Mit ‘Annette Schavan’ getaggte Artikel

Konsequenzen aus dem Fall Schavan

Mittwoch, 06. Februar 2013

Annette Schavan wird offenbar nicht nur von weiten Teilen der Opposition geliebt, sondern auch von den bundesdeutschen Massenmedien. Jüngere und ältere Journalisten der führenden Blätter kommentieren heute einhellig, dass der Titelentzug “falsch” bzw. “nicht richtig” sei oder Schavan “bloß nicht zurücktreten” solle. Noch heute Nacht war zu lesen, es gelte nach wie vor “bis zur endgültigen Klärung die Unschuldsvermutung“.

Mag sein, dass einige Journalisten tatsächlich ein Naheverhältnis zur Politikerin haben. Mag sein, dass andere bereits selbst der jüngeren Copy & Paste-Generation angehören und einige ältere ihre Qualifikationsschriften selbst im Modus Schavan verfasst haben. Mag aber vor allem sein, dass Journalismus halt so funktioniert, dass die Massenmedien eben jetzt einen neuen ‘Dreh’ brauchen. Guttenberg war in der Bevölkerung sehr beliebt, aber Qualitätsmedien waren ihm gegenüber immer kritisch eingestellt. Bei Schavan scheint es eher umgekehrt zu sein: Sie wird vor allem von der Qualitätspresse geliebt, von der Süddeutschen bis zur FAZ. Nun erscheint sie als Opfer universitärer Willkür.

Viel entscheidender erscheint mir jedoch das Kommunikationsversagen der Wissenschaft: Es ist ihr, so auch gestern abend bei der ‘Urteilsverkündigung’, überhaupt nicht gelungen, zu vermitteln, was ein Plagiat ist und warum das simulatorische Vorgehen von Frau Schavan, wenn es geduldet werden würde, den Wissenschaftsbetrieb früher oder später kaputt machen würde (genauer: in den vergangenen Jahren zu Teilen bereits ruiniert hat!). Zudem erlangen so laufend Menschen den Doktorgrad, die grundlegende Kompetenzen wie genaues Lesen, Zitieren, Kommentieren und Bewerten nicht beherrschen. Hat Schavan ähnliche “Flüchtigkeitsfehler” bei der Entscheidung über und Vergabe von Forschungsmillionen begangen? Letztlich züchten wir uns eine intellektuelle Kultur des Als-Ob heran, in der der Schein dominiert und die Substanz sukzessive verschwindet. Die Universität Düsseldorf hat sich gestern für einen wissenschaftsgeschichtlich bedeutenden Befreiungsschlag in die richtige Richtung entschieden.

In den Massenmedien werden wir vielleicht eher über Schavans Mutter lesen oder womöglich krude Thesen hören wie jene, dass die Universität Düsseldorf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland mit dieser Entscheidung weltweit beschädigt und Deutschland schweren ökonomischen Schaden zugefügt habe.

Eigentlich sollten wir uns jetzt um ganz andere Dinge kümmern: Wir brauchen einheitliche Verfahren im Umgang mit Plagiatsvorwürfen, zuerst deutschlandweit, dann EU-weit. Die USA ist hier in fast allen Belangen viel weiter. Es kann nicht sein, dass eine Universität ein Plagiat nach 33 Jahren (korrekt) ahndet, andere Universitäten aber (inkorrekt) akademische Grade bei quantitativ noch umfassenderen und noch deutlicheren Plagiaten nicht entziehen und sogar paradoxe Auflagen erteilen wie etwa jene, eine plagiierte “Dissertation unverändert, aber mit korrekter Zitierweise vorzulegen”. Das macht den Wissenschaftsstandort Deutschland lächerlich und ist im Übrigen – im Gegensatz zur Schavan-Entscheidung – tatsächlich juristisch unhaltbar.

Wir brauchen weiter dringend ein deutschlandweites Institut zur Qualitätssicherung wissenschaftlicher Qualifikationsschriften. Dieses sollte nicht nur als “Kontrollbehörde” oder “Letztinstanz” fungieren, sondern selbst Forschung betreiben. Internationale Beispiele dafür gibt es einige, wie etwa das International Center for Academic Integrity. Es geht nicht an, dass irgendwelche ergrauten Emeriti unwissenschaftliche Thesen über einen angeblich korrekten Umgang mit laxen Zitaten und Plagiaten verbreiten können, während die Lehrbuchliteratur aus dem fraglichen Zeitraum etwas ganz anderes sagt (siehe mittlerweile auch das “berühmte” Beweisstück). Auch das macht die Wissenschaft lächerlich.

Und wir brauchen an jeder Universität einen “Plagiatsbeauftragten“. Erfolgreiche Pilotversuche wie die “Freiwillige Plagiatskontrolle” an der PH Freiburg können als Referenzprojekte dienen. Es ist auch ein unhaltbarer Zustand, dass ein aus Lehrenden bestehender Promotionsausschuss die mühsame Plagiatsdetektion und Quellenrekonstruktion neben der eigentlichen Arbeit, oft als eine Art abendliches Hobby mit Suchtpotenzial, erledigen muss. Wenn es Stellen für Gender-Mainstreaming gibt, sollten sich Universitäten auch Plagiatsbeauftragte leisten können.

Auf VroniPlag taucht eine plagiierte Doktorarbeit nach der anderen auf: von Anwälten, Ärzten, Wissenschaftlern, Politikern. Das wird nicht aufhören. Irgendwann werden wir bei der Zahl 100 angekommen sein. Der neue Bildungsminister wird handeln müssen. In oben skizziertem Sinne.

Schavan-Update: Juristische Mithilfe gesucht

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Einmal an dieser Stelle ein Aufruf zur Mithilfe: Hat jemand meiner Blog-Leserinnen und -Leser dieses Urteil aus dem Jahr 1980 im Volltext? Noch interessanter wäre freilich das diesem Urteil im Instanzenweg vorgängige Urteil des VG Stuttgart vom 10. Februar 1978, Az: V 346/76.

Jüngere Urteile, d. h. aus den vergangenen zehn Jahren, finden sich hervorragend zusammengefasst in dem Aufsatz “Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung” von Dr. Daniela Schroeder LL.M., erschienen in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 5/2010, S. 176-181. Wendet man die jüngeren Urteile auf die Causa Schavan an (unter der Prämisse, dass die wissenschaftlichen Grundregeln dieselben geblieben sind), hat dies erstaunliche Auswirkungen.

Anmerkung: Mittlerweile habe ich den Volltext erhalten. Vielen Dank an die “ehrenamtlichen Mitarbeiter”!

Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die Herausforderung im Fall Schavan ist es, die Dissertation nicht auf Grundlage der heutigen Regeln, sondern auf Basis jener Regeln zu beurteilen, die vor 1980 in der bundesdeutschen Erziehungswissenschaft, insbesondere an der Universität Düsseldorf, geherrscht haben. Das macht den Fall auch für Wissenschaftshistoriker spannend. Freilich ist das immer wie ein Indizienprozess: Egal, wie viele Lehrbücher man aus der Zeit vor 1980 zitieren mag, Frau Schavan könnte immer behaupten, diese gar nicht zu kennen oder die Zitierregeln schlichtweg anders oder womöglich gar nicht gelernt zu haben. In Österreich wäre das mit der Rechtsprechung des VwGH relativ einfach zu klären: Es zählt nicht das mögliche Unwissen des Plagiators, sondern die “objektive Betrachtung”. Und diese ergibt sich nun mal aus dem Querschnitt der Aussagen in Lehrbüchern.

Was sagten also einschlägige Werke vor 1980? Die Bücher “Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten” von Helmut Seiffert (in der zweiten Auflage von 1976) und “Technik und Methodik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens” von Albert Scheibler (ebenfalls 1976) liegen in der Universitätsbibliothek Düsseldorf auf und mögen Indizien dafür sein, welche Regeln damals geherrscht haben. Seiffert schreibt, wörtliche Zitate “werden in der Regel in doppelte Anführungszeichen gestellt” (S. 130). Bei Scheibler ist zu lesen: Direkte Zitate “übernimmt man mit Anführungszeichen” (S. 162). Und weiter: Dies gelte “für ganze Sätze ebenso wie für Satzteile (Passagen) oder einzelne individuelle Begriffsworte“. (Ebenda)

Albert Scheibler erwähnt das Problem des Plagiats auf S. 160 und definiert Plagiat als “die Unterlassung, benutzte Quellen anzugeben“. Er rückt den Plagiatsbegriff in die Nähe eines urheberrechtlichen Vergehens und erwähnt, den damaligen Gesetzestext zitierend, gar die Möglichkeit einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Der älteste Plagiatsstreit, den ich in der Rechtsprechung von österreichischen Höchstgerichten gestern online gefunden habe, datiert aus 1967. Und 1965 kam es an der Universität Bonn zu einer interessanten Plagiatsaffäre, bei der die Fakultät nach Vorliegen von ca. 100 Plagiatsfragmenten in einer Dissertation die Aberkennung des Doktorgrades beschlossen hatte, das Dekanatskollegium allerdings Monate später diesen Beschluss wieder aufgehoben hat. Dies führte zu einem Proteststurm der bundesdeutschen Germanisten (im VroniPlag-Forum wurde dieser historische Fall wieder ausgegraben). Plagiat war also auch vor 1980 ein Thema, allerdings wurde wohl viel unter den Teppich gekehrt, und deshalb würde sich eine ernsthafte Recherche auch schwierig gestalten. (Auffallend ist übrigens, dass es zu diesem ungemein spannenden Thema keine Dissertation gibt.)

Zurück zur Frau Minister: Es muss nach meinem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass Frau Schavan beim Verfassen ihrer Dissertation (a) wusste, was ein korrektes Zitat ist (das hat sie ja auch an anderen Stellen bewiesen) und (b) auch wusste, was ein Plagiat ist. Gerade bei einer Studie über das Gewissen versteht sich zudem eine gewissenhafte Arbeit von selbst. Zur fachlichen Dimension kommt also auch eine moralische.

Frau Schavan hat methodisch getäuscht. Dennoch könnte sie ihren Doktortitel behalten. Warum? In ihrer Dissertation tauchen zwei Plagiatsmuster auf, die ich auch in meinem Gutachten zur Dissertation von EU-Kommissar Johannes Hahn aus dem Jahr 1987 identifiziert habe: Erstens: Es wird eine kurze Passage zitiert, aber dann wird weiter aus demselben Werk unzitiert abgeschrieben. Ich nannte dies das “More-Inclusive-Plagiat”. Heute würde man auch sagen, das sei eine Spielart des Bauernopfers (man kann auch schon vor dem korrekten Zitat mit dem Abschreiben aus der dann vorher ungenannten Quelle beginnen). Zweitens: Die Wiedergabe von Originalliteratur in eigenen Worten wird suggeriert, aber tatsächlich wurde der Originalautor selbst abgeschrieben (wie Schavan mit Niklas Luhmann und anderen, so Hahn mit Leopold Kohr und anderen). Dies könnten Indizien dafür sein, dass diese Unsitten tatsächlich in besagter Zeit sehr verbreitet waren.

Die Universität Düsseldorf steht vor einem Dilemma: Spricht sie Schavan ganz frei, wäre das Signal fatal (eine später nachgewiesene Täuschung hat keine Folgen für den akademischen Grad – und das wäre so schlichtweg widerrechtlich). Und für ein Verjährungsargument gibt es rechtlich keine Grundlage. Rügt sie Schavan bloß, aber belässt ihr den Doktorgrad, wäre auch dies rechtlich auf äußerst wackligen Beinen. Entzieht sie Schavan den Doktorgrad, würde sie womöglich Maßstäbe setzen, mit denen man einem oder gar zwei Drittel der Doktoren von damals den Grad wieder wegnehmen müsste. Universitäten müssten in der Folge wohl ganze Rechtsabteilungen zum Bearbeiten der alten Fälle einrichten.

Eine verzwickte Situation, aber wir dürfen nie vergessen, wer den Universitäten das alles eingebrockt hat: jene Leute, die die Universitäten selbst berufen haben, die zu faul, zu ungenau oder zu unwissend waren und sind, um sich mit Abschlussarbeiten korrekt auseinanderzusetzen und diese einwandfrei zu beurteilen. Sie waren es, die damals die Textsimulanten hervorgebracht haben. Ihnen zahlt der Staat heute eine fette Rente.

Endbericht zum Fall Schavan: Täuschungsabsicht ist nachweisbar

Samstag, 13. Oktober 2012

Ich empfehle allen an der Thematik Interessierten die genaue Lektüre des Endberichts zur Dissertation von Annette Schavan. Bei oberflächlicher, wohlwollender Interpretation spräche für die Verfasserin (und unsere Welt ist ja oberflächlich geworden und wir neigen zu vorschnellen Urteilen): Inkriminierte Passagen finden sich auf 94 der 333 Textseiten, also auf 28 Prozent. Da gab es schon quantitativ deutlichere Plagiate. Und von den 44 Literaturquellen, von denen Schavan abgeschrieben hat, finden sich nur vier nicht in ihrem Literaturverzeichnis. Sie hat also fast alle Quellen ihrer Ab- und Umschreibarbeiten am Ende der Arbeit angegeben. Spräche dies tatsächlich für Betrug und nicht eher für eine Unkenntnis der genauen Zitierregeln? Wollte Schavan ernstlich täuschen, hätte sie doch viel mehr Literaturtitel gar nicht angegeben und damit an anderen Stellen der Arbeit auch nicht zitiert, oder? Und überhaupt: Begriffe wie “Verschleierung” oder “Bauernopfer” fanden sich vor 1980 in keinem Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten. Und schließlich hat man damals dem Thema Plagiat nur eine sehr geringe Bedeutung zugemessen, und das indirekte Zitat mit “vgl.” war unklar und mehrdeutig definiert. Also: Was soll’s?

Das ist die Sichtweise, zu der die Kommission an der Universität Düsseldorf besser nicht kommen sollte. Denn sie verkennt die Qualität des Schavanschen Plagiats: Frau Schavan hat nämlich wiederholt und methodisch so getan, als würde sie Originalliteratur gelesen haben (von George Herbert Mead bis zu Martin Heidegger), hat aber nicht nur den Wortlaut der Originalautoren, sondern auch Interpretationen dieses Wortlauts von bei diesen Interpretationen ungenannten Quellen abgeschrieben. Damit erfüllt das Vorgehen Schavans jede Plagiatsdefinition, die es auch schon vor 1980 gab und die immer schon der kleinste gemeinsame Nenner einer Definition von “Plagiat” war: Ein Textplagiat ist eine unbefugte Aneignung fremder Ausführungen ohne Quellenangabe.

Der Leser erhält an allen inkriminierten Stellen den Eindruck, hier würde Schavan – die Werke von Freud, Adler, Piaget und vielen anderen direkt zitierend – diese “Originalstellen” in ihren eigenen Worten interpretieren. Dabei hat sie die Interpretationen von ‘vor Ort’ ungenannten Quellen ab- und umgeschrieben, und oft ist man sich aufgrund ihrer Kürzungen und Umstellungen nicht einmal sicher, ob sie die Interpretationen verstanden hat. Damit wird der Leser (und damit der Begutachter) über die Autorschaft getäuscht. Zu einer solchen Interpretation wiederum muss jeder gelangen, der die Vergleichsstellen vorurteilsfrei genau studiert. Das deutsche Gesetz über die Führung akademischer Grade ist eindeutig: Ein “von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene[r] akademische[r] Grad kann wieder entzogen werden”, “wenn sich nachträglich herausstellt, daß er durch Täuschung erworben worden ist [...]“. (Anmerkung: Dieses Gesetz galt zum Zeitpunkt der Promotion Schavans, weil die betreffende Promotionsordnung darauf verweist, siehe § 14 hier.) Bleibt noch die Frage der Erheblichkeit der Täuschungshandlungen zu klären: Dazu genügt ein Blick auf die rot markierten Seiten in der schavanplag-Dokumentation.

Was gibt es noch zu sagen? Klar ist heute, dass die Einschätzung von VroniPlag falsch war, dass sich nicht viel mehr Plagiatsstellen als die ursprünglich angezeigten in der Dissertation Schavans finden werden. Das wurde mittlerweile empirisch widerlegt, die Anzahl der Quellen des Plagiats hat sich fast verdoppelt. Hätte VroniPlag den Fall auf die Startseite gebracht, wäre Frau Schavan heute nicht mehr Frau Doktor. Und an den Universitäten hätten weitaus mehr Akteure Farbe bekannt und endlich umgedacht.

Wem wird die Düsseldorfer Kommission dienen: der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung oder dem politischen Establishment?

Schavan-Update: Wie eine Forschungsministerin wiederholt Luhmann recycelte

Sonntag, 13. Mai 2012

Es ist schon unglaublich: Schavan hat nicht nur wiederholt eindeutig plagiiert, sondern auch immer wieder halb- und viertelsatzweise bei Niklas Luhmann abgeschrieben, und zwar im Umfeld von direkten Zitaten Luhmanns. Das heißt: Auch beim vermeintlich interpretierenden Eigentext betrieb Frau Schavan Wortbrocken-Recycling von Niklas Luhmann. Eine Methode, die vielleicht im Mittelalter möglich war, wenn Gelehrte der Antike wiedergegeben wurden, aber sicher nicht in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Fundstellen finden sich auf Schavanplag Wiki, einem nach dem Vorbild von GuttenPlag und VroniPlag neu gegründeten Wiki von Martin Heidingsfelder alias “Goalgetter”. Da sich die weiteren dokumentierten Funde bislang nur auf Luhmann konzentrieren (offenbar auf Grund einer Initialzündung in diesem Blog), besteht der dringende Verdacht, dass Frau Schavan im Umfeld von zitierten Wissenschaftlern öfter, wenn nicht immer so vorgegangen ist.

Ach ja – nicht einmal hier hat Frau Schavan Luhmann korrekt zitiert, aber immerhin ihr eigenes ‘Rollenproblem’ vorausgeahnt:

“[...] wiegen Fehlhandlungen und -reaktionen schwerer, mit denen ‘ganze Rollenbereiche diskreditiert’ werden. [...] Luhmann wählt als Beispiele: ‘… wenn einem Gelehrten Plagiate nachgewiesen werden, ein Offizier Angst zeigt, ein Ehegatte untreu wird’ (ebd. S. 265).” (Annette Schavan: Person und Gewissen, 1980, S. 65)

(Danke für den Hinweis auf das Zitat an Erbloggtes. Das im Umfeld mit Abgeschriebene wurde erst von Schavanplag Wiki entdeckt.)

Quelle: Schavanplag Wiki

Schavan-Update: Vier neue Fundstellen und Quelle Nr. 26

Sonntag, 13. Mai 2012

Die Arbeit geht voran, wenn auch langsam und mühsam: schavanplag meldet vier neue Fundstellen (siehe hier, hier und hier) und eine neue Quelle. Ein interessantes Spiel wäre nun, alle weiteren neuen Fragmente nicht zu veröffentlichen und zu schauen, was die Universität “finden” wird. Dann müsste auf sie Druck gemacht werden, dass sie ihre “Funde” publiziert. Ich gehe jede Wette ein, dass da nichts über das bereits Publizierte hinaus dabei wäre!

Update: Schavan bediente sich auch bei Luhmann und Kant

Sonntag, 06. Mai 2012

Ich gestehe: Viel Zeit hat mich die Beschäftigung mit der Dissertation von Frau Schavan nicht gekostet, um zwei neue problematische Stellen zu entdecken. Frau Schavan hat in der Tat sauber gearbeitet, aber offenbar nur in einem Punkt: in der fein säuberlichen Trennung von (fast) wörtlich übernommenen Texten, die sie nicht unter Anführungszeichen gesetzt hat und von Texten, die sie unter Anführungszeichen gesetzt hat. Ihre Präzision beschränkt sich vor allem auf den Einsatz der Techniken Abschreiben ohne Anführungszeichen und Zitieren.

Auf Seite 67 leitet Frau Schavan das Kapitel 2.3 (“Das Grundrecht der Gewissensfreiheit”) mit folgenden Worten ein:

Im allgemeinen versteht man unter Gewissensfreiheit die Freiheit, nach seinem Gewissen handeln zu können. [Absatz auch in der Diss]

Luhmann vertritt nun die eher gegenteilige These, wonach die Gewissensfreiheit “…”. [es folgt ein kurzes direktes Luhmann-Zitat]

Damit sagt Frau Schavan doch, dass sie den ersten Satz selbst gesagt hat, oder? Er sagt ja etwas aus über eine Position, die Luhmann, der im Folgenden referiert wird, nicht vertritt. Deshalb ist dieser Satz auch von dem folgenden Luhmann-Zitat abgehoben. Doch der Leser wird getäuscht. Bei Luhmann steht im Original (in jenem Aufsatz, den Schavan dann zitiert):

In schöner Übereinstimmung versteht man unter Gewissensfreiheit allgemein die Freiheit, nach seinem Gewissen handeln zu können. [Aufsatz aus 1965]

Auf Seite 174 setzt sich die Ministerin mit Kant auseinander. Sie wechselt zwischen direkter Zitation und offenkundiger Kant-Interpretation. Sie schreibt etwa:

Er [der Mensch, Anm. S. W.] muß seinen Verstand aufklären über das, was Pflicht ist oder nicht, “…”. [es folgt ein kurzes Kant-Zitat]

Ja, hier steht nicht “müsse”, hier steht “muß”. Damit wird Kant nicht referiert, sondern interpretiert. Allerdings stammt auch das noch nicht unter Anführungszeichen Gesetzte schon von Kant. Der schrieb nämlich im Original:

Es liegt ihm nur ob, seinen Verstand über das, was Pflicht ist oder nicht, aufzuklären; [...].

Isoliert betrachtet, wären die beiden Funde nicht so dramatisch. Hier weisen sie aber auf eine indiskutable Methode hin – und darauf, dass die Fundgrube wohl noch weitere Überraschungen bieten wird.

Schavan-Update: Aktion “Wer kennt diese Literaturstelle?”

Samstag, 05. Mai 2012

Es gibt in der Arbeit von Frau Schavan mehrere verdächtige Textpassagen, die auf Grund der Elaboriertheit der Wissenschaftsprosa und des demonstrierten Kontextwissens möglicherweise nicht aus ihrer Feder stammen. Eine solche Passage wurde auf VroniPlag bereits publiziert. Ich veröffentliche sie hier erneut mit dem Aufruf: Wer kennt die im Bild unten kursivierte Literaturstelle? (Welcher Dissertant verknüpft schon mal so ganz nebenbei Kant mit Max Weber?) Bitte um Mail an weber@plagiatsgutachten.de. Die Brisanz eines solchen Nachweises wäre nicht zu unterschätzen, würde er doch zeigen, dass Frau Schavan neben dem Buch “Psychoanalyse und Gewissen” von Ernst Stadter (1970) von zumindest einem weiteren komplett unerwähnten Text abgeschrieben hat. Auch die Diskussionsseite ist beachtenswert. Na wenn das kein Wissenschaftskrimi ist!

Aufruf “Finde das Plagiat!” auf VroniPlag

Fall Schavan: Neue Darstellungsform der Plagiate und Aufruf zur Mitarbeit

Samstag, 05. Mai 2012

Ein Massenmedium setzt den nächsten Schritt zur Aufklärung des Falls Schavan: Die “Süddeutsche Zeitung” hat begonnen, erste Plagiatsstellen und die Originale vergleichend darzustellen. Die Verknüpfung von “Barcode” und Text ist gelungen, allerdings wird man sich bei einer zu erwartenden größeren Anzahl von Plagiaten etwas einfallen lassen müssen. Es gibt auch einen Aufruf, sich mit einem Mail an Hinweis@sz.de an der Plagiatssuche zu beteiligen. Wenn ich es richtig gesehen habe, gibt es den Gesamttext der Dissertation von Schavan noch immer nicht im Netz. Das wäre freilich ein wichtiger Schritt, damit die kollektive Suche wie bei Guttenberg erneut anlaufen kann (und komme mir bitte ausgerechnet in so einem Fall niemand mit dem Urheberrecht!).

Interessant auch dieser Link: Der Stand der Recherche in Sachen “As” bei VroniPlag.

Darstellung der Plagiate durch die SZ.

Barcode zum Fall Schavan, erstellt von Martin Heidingsfelder. Danke für den Hinweis an Erbloggtes.

“Person und Gewissen” oder: Der Fall Guttenberg wird sich wiederholen

Donnerstag, 03. Mai 2012

Ich hätte es nie im Leben für möglich gehalten, dass es in Deutschland eine Steigerung des Falles Guttenberg geben wird. Doch es gibt sie: in Form einer plagiierenden Ministerin, die für Bildung, Forschung und Wissenschaft zuständig ist. (Was würde Merkel nun sagen? Dieser Widerspruch ist nicht mehr auflösbar.) Eine Ministerin und vierfache Ehrendoktorin, die über Sigmund Freud schreibt, aber nachweisbar Freud gar nicht gelesen hat, sondern plump aus der Sekundärliteratur abschreibt. Die wiederum Originalautoren wörtliche Zitate unterjubelt, die diese gar nie geschrieben haben, weil aus der Sekundärliteratur nicht einmal “richtig abgeschrieben” wurde. Die aus mindestens einem Buch plagiiert hat, das sie nicht einmal im Literaturverzeichnis anführt. – Was für eine Bankrotterklärung der akademischen Kultur und des politischen Systems! Das geht alles gar nicht.

Mein Stil in diesem Blog ist auch deshalb polemischer geworden, weil die massenmediale Wahrnehmung zumindest heute eine ganz andere war: Schavan wurde durch VroniPlag entlastet, und wenn nicht einmal VroniPlag den Fall veröffentlichen wollte, dann ist es auch keiner. Doch das ist falsch!* Ich kann nur hoffen, dass es in diesem Land investigative Journalisten gibt, die die Sache in den nächsten Tagen erhellen werden. Oder eine sich neu konstituierende Netzgemeinschaft. Ich habe jedenfalls heute alle relevanten Bücher gebraucht bestellt und werde meinen bescheidenen Teil dazu beitragen.

Mich erinnert indes immer mehr an den Fall Guttenberg: Schon alleine der aus heutiger Sicht grandios selbstsatirische Titel der Arbeit “Person und Gewissen”. Oder die erste Reaktion der Frau Minister: “Mit anonymen Vorwürfen kann man schwerlich umgehen.” Mit diesem Satz hat sie auch unglaublich viel über ihre krasse Unkenntnis des Internets, vor allem des Web 2.0 ausgesagt. Wenn mir jemand Plagiatsvorwürfe in einem Blog machen würde, wäre ich doch nur an den Textvergleichen, an den Beweisen selbst interessiert und nicht am Urheber der Anschuldigungen. Ich würde mir höchst neugierig ansehen wollen, mit welchen Argumenten mir ein Plagiat unterstellt wird. Schavan hat sich also bereits mit diesem Satz grandios verraten, so wie Guttenberg mit seinen Sagern. Wer ablenkt und personalisiert, der ist Täter.

Und nun schlägt sie noch weiter in dieselbe Kerbe wie Guttenberg: Sie schweigt. Und wieder, wie bei Guttenberg, gibt es kein Krisenmanagement. Gibt es keine offenen Worte. Gibt es kaum eine Diskussion zur inhaltlichen Substanz des Vorwurfs und zu seiner schleunigen Verifizierung oder Falsifizierung. Dass sich die Geschichte wiederholt, hätte ich wie gesagt nie im Leben geglaubt.

* Update: Wie es wirklich war, erklären zwei der führenden VroniPlag-Mitarbeiter, Martin Klicken und marcusb, hier: http://plagiatsgutachten.de/blog.php/entscheidender-fehler-von-vroniplag/#comments (dies nur als Hinweis für die heute etwas übereifrig interpretierenden Journalisten…).