Mit ‘Deutsche Plagiatsaffäre’ getaggte Artikel

Plagiatsfälle Stoiber, Fiala und Moeder: Wie die Uni Innsbruck und die ETH Zürich ehrliche Absolventen verhöhnen

Samstag, 11. Mai 2013

Langsam fragt man sich: Wie verlogen und korrupt ist das Wissenschaftssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigentlich, wenn eine Handvoll mehrheitlich anonymer Wissenschaftler in einem Wiki einen glasklaren Plagiatsfall nach dem anderen dokumentiert, die betroffenen Universitäten und Hochschulen mit zunehmender quantitativer Brisanz der Untaten aber auf noble Zurückhaltung, Ignoranz oder sogar bewusstes Lügen machen? Worum geht es in der Wissenschaft hauptsächlich? Um Wissen und Erkenntnis (dazu gehört eben immer auch die alles andere als unbedeutende Erkenntnis, dass eine Arbeit unredlich zustande gekommen ist, das heißt abgeschrieben wurde)? Oder primär oder gar ausschließlich um den Schutz der bereits Angestellten und der von diesen bereits “Durchgewunkenen”?

Fallbeispiel 1, die Dissertation von Dominic Stoiber. Der Vorsitzende des Senats der Universität Innsbruck beruft sich gegenüber “Spiegel Online” auf einen zum Rechtssatz erhobenen Passus aus einer einschlägigen Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. Dort heißt es:

“Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles ist der Begriff des ‘Erschleichens’ im Sinne der Ausführungen im hg. Erkenntnis vom 9. März 1982, 81/07/0230, 0231, VwSlg. 10670 A/1982, zu verstehen, also ein ‘Erschleichen’ dann anzunehmen, wenn in Täuschungsabsicht wesentliche Teile der Dissertation ohne entsprechende Hinweise abgeschrieben wurden, mit der Maßgabe, dass die Wesentlichkeit dann anzunehmen ist, wenn bei objektiver Betrachtung die Beschwerdeführerin davon ausgehen musste, dass bei entsprechenden Hinweisen die Dissertation nicht positiv oder zumindest weniger günstig beurteilt worden wäre (§ 45 Abs. 1 UniStG 1997 normiert ja vier positive Noten für wissenschaftliche Arbeiten) und die Unterlassung dieser Hinweise zu einem günstigeren Ergebnis geführt hat, entsprechende Hinweise daher zu einem ungünstigeren Ergebnis geführt hätten (vgl. dazu Bast-Langeder, UniStG, Anm. 15 zu § 46).”

Quelle: VwGH, Erkenntnis 99/12/0324, Rechtssatz.

Der Senatsvorsitzende folgert gegenüber “Spiegel Online” (sofern korrekt zitiert):

“Im Fall Stoiber hätte jedoch, so Hajnal, ‘eine klarere Kenntlichmachung der betreffenden Textstellen die ursprüngliche Benotung nicht verändert’.”

Was heißt das? Es ist nicht mehr und nicht weniger als eine – offenbar bewusste – Fehlinterpretation des betreffenden VwGH-Rechtssatzes. Nehmen wir – getreu der Innsbrucker Logik – den Fall Guttenberg: Hätte ein Gutachter nun argumentiert, dass ihn ein Mehr an direkten, korrekt kenntlich gemachten Zitaten von knapp 64 Prozent der Gesamtzeilenanzahl nicht gestört hätte, dass diese vielen Zitate also die Note nicht verschlechtert hätten, dass womöglich sogar ganz im Gegenteil so viele Zitate doch für akribische Literaturarbeit stehen würden, dann wäre Guttenbergs Plagiat getreu der Innsbrucker Logik schlicht keines gewesen. – Schon bemerkt? Nur eine Arbeit, in der fast alles plagiiert wäre, wäre dann ein solches “wesentliches” Plagiat.

Was war der Trick? Die Innsbrucker Lesart ignoriert drei Wörter des Rechtssatzes: “bei objektiver Betrachtung”. Das bedeutet nun nämlich sicher nicht, dass der subjektiven Plagiats- bzw. Zitatstoleranz des Gutachters kaum Grenzen nach oben gesetzt wären, sondern das heißt: Was ist der State of the Art im jeweiligen Fach, was erlauben die Lehrbücher, wie sehen die wissenschaftlich redlichen Arbeiten im Vergleich aus? Nur das ist objektive Betrachtung! Und damit verschiebt sich die Messlatte komplett. Die Universität Innsbruck betreibt damit – wie schon zuvor die Universität Salzburg – grobe Rechtsverdrehung. Ich wiederhole es gerne: Wie schon zuvor an der Universität Salzburg ist dies ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Der VwGH-Rechtssatz bezieht sich auf das Erkenntnis 81/07/0230 aus dem Jahr 1982, das mir vorliegt. In diesem geht es um eine Diplomarbeit, die zu fünf Sechstel von einer Dissertation plagiiert war. Im Erkenntnis ist dem VwGH ein grober Schnitzer unterlaufen: Er gestattete die Ausweisung von direkten Zitaten nur mit Fußnoten, aber nicht mit Anführungszeichen (oder sonstiger Hervorhebung). Eine solche Zitierweise hat es allerdings nie gegeben, zumindest nicht nach der Erfindung der Anführungszeichen vor einigen Jahrhunderten.

Quelle: VwGH, Erkenntnis 81/07/0230, S. 8.

In keiner späteren Entscheidung zu akademischen Plagiatsfällen wurde dieser Passus wiederholt. Man muss hier also klar sagen, dass sich die Universitäten offenbar bewusst unscharfer oder sogar falscher Formulierungen des Verwaltungsgerichtshofs bedienen, um Plagiatoren zu entlasten. Da alle späteren Entscheidungen strenger und begrifflich klarer ausfielen, hätten auch alle jüngeren möglichen Entziehungen von Titeln im Instanzenweg Bestand gehabt.

Fallbeispiel 2, die Thesis von Doris Fiala. Erfreulicherweise hat nun VroniPlag begonnen, das Gesamtausmaß dieser Plagiatsfundgrube offenzulegen. Erstaunliches war ja in den Schweizer Medien zu lesen: etwa, dass es sich nur um eine Thesis und nicht um eine Doktorarbeit handle (der glasklare Einwand: Plagiieren ist schon bei Hausarbeiten verboten, und dies hoffentlich auch an der ETH Zürich) oder dass nur kleinere Schlampereien gefunden wurden (“da und dort schludrig zitiert”), wie ein Kommentator der ansonsten so genau argumentierenden “Neuen Zürcher Zeitung” fälschlicherweise schrieb. Viel schlimmer als falsche Plagiatsanschuldigungen (wenn sie denn überhaupt jemals vorkamen) sind inzwischen vorschnelle falsche Entlastungen, vor allem von einer sich rasch solidarisch erklärenden Provinzpresse, nach dem Motto: “Einen Fall Guttenberg, so etwas gibt es bei uns nicht.” Dieselben Argumentationsmuster waren auch wiederholt in der österreichischen Lokalpresse tonangebend. Die Realität sieht leider anders aus, und damit komme ich zum ähnlich gelagerten Fall 3.

Fallbeispiel 3, die Dissertation von “Prof. Dr.” Ronald Moeder. Es handelt sich um eine haarsträubend plagiierte Doktorarbeit mit noch dazu sehr fragwürdiger Vorgeschichte. Den Vogel schoss hier jüngst die Pressestelle der Hochschule Heilbronn ab, an der Herr Moeder lehrt. Sie steht – in der Kommunikation nach außen – auf dem Standpunkt, dass ein Plagiat nicht dann eines ist, wenn es intersubjektiv mit Belegstellen nachgeprüft werden kann, sondern wenn eine andere Universität entsprechend reagiert hat, noch dazu eine “renommierte[n] Universität in Österreich”. Zumindest haben die Heilbronner schwarzen Humor, denn diese Universität, namentlich schon wieder die Universität Innsbruck, hat bislang bereits mehr als sechs Plagiatoren geschützt und tritt wissenschaftliche Redlichkeit im Moment wie keine andere mit Füßen. Was ist das für eine Wissenschaftsauffassung? Wenn in Heilbronn so geforscht und gelehrt wird wie hier argumentiert wird, dann kann man die Studierenden nur warnen: Hier geht es wohl auch nicht um Erkenntnis und Wissen, sondern um die niedere Kunst des Wegschauens und der falschen Solidarität.

Die fatalen Folgen für die Qualität und weitere Glaubwürdigkeit der Wissenschaft – interessieren die eigentlich auch jemanden? Und was sagen zu all diesen Vorgängen eigentlich jene Absolventen, die an den betroffenen Universitäten ehrlich gearbeitet und korrekt zitiert  haben?

Konsequenzen aus dem Fall Schavan

Mittwoch, 06. Februar 2013

Annette Schavan wird offenbar nicht nur von weiten Teilen der Opposition geliebt, sondern auch von den bundesdeutschen Massenmedien. Jüngere und ältere Journalisten der führenden Blätter kommentieren heute einhellig, dass der Titelentzug “falsch” bzw. “nicht richtig” sei oder Schavan “bloß nicht zurücktreten” solle. Noch heute Nacht war zu lesen, es gelte nach wie vor “bis zur endgültigen Klärung die Unschuldsvermutung“.

Mag sein, dass einige Journalisten tatsächlich ein Naheverhältnis zur Politikerin haben. Mag sein, dass andere bereits selbst der jüngeren Copy & Paste-Generation angehören und einige ältere ihre Qualifikationsschriften selbst im Modus Schavan verfasst haben. Mag aber vor allem sein, dass Journalismus halt so funktioniert, dass die Massenmedien eben jetzt einen neuen ‘Dreh’ brauchen. Guttenberg war in der Bevölkerung sehr beliebt, aber Qualitätsmedien waren ihm gegenüber immer kritisch eingestellt. Bei Schavan scheint es eher umgekehrt zu sein: Sie wird vor allem von der Qualitätspresse geliebt, von der Süddeutschen bis zur FAZ. Nun erscheint sie als Opfer universitärer Willkür.

Viel entscheidender erscheint mir jedoch das Kommunikationsversagen der Wissenschaft: Es ist ihr, so auch gestern abend bei der ‘Urteilsverkündigung’, überhaupt nicht gelungen, zu vermitteln, was ein Plagiat ist und warum das simulatorische Vorgehen von Frau Schavan, wenn es geduldet werden würde, den Wissenschaftsbetrieb früher oder später kaputt machen würde (genauer: in den vergangenen Jahren zu Teilen bereits ruiniert hat!). Zudem erlangen so laufend Menschen den Doktorgrad, die grundlegende Kompetenzen wie genaues Lesen, Zitieren, Kommentieren und Bewerten nicht beherrschen. Hat Schavan ähnliche “Flüchtigkeitsfehler” bei der Entscheidung über und Vergabe von Forschungsmillionen begangen? Letztlich züchten wir uns eine intellektuelle Kultur des Als-Ob heran, in der der Schein dominiert und die Substanz sukzessive verschwindet. Die Universität Düsseldorf hat sich gestern für einen wissenschaftsgeschichtlich bedeutenden Befreiungsschlag in die richtige Richtung entschieden.

In den Massenmedien werden wir vielleicht eher über Schavans Mutter lesen oder womöglich krude Thesen hören wie jene, dass die Universität Düsseldorf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland mit dieser Entscheidung weltweit beschädigt und Deutschland schweren ökonomischen Schaden zugefügt habe.

Eigentlich sollten wir uns jetzt um ganz andere Dinge kümmern: Wir brauchen einheitliche Verfahren im Umgang mit Plagiatsvorwürfen, zuerst deutschlandweit, dann EU-weit. Die USA ist hier in fast allen Belangen viel weiter. Es kann nicht sein, dass eine Universität ein Plagiat nach 33 Jahren (korrekt) ahndet, andere Universitäten aber (inkorrekt) akademische Grade bei quantitativ noch umfassenderen und noch deutlicheren Plagiaten nicht entziehen und sogar paradoxe Auflagen erteilen wie etwa jene, eine plagiierte “Dissertation unverändert, aber mit korrekter Zitierweise vorzulegen”. Das macht den Wissenschaftsstandort Deutschland lächerlich und ist im Übrigen – im Gegensatz zur Schavan-Entscheidung – tatsächlich juristisch unhaltbar.

Wir brauchen weiter dringend ein deutschlandweites Institut zur Qualitätssicherung wissenschaftlicher Qualifikationsschriften. Dieses sollte nicht nur als “Kontrollbehörde” oder “Letztinstanz” fungieren, sondern selbst Forschung betreiben. Internationale Beispiele dafür gibt es einige, wie etwa das International Center for Academic Integrity. Es geht nicht an, dass irgendwelche ergrauten Emeriti unwissenschaftliche Thesen über einen angeblich korrekten Umgang mit laxen Zitaten und Plagiaten verbreiten können, während die Lehrbuchliteratur aus dem fraglichen Zeitraum etwas ganz anderes sagt (siehe mittlerweile auch das “berühmte” Beweisstück). Auch das macht die Wissenschaft lächerlich.

Und wir brauchen an jeder Universität einen “Plagiatsbeauftragten“. Erfolgreiche Pilotversuche wie die “Freiwillige Plagiatskontrolle” an der PH Freiburg können als Referenzprojekte dienen. Es ist auch ein unhaltbarer Zustand, dass ein aus Lehrenden bestehender Promotionsausschuss die mühsame Plagiatsdetektion und Quellenrekonstruktion neben der eigentlichen Arbeit, oft als eine Art abendliches Hobby mit Suchtpotenzial, erledigen muss. Wenn es Stellen für Gender-Mainstreaming gibt, sollten sich Universitäten auch Plagiatsbeauftragte leisten können.

Auf VroniPlag taucht eine plagiierte Doktorarbeit nach der anderen auf: von Anwälten, Ärzten, Wissenschaftlern, Politikern. Das wird nicht aufhören. Irgendwann werden wir bei der Zahl 100 angekommen sein. Der neue Bildungsminister wird handeln müssen. In oben skizziertem Sinne.

Gleich mehrere plagiierte medizinische Dissertationen

Freitag, 02. November 2012

Neuer Paukenschlag auf VroniPlag: Gleich drei zumindest teilplagiierte medizinische Dissertationen wurden heute geoutet. Dazu passt hervorragend das Gutachten, das Ihr werter Plagiatsdetektor vor kurzem für das Laborjournal erstellt hat. Wieviele “Theorieteile” bzw. Fakten referierende Abschnitte von medizinischen Dissertationen sind eigentlich plagiiert? Und was wissen diese Mediziner in der Praxis? Entsteht durch das Ab- und Umschreiben Fachkompetenz? Welchen moralischen Zugang haben diese Ärzte (immerhin wurden in fast allen bisherigen Fällen plagiierter medizinischer Dissertationen die Quellen der Plagiate nirgendwo genannt, es handelte sich also jeweils um ‘echte’ Täuschungen)? Kann von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Empirieteile sauber sind (in dem von mir begutachteten Fall einer “Dissertationsdoublette” etwa nicht)? Und: Wenn die Fakten- und Theorieteile für die (spätere) medizinische Praxis irrelevant sind, dann stellt sich die Frage: Wozu die Dissertationen in dieser Form?

Schavan-Update: Juristische Mithilfe gesucht

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Einmal an dieser Stelle ein Aufruf zur Mithilfe: Hat jemand meiner Blog-Leserinnen und -Leser dieses Urteil aus dem Jahr 1980 im Volltext? Noch interessanter wäre freilich das diesem Urteil im Instanzenweg vorgängige Urteil des VG Stuttgart vom 10. Februar 1978, Az: V 346/76.

Jüngere Urteile, d. h. aus den vergangenen zehn Jahren, finden sich hervorragend zusammengefasst in dem Aufsatz “Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung” von Dr. Daniela Schroeder LL.M., erschienen in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 5/2010, S. 176-181. Wendet man die jüngeren Urteile auf die Causa Schavan an (unter der Prämisse, dass die wissenschaftlichen Grundregeln dieselben geblieben sind), hat dies erstaunliche Auswirkungen.

Anmerkung: Mittlerweile habe ich den Volltext erhalten. Vielen Dank an die “ehrenamtlichen Mitarbeiter”!

Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die Herausforderung im Fall Schavan ist es, die Dissertation nicht auf Grundlage der heutigen Regeln, sondern auf Basis jener Regeln zu beurteilen, die vor 1980 in der bundesdeutschen Erziehungswissenschaft, insbesondere an der Universität Düsseldorf, geherrscht haben. Das macht den Fall auch für Wissenschaftshistoriker spannend. Freilich ist das immer wie ein Indizienprozess: Egal, wie viele Lehrbücher man aus der Zeit vor 1980 zitieren mag, Frau Schavan könnte immer behaupten, diese gar nicht zu kennen oder die Zitierregeln schlichtweg anders oder womöglich gar nicht gelernt zu haben. In Österreich wäre das mit der Rechtsprechung des VwGH relativ einfach zu klären: Es zählt nicht das mögliche Unwissen des Plagiators, sondern die “objektive Betrachtung”. Und diese ergibt sich nun mal aus dem Querschnitt der Aussagen in Lehrbüchern.

Was sagten also einschlägige Werke vor 1980? Die Bücher “Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten” von Helmut Seiffert (in der zweiten Auflage von 1976) und “Technik und Methodik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens” von Albert Scheibler (ebenfalls 1976) liegen in der Universitätsbibliothek Düsseldorf auf und mögen Indizien dafür sein, welche Regeln damals geherrscht haben. Seiffert schreibt, wörtliche Zitate “werden in der Regel in doppelte Anführungszeichen gestellt” (S. 130). Bei Scheibler ist zu lesen: Direkte Zitate “übernimmt man mit Anführungszeichen” (S. 162). Und weiter: Dies gelte “für ganze Sätze ebenso wie für Satzteile (Passagen) oder einzelne individuelle Begriffsworte“. (Ebenda)

Albert Scheibler erwähnt das Problem des Plagiats auf S. 160 und definiert Plagiat als “die Unterlassung, benutzte Quellen anzugeben“. Er rückt den Plagiatsbegriff in die Nähe eines urheberrechtlichen Vergehens und erwähnt, den damaligen Gesetzestext zitierend, gar die Möglichkeit einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Der älteste Plagiatsstreit, den ich in der Rechtsprechung von österreichischen Höchstgerichten gestern online gefunden habe, datiert aus 1967. Und 1965 kam es an der Universität Bonn zu einer interessanten Plagiatsaffäre, bei der die Fakultät nach Vorliegen von ca. 100 Plagiatsfragmenten in einer Dissertation die Aberkennung des Doktorgrades beschlossen hatte, das Dekanatskollegium allerdings Monate später diesen Beschluss wieder aufgehoben hat. Dies führte zu einem Proteststurm der bundesdeutschen Germanisten (im VroniPlag-Forum wurde dieser historische Fall wieder ausgegraben). Plagiat war also auch vor 1980 ein Thema, allerdings wurde wohl viel unter den Teppich gekehrt, und deshalb würde sich eine ernsthafte Recherche auch schwierig gestalten. (Auffallend ist übrigens, dass es zu diesem ungemein spannenden Thema keine Dissertation gibt.)

Zurück zur Frau Minister: Es muss nach meinem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass Frau Schavan beim Verfassen ihrer Dissertation (a) wusste, was ein korrektes Zitat ist (das hat sie ja auch an anderen Stellen bewiesen) und (b) auch wusste, was ein Plagiat ist. Gerade bei einer Studie über das Gewissen versteht sich zudem eine gewissenhafte Arbeit von selbst. Zur fachlichen Dimension kommt also auch eine moralische.

Frau Schavan hat methodisch getäuscht. Dennoch könnte sie ihren Doktortitel behalten. Warum? In ihrer Dissertation tauchen zwei Plagiatsmuster auf, die ich auch in meinem Gutachten zur Dissertation von EU-Kommissar Johannes Hahn aus dem Jahr 1987 identifiziert habe: Erstens: Es wird eine kurze Passage zitiert, aber dann wird weiter aus demselben Werk unzitiert abgeschrieben. Ich nannte dies das “More-Inclusive-Plagiat”. Heute würde man auch sagen, das sei eine Spielart des Bauernopfers (man kann auch schon vor dem korrekten Zitat mit dem Abschreiben aus der dann vorher ungenannten Quelle beginnen). Zweitens: Die Wiedergabe von Originalliteratur in eigenen Worten wird suggeriert, aber tatsächlich wurde der Originalautor selbst abgeschrieben (wie Schavan mit Niklas Luhmann und anderen, so Hahn mit Leopold Kohr und anderen). Dies könnten Indizien dafür sein, dass diese Unsitten tatsächlich in besagter Zeit sehr verbreitet waren.

Die Universität Düsseldorf steht vor einem Dilemma: Spricht sie Schavan ganz frei, wäre das Signal fatal (eine später nachgewiesene Täuschung hat keine Folgen für den akademischen Grad – und das wäre so schlichtweg widerrechtlich). Und für ein Verjährungsargument gibt es rechtlich keine Grundlage. Rügt sie Schavan bloß, aber belässt ihr den Doktorgrad, wäre auch dies rechtlich auf äußerst wackligen Beinen. Entzieht sie Schavan den Doktorgrad, würde sie womöglich Maßstäbe setzen, mit denen man einem oder gar zwei Drittel der Doktoren von damals den Grad wieder wegnehmen müsste. Universitäten müssten in der Folge wohl ganze Rechtsabteilungen zum Bearbeiten der alten Fälle einrichten.

Eine verzwickte Situation, aber wir dürfen nie vergessen, wer den Universitäten das alles eingebrockt hat: jene Leute, die die Universitäten selbst berufen haben, die zu faul, zu ungenau oder zu unwissend waren und sind, um sich mit Abschlussarbeiten korrekt auseinanderzusetzen und diese einwandfrei zu beurteilen. Sie waren es, die damals die Textsimulanten hervorgebracht haben. Ihnen zahlt der Staat heute eine fette Rente.

Endbericht zum Fall Schavan: Täuschungsabsicht ist nachweisbar

Samstag, 13. Oktober 2012

Ich empfehle allen an der Thematik Interessierten die genaue Lektüre des Endberichts zur Dissertation von Annette Schavan. Bei oberflächlicher, wohlwollender Interpretation spräche für die Verfasserin (und unsere Welt ist ja oberflächlich geworden und wir neigen zu vorschnellen Urteilen): Inkriminierte Passagen finden sich auf 94 der 333 Textseiten, also auf 28 Prozent. Da gab es schon quantitativ deutlichere Plagiate. Und von den 44 Literaturquellen, von denen Schavan abgeschrieben hat, finden sich nur vier nicht in ihrem Literaturverzeichnis. Sie hat also fast alle Quellen ihrer Ab- und Umschreibarbeiten am Ende der Arbeit angegeben. Spräche dies tatsächlich für Betrug und nicht eher für eine Unkenntnis der genauen Zitierregeln? Wollte Schavan ernstlich täuschen, hätte sie doch viel mehr Literaturtitel gar nicht angegeben und damit an anderen Stellen der Arbeit auch nicht zitiert, oder? Und überhaupt: Begriffe wie “Verschleierung” oder “Bauernopfer” fanden sich vor 1980 in keinem Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten. Und schließlich hat man damals dem Thema Plagiat nur eine sehr geringe Bedeutung zugemessen, und das indirekte Zitat mit “vgl.” war unklar und mehrdeutig definiert. Also: Was soll’s?

Das ist die Sichtweise, zu der die Kommission an der Universität Düsseldorf besser nicht kommen sollte. Denn sie verkennt die Qualität des Schavanschen Plagiats: Frau Schavan hat nämlich wiederholt und methodisch so getan, als würde sie Originalliteratur gelesen haben (von George Herbert Mead bis zu Martin Heidegger), hat aber nicht nur den Wortlaut der Originalautoren, sondern auch Interpretationen dieses Wortlauts von bei diesen Interpretationen ungenannten Quellen abgeschrieben. Damit erfüllt das Vorgehen Schavans jede Plagiatsdefinition, die es auch schon vor 1980 gab und die immer schon der kleinste gemeinsame Nenner einer Definition von “Plagiat” war: Ein Textplagiat ist eine unbefugte Aneignung fremder Ausführungen ohne Quellenangabe.

Der Leser erhält an allen inkriminierten Stellen den Eindruck, hier würde Schavan – die Werke von Freud, Adler, Piaget und vielen anderen direkt zitierend – diese “Originalstellen” in ihren eigenen Worten interpretieren. Dabei hat sie die Interpretationen von ‘vor Ort’ ungenannten Quellen ab- und umgeschrieben, und oft ist man sich aufgrund ihrer Kürzungen und Umstellungen nicht einmal sicher, ob sie die Interpretationen verstanden hat. Damit wird der Leser (und damit der Begutachter) über die Autorschaft getäuscht. Zu einer solchen Interpretation wiederum muss jeder gelangen, der die Vergleichsstellen vorurteilsfrei genau studiert. Das deutsche Gesetz über die Führung akademischer Grade ist eindeutig: Ein “von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene[r] akademische[r] Grad kann wieder entzogen werden”, “wenn sich nachträglich herausstellt, daß er durch Täuschung erworben worden ist [...]“. (Anmerkung: Dieses Gesetz galt zum Zeitpunkt der Promotion Schavans, weil die betreffende Promotionsordnung darauf verweist, siehe § 14 hier.) Bleibt noch die Frage der Erheblichkeit der Täuschungshandlungen zu klären: Dazu genügt ein Blick auf die rot markierten Seiten in der schavanplag-Dokumentation.

Was gibt es noch zu sagen? Klar ist heute, dass die Einschätzung von VroniPlag falsch war, dass sich nicht viel mehr Plagiatsstellen als die ursprünglich angezeigten in der Dissertation Schavans finden werden. Das wurde mittlerweile empirisch widerlegt, die Anzahl der Quellen des Plagiats hat sich fast verdoppelt. Hätte VroniPlag den Fall auf die Startseite gebracht, wäre Frau Schavan heute nicht mehr Frau Doktor. Und an den Universitäten hätten weitaus mehr Akteure Farbe bekannt und endlich umgedacht.

Wem wird die Düsseldorfer Kommission dienen: der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung oder dem politischen Establishment?

Haferkamp-Update: Weiteres Kapitel von weiterem Theoriebuch abgeschrieben

Samstag, 14. Juli 2012

Hier der Link zum PDF mit den bis heute gefundenen Übereinstimmungen im Fall Haferkamp. In den nächsten Wochen wird wohl oder übel noch vieles dazukommen: Das Kapitel 3.2.1 (“Selbstdarstellungstheorien”), Buchfassung S. 79 ff., etwa ist aus dem Buch “Theorien der Sozialpsychologie” abgeschrieben (Hg. Frey/Irle 2002, schon wieder Bern: Verlag Huber – der wird sich aber langsam freuen!). Diese neuen Übereinstimmungen finden sich allerdings noch nicht komplett in der Liste von heute, da der Nachweis bislang erst indirekt über Zitate in Anführungszeichen aus dem Buch erfolgte, die mittlerweile in anderen Texten im Netz zu finden sind – das Buch ist aber schon unterwegs.

Auch von Herkner wurde noch mehr abgeschrieben: Das Kapitel 3.1.1 bei Haferkamp (“Das Selbst des Menschen”, Buchfassung S. 70 ff.) stammt zum weit überwiegenden Teil ebenfalls aus der Feder von Herkner. Schwer zu fassen – auch diese drei Seiten umfassende Übernahme wird noch dokumentiert werden.

Es vervollständigt sich das Bild, dass eines der beiden Theoriekapitel der Dissertation (“Theoretischer Hintergrund II”) zu weit überwiegenden Teilen aus plagiatorischen Übernahmen besteht – und das andere zumindest partiell aus Plagiaten, wobei hier die Frage nach der Autorschaft des “Rests” noch offen ist. Denn dort finden sich unter anderem die Übernahmen aus der Wikipedia sowie aus einem kommunikationswissenschaftlichen Beitrag zu einem Sammelband.

Nun macht Ihr werter Plagiatsgutachter erst mal Urlaub. Den braucht er nach so viel Textunkultur…

“Vielmehr wird man den Verdacht nicht los, daß der Kopie Kritik per definitionem fremd ist, der Kopierer also erst einmal seinen Verstand vollständig ausschalten muß, bevor er sich an die Arbeit macht.”

Quelle: “Goldene Zeiten” von Benjamin Lahusen, S. 416, mein in diesem Zusammenhang immer wieder passendes Lieblingszitat.

Fragliche Exzellenz: Noch ein Dissertationsplagiat, diesmal an der TU Dresden selbst “geschrieben”

Samstag, 14. Juli 2012

Man staunt immer wieder insbesondere über Dissertationsplagiate nach Bekanntwerden des Guttenbergschen Plagiats. Diese Arbeit an der TU Dresden, abgeschlossen am 20. 12. 2011, scheint auch “problematisch” zu sein. VroniPlag kümmert sich gerade um die Dokumentation des erneut bemerkenswertens Falls. Wie gibt es das eigentlich, dass man auch nach der intensiven Diskussion zu Plagiaten im Jahr 2011 hier immer noch nicht sensibler geworden ist und genauer kontrolliert? Wann wird endlich die Prüfung aller Arbeiten mit Softwaresystemen und einschlägig geschulten Mitarbeitern Standard? Ist diese Form der Qualitätskontrolle nicht geradezu unabdingbar mit dem “Exzellenz”status verknüpft?

Und vor einiger Zeit tauchten auch Nachweise auf, dass ein aktuell an der TU Dresden lehrender Professor seine Habilitationsschrift zu Teilen aus einer älteren Arbeit übernommen hat, bei der er aber nur als Ko-Autor angegeben ist. Da die Bearbeitung dieses Falls stockt, habe ich ihn nicht verlinkt.

Plagiatsskandal an der TU Dresden weitet sich aus: Auch von Lehrbuch seitenweise unzitiert abgeschrieben

Mittwoch, 11. Juli 2012

Der Fall des Dissertationsplagiats der Juniorprofessorin Nina Haferkamp weitet sich aus: Seit gestern habe ich mehr als ein dutzend neuer Stellen entdeckt. Besonders dreist ist die jeweils seitenweise unzitierte Übernahme von mindestens zwei Kapiteln aus dem “Lehrbuch Sozialpsychologie” von Werner Herkner. Ich arbeite gegenwärtig an der neuen Übersicht von Originalstellen und Plagiatsfragmenten, möchte aber den Bloglesern und Journalisten die Vergleichsstelle unten nicht vorenthalten (sie steht nur pars pro toto). Es offenbart sich in der Arbeit Haferkamps eine Methode, bei der an vielen Stellen belegte Literaturquellen offenbar nie zu Rate gezogen wurden, sondern bloß Sätze, Absätze und teils ganze Kapitel aus Sekundärliteratur abgeschrieben wurden, in der diese Literaturquellen zitiert wurden.

Und es zeigt sich damit wieder einmal ein strukturelles Problem der Qualifikationsschriften an Hochschulen: Müssen Doktorarbeiten mehrere hundert Seiten lang sein, wenn es den Autoren gar nicht gelingen will oder kann, alles selbst zu schreiben? Was haben wir von solchen Textkompilaten mit dem Anschein der Eigenautorschaft? Und warum wird so eine kompilierende Plagiatorin Professorin? Kriterium für die Berufung auf eine Juniorprofessur ist die herausragende Qualität der Promotion – da bleibt einem das Lachen im Hals stecken.

All diese Fragen richten sich mittlerweile auch an das (schweigende) Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden, das die Dame berufen hat und an den (schweigenden) Financier der Professur, das Sächsische Druck- und Verlagshaus (SDV). Was erwartet sich gerade ein Unternehmen, das aus der Druckbranche (!) kommt, von jemandem, der so deutlich aus gedruckter Lehrbuchliteratur plündert? Ach, ist das schon wieder eine unglaubliche Schieflage… Auf alle Fälle wissen wir jetzt, warum die Dame selbst auch seit einigen Tagen schweigt: Sie wird sich ja noch daran erinnern können, was sie getan hat. Oder?

ORIGINAL: Werner Herkner, Lehrbuch Sozialpsychologie, Bern: Huber, 2008, S. 373.

PLAGIAT: Nina Haferkamp, Sozialpsychologische Aspekte im Web 2.0, Stuttgart: Kohlhammer, 2010, S. 97.

Schavan-Update: Wie eine Forschungsministerin wiederholt Luhmann recycelte

Sonntag, 13. Mai 2012

Es ist schon unglaublich: Schavan hat nicht nur wiederholt eindeutig plagiiert, sondern auch immer wieder halb- und viertelsatzweise bei Niklas Luhmann abgeschrieben, und zwar im Umfeld von direkten Zitaten Luhmanns. Das heißt: Auch beim vermeintlich interpretierenden Eigentext betrieb Frau Schavan Wortbrocken-Recycling von Niklas Luhmann. Eine Methode, die vielleicht im Mittelalter möglich war, wenn Gelehrte der Antike wiedergegeben wurden, aber sicher nicht in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Fundstellen finden sich auf Schavanplag Wiki, einem nach dem Vorbild von GuttenPlag und VroniPlag neu gegründeten Wiki von Martin Heidingsfelder alias “Goalgetter”. Da sich die weiteren dokumentierten Funde bislang nur auf Luhmann konzentrieren (offenbar auf Grund einer Initialzündung in diesem Blog), besteht der dringende Verdacht, dass Frau Schavan im Umfeld von zitierten Wissenschaftlern öfter, wenn nicht immer so vorgegangen ist.

Ach ja – nicht einmal hier hat Frau Schavan Luhmann korrekt zitiert, aber immerhin ihr eigenes ‘Rollenproblem’ vorausgeahnt:

“[...] wiegen Fehlhandlungen und -reaktionen schwerer, mit denen ‘ganze Rollenbereiche diskreditiert’ werden. [...] Luhmann wählt als Beispiele: ‘… wenn einem Gelehrten Plagiate nachgewiesen werden, ein Offizier Angst zeigt, ein Ehegatte untreu wird’ (ebd. S. 265).” (Annette Schavan: Person und Gewissen, 1980, S. 65)

(Danke für den Hinweis auf das Zitat an Erbloggtes. Das im Umfeld mit Abgeschriebene wurde erst von Schavanplag Wiki entdeckt.)

Quelle: Schavanplag Wiki