesdeutschen Massenmedien. Jüngere und ältere Journalisten der führenden Blätter kommentieren heute einhellig, dass der Titelentzug “falsch” bzw. “nicht richtig” sei oder Schavan “bloß nicht zurücktreten” solle. Noch heute Nacht war zu lesen, es gelte nach wie vor “bis zur endgültigen Klärung die Unschuldsvermutung“.

Mag sein, dass einige Journalisten tatsächlich ein Naheverhältnis zur Politikerin haben. Mag sein, dass andere bereits selbst der jüngeren Copy & Paste-Generation angehören und einige ältere ihre Qualifikationsschriften selbst im Modus Schavan verfasst haben. Mag aber vor allem sein, dass Journalismus halt so funktioniert, dass die Massenmedien eben jetzt einen neuen ‘Dreh’ brauchen. Guttenberg war in der Bevölkerung sehr beliebt, aber Qualitätsmedien waren ihm gegenüber immer kritisch eingestellt. Bei Schavan scheint es eher umgekehrt zu sein: Sie wird vor allem von der Qualitätspresse geliebt, von der Süddeutschen bis zur FAZ. Nun erscheint sie als Opfer universitärer Willkür.

Viel entscheidender erscheint mir jedoch das Kommunikationsversagen der Wissenschaft: Es ist ihr, so auch gestern abend bei der ‘Urteilsverkündigung’, überhaupt nicht gelungen, zu vermitteln, was ein Plagiat ist und warum das simulatorische Vorgehen von Frau Schavan, wenn es geduldet werden würde, den Wissenschaftsbetrieb früher oder später kaputt machen würde (genauer: in den vergangenen Jahren zu Teilen bereits ruiniert hat!). Zudem erlangen so laufend Menschen den Doktorgrad, die grundlegende Kompetenzen wie genaues Lesen, Zitieren, Kommentieren und Bewerten nicht beherrschen. Hat Schavan ähnliche “Flüchtigkeitsfehler” bei der Entscheidung über und Vergabe von Forschungsmillionen begangen? Letztlich züchten wir uns eine intellektuelle Kultur des Als-Ob heran, in der der Schein dominiert und die Substanz sukzessive verschwindet. Die Universität Düsseldorf hat sich gestern für einen wissenschaftsgeschichtlich bedeutenden Befreiungsschlag in die richtige Richtung entschieden.

In den Massenmedien werden wir vielleicht eher über Schavans Mutter lesen oder womöglich krude Thesen hören wie jene, dass die Universität Düsseldorf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland mit dieser Entscheidung weltweit beschädigt und Deutschland schweren ökonomischen Schaden zugefügt habe.

Eigentlich sollten wir uns jetzt um ganz andere Dinge kümmern: Wir brauchen einheitliche Verfahren im Umgang mit Plagiatsvorwürfen, zuerst deutschlandweit, dann EU-weit. Die USA ist hier in fast allen Belangen viel weiter. Es kann nicht sein, dass eine Universität ein Plagiat nach 33 Jahren (korrekt) ahndet, andere Universitäten aber (inkorrekt) akademische Grade bei quantitativ noch umfassenderen und noch deutlicheren Plagiaten nicht entziehen und sogar paradoxe Auflagen erteilen wie etwa jene, eine plagiierte “Dissertation unverändert, aber mit korrekter Zitierweise vorzulegen”. Das macht den Wissenschaftsstandort Deutschland lächerlich und ist im Übrigen – im Gegensatz zur Schavan-Entscheidung – tatsächlich juristisch unhaltbar.

Wir brauchen weiter dringend ein deutschlandweites Institut zur Qualitätssicherung wissenschaftlicher Qualifikationsschriften. Dieses sollte nicht nur als “Kontrollbehörde” oder “Letztinstanz” fungieren, sondern selbst Forschung betreiben. Internationale Beispiele dafür gibt es einige, wie etwa das International Center for Academic Integrity. Es geht nicht an, dass irgendwelche ergrauten Emeriti unwissenschaftliche Thesen über einen angeblich korrekten Umgang mit laxen Zitaten und Plagiaten verbreiten können, während die Lehrbuchliteratur aus dem fraglichen Zeitraum etwas ganz anderes sagt (siehe mittlerweile auch das “berühmte” Beweisstück). Auch das macht die Wissenschaft lächerlich.

Und wir brauchen an jeder Universität einen “Plagiatsbeauftragten“. Erfolgreiche Pilotversuche wie die “Freiwillige Plagiatskontrolle” an der PH Freiburg können als Referenzprojekte dienen. Es ist auch ein unhaltbarer Zustand, dass ein aus Lehrenden bestehender Promotionsausschuss die mühsame Plagiatsdetektion und Quellenrekonstruktion neben der eigentlichen Arbeit, oft als eine Art abendliches Hobby mit Suchtpotenzial, erledigen muss. Wenn es Stellen für Gender-Mainstreaming gibt, sollten sich Universitäten auch Plagiatsbeauftragte leisten können.

Auf VroniPlag taucht eine plagiierte Doktorarbeit nach der anderen auf: von Anwälten, Ärzten, Wissenschaftlern, Politikern. Das wird nicht aufhören. Irgendwann werden wir bei der Zahl 100 angekommen sein. Der neue Bildungsminister wird handeln müssen. In oben skizziertem Sinne.

Beweis erbracht: TU-Dresden-Professorin hat tatsächlich eine Erstsemestrigen-Hausarbeit plagiiert

Mittwoch, 16. Januar 2013

Nachdem ich mich selbst in die Materie sehr gut eingelesen habe und bereits in meinen PDF-Dokumenten zehn “rätselhafte” Übereinstimmungen zwischen einer Hausarbeit auf hausarbeiten.de und der Dissertation von Katrin Döveling dokumentiert habe, ist nunmehr der empirische Beweis mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit erbracht worden: Döveling hat tatsächlich unter anderem auch von einer Erstsemestrigen-Hausarbeit plagiiert und im Zuge dieses Plagiats eine nicht stattgefundene Literaturarbeit vorgetäuscht. Es ist eine Schande erster Ordnung für das Fach.

Hier das Original von hausarbeiten.de:

Und hier das Plagiat auf S. 59 bei Döveling:

Ich werde die gesamten Funde somit heute dem Ombudsmann der Universität Erfurt melden. An mehreren Stellen das Wording einer Hausarbeit zu übernehmen, das geht einfach zu weit. Mit im Boot sitzt nun auch das Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden, das nach meinen ersten Funden von Anfang November viel Zeit für eigene Recherchen gehabt hätte. Stattdessen hatte Wolfgang Donsbach bzw. genauer: sein empirischer Mitarbeiter nichts Besseres zu tun, als meine eigene Dissertation auf Plagiat zu überprüfen; und Katrin Döveling “wehrte” sich mit seitenlangen Drohschreiben ihrer Anwälte. Aber die mittels Textvergleich dokumentierbare Wahrheit wird sich durchsetzen.

Eine Dissertation als Textbrocken-Collage: Ist das Wissenschaft?

Mittwoch, 16. Januar 2013

Ein Bild vervollständigt sich: Nach dem Abgleich mit drei weiteren Büchern von Hermann Korte, Heinz-Günter Vester und Max Weber höchstselbst ergeben sich immer mehr Indizien für ein werkprägendes Muster. TU-Dresden-Professorin und Kommunikationswissenschaftlerin Katrin Döveling hat ihre Dissertation nicht “vollständig selbstständig” geschrieben, wie es die deutschen Verwaltungsgerichte fordern*, sondern hat methodisch die Werke anderer ab- und umgeschrieben, ohne das Ausmaß der jeweiligen Übernahmen kenntlich zu machen. Für den Leser oder Begutachter der Dissertation ist es damit nicht möglich, zwischen eigenem Text Dövelings und Texten anderer, zwischen eigenen und fremden Ideen deutlich zu unterscheiden. Man muss genau hinsehen, siehe die Liste der bislang gefundenen Übereinstimmungen.

Hier nur ein Beispiel von vielen: Bei Heinz-Günter Vester (“Emotion, Gesellschaft und Kultur”, Opladen: Westdeutscher Verlag, 1991) steht im Original auf S. 188:

Daraus wird bei Katrin Döveling auf S. 161:

Vester wird im markierten Segment in Fußnote 945 mit “Vgl.” einmal erwähnt, es werden aber auch Tarde und Durkheim analog referenziert. Wird dem Leser dadurch klar, dass das “Wording” in Wahrheit von Vester stammt, wie auch die Hinweise auf Tarde und Durkheim? Und das Wort “tautologisch” im Original dürfte Döveling nicht gefallen haben, sie machte aus „tautologisch und psychologistisch“ bei Vester ein „zu psychologisch”. Für mich ist diese Umschreiberitis keine Wissenschaft.

* Siehe die hochinteressante Zusammenfassung von Urteilen der vergangenen Jahrzehnte in: Daniela Schroeder, “Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung”, in: NWVBl., Heft 5/2010, hier S. 179.

Wissenschaftliche Dokumentation zur Dissertation von Dr. Katrin Döveling, IfK der TU Dresden (Teil 3, to be continued)

Mittwoch, 21. November 2012

Anbei die Liste mit den neuen Funden (Stand: 21. 11., 17:00). – Wie kam es etwa zu folgender Textübereinstimmung? Frau Döveling schreibt auf S. 57 der Buchfassung ihrer Dissertation:

“Die Frage ist also, in welchem Ausmaß Medien tatsächlich Themen setzen, um welche Themen es sich hierbei handelt und welche Medien in diesem Prozess stärkeren Einfluss haben. Zudem muss geklärt werden, wie lange der Einfluss anhält, welchen Verlauf er nimmt (z.B. über Dritte) und welche gegensteuernden Gewichte es gibt. Durch diese Fragen kommen viele Variablen in Erwägung, die bei der Beurteilung eines Agenda-Setting-Effektes berücksichtigt werden müssen. Diese Faktoren werden nachfolgend dargelegt […].”

Da ist weit und breit keine Fußnote, keine Quellenangabe, keine Hervorhebung und kein Anführungszeichen, im Gegenteil: Der entsprechende Abschnitt widmet sich dem Thema “Kritik und Erweiterungen des Ansatzes”, und entwickelt wird Dövelings eigenes Konzept einer “Emotionalen Agenda“.

Man betrachte zum Vergleich folgenden Text, der sich auf hausarbeiten.de befindet und aus einer Hausarbeit für ein Einführungsproseminar in Publizistikwissenschaft stammt:

“Die Frage ist also, in welchem Maß Medien Themen setzen, welche Themen und welche Medien stärkeren Einfluß haben, wie lange der Einfluß vorhält, welchen Weg der Einfluß gegangen ist (über Dritte über das Thema informiert werden) und welche gegensteuernden Faktoren es gibt […]. Allein durch diese kleine Vorüberlegung kommen zahlreiche Variablen ins Spiel, die alle bei der Beurteilung eines Agenda-Setting-Effektes mitbedacht sein wollen. […] ein Vorgang, der im folgenden nachgezeichnet werden soll.”

Frau Döveling wird ja wohl nicht aus einer Proseminar-Arbeit abgeschrieben haben. Gab es eine gemeinsame dritte Quelle? Es handelt sich bei Weitem nicht mehr nur um ein paar Übereinstimmungen. Interessant auch, dass beide, Döveling und der Hausarbeitenautor, von der “berühmt gewordene[n] These zum Agenda-Setting” sprechen, “die sich auf Cohen bezieht”…

Quelle: http://www.google.de

Wissenschaftliche Dokumentation zur Dissertation von Dr. Katrin Döveling, IfK der TU Dresden (Teil 2, to be continued)

Samstag, 10. November 2012

Von “Recherchetiefe”, “Quellen-Check” und “Faktengenauigkeit” schrieb Wolfgang Donsbach vom Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden 2012 in einem Blog-Kommentar. Er sprach damit journalistische Kernkompetenzen an. Aber wie sieht es mit den wissenschaftlichen Kernkompetenzen aus, etwa bei den eigenen berufenen Kolleginnen? Anbei meine neue Liste (Stand: 10. 11., 15:00). Ich werde mich hüten, diese hier wertend zu kommentieren, denn die Anwälte lauern bereits auf jedes Wort, das ich hier schreibe. Ich denke aber, die Konkordanzen sprechen für sich.

Schade, wenn nicht furchtbar, dass die Auseinandersetzung um Qualitätssicherung in einem Fach so geführt werden muss. Alle, die sich an meiner Veröffentlichungsmethode stoßen, bitte ich zu bedenken, dass hier eine Begutachtung einer Dissertation vorgängig war – und eine Beurteilung mit “magna cum laude”. Ich betone weiter, dass die Fundstellen in beiden Kategorien erst der Anfang sind. Damit will ich niemanden unter Druck setzen, sondern nur dem Quantitätsargument etwas entgegenhalten. Die von der Software in Sachen Eigen-Copy-Paste ausgespuckte Liste ist etwa die längste, die ich überhaupt bislang zu bearbeiten hatte.

Ich habe Wolfgang Donsbach einen Tag nach der zweifelhaften Dresdner Podiumsdiskussion zu Plagiaten zur gemeinsamen Aufklärung eingeladen. Er hat Schweigen vorgezogen.