Mit ‘Aberkennung’ getaggte Artikel

Konsequenzen aus dem Fall Schavan

Mittwoch, 06. Februar 2013

Annette Schavan wird offenbar nicht nur von weiten Teilen der Opposition geliebt, sondern auch von den bundesdeutschen Massenmedien. Jüngere und ältere Journalisten der führenden Blätter kommentieren heute einhellig, dass der Titelentzug “falsch” bzw. “nicht richtig” sei oder Schavan “bloß nicht zurücktreten” solle. Noch heute Nacht war zu lesen, es gelte nach wie vor “bis zur endgültigen Klärung die Unschuldsvermutung“.

Mag sein, dass einige Journalisten tatsächlich ein Naheverhältnis zur Politikerin haben. Mag sein, dass andere bereits selbst der jüngeren Copy & Paste-Generation angehören und einige ältere ihre Qualifikationsschriften selbst im Modus Schavan verfasst haben. Mag aber vor allem sein, dass Journalismus halt so funktioniert, dass die Massenmedien eben jetzt einen neuen ‘Dreh’ brauchen. Guttenberg war in der Bevölkerung sehr beliebt, aber Qualitätsmedien waren ihm gegenüber immer kritisch eingestellt. Bei Schavan scheint es eher umgekehrt zu sein: Sie wird vor allem von der Qualitätspresse geliebt, von der Süddeutschen bis zur FAZ. Nun erscheint sie als Opfer universitärer Willkür.

Viel entscheidender erscheint mir jedoch das Kommunikationsversagen der Wissenschaft: Es ist ihr, so auch gestern abend bei der ‘Urteilsverkündigung’, überhaupt nicht gelungen, zu vermitteln, was ein Plagiat ist und warum das simulatorische Vorgehen von Frau Schavan, wenn es geduldet werden würde, den Wissenschaftsbetrieb früher oder später kaputt machen würde (genauer: in den vergangenen Jahren zu Teilen bereits ruiniert hat!). Zudem erlangen so laufend Menschen den Doktorgrad, die grundlegende Kompetenzen wie genaues Lesen, Zitieren, Kommentieren und Bewerten nicht beherrschen. Hat Schavan ähnliche “Flüchtigkeitsfehler” bei der Entscheidung über und Vergabe von Forschungsmillionen begangen? Letztlich züchten wir uns eine intellektuelle Kultur des Als-Ob heran, in der der Schein dominiert und die Substanz sukzessive verschwindet. Die Universität Düsseldorf hat sich gestern für einen wissenschaftsgeschichtlich bedeutenden Befreiungsschlag in die richtige Richtung entschieden.

In den Massenmedien werden wir vielleicht eher über Schavans Mutter lesen oder womöglich krude Thesen hören wie jene, dass die Universität Düsseldorf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland mit dieser Entscheidung weltweit beschädigt und Deutschland schweren ökonomischen Schaden zugefügt habe.

Eigentlich sollten wir uns jetzt um ganz andere Dinge kümmern: Wir brauchen einheitliche Verfahren im Umgang mit Plagiatsvorwürfen, zuerst deutschlandweit, dann EU-weit. Die USA ist hier in fast allen Belangen viel weiter. Es kann nicht sein, dass eine Universität ein Plagiat nach 33 Jahren (korrekt) ahndet, andere Universitäten aber (inkorrekt) akademische Grade bei quantitativ noch umfassenderen und noch deutlicheren Plagiaten nicht entziehen und sogar paradoxe Auflagen erteilen wie etwa jene, eine plagiierte “Dissertation unverändert, aber mit korrekter Zitierweise vorzulegen”. Das macht den Wissenschaftsstandort Deutschland lächerlich und ist im Übrigen – im Gegensatz zur Schavan-Entscheidung – tatsächlich juristisch unhaltbar.

Wir brauchen weiter dringend ein deutschlandweites Institut zur Qualitätssicherung wissenschaftlicher Qualifikationsschriften. Dieses sollte nicht nur als “Kontrollbehörde” oder “Letztinstanz” fungieren, sondern selbst Forschung betreiben. Internationale Beispiele dafür gibt es einige, wie etwa das International Center for Academic Integrity. Es geht nicht an, dass irgendwelche ergrauten Emeriti unwissenschaftliche Thesen über einen angeblich korrekten Umgang mit laxen Zitaten und Plagiaten verbreiten können, während die Lehrbuchliteratur aus dem fraglichen Zeitraum etwas ganz anderes sagt (siehe mittlerweile auch das “berühmte” Beweisstück). Auch das macht die Wissenschaft lächerlich.

Und wir brauchen an jeder Universität einen “Plagiatsbeauftragten“. Erfolgreiche Pilotversuche wie die “Freiwillige Plagiatskontrolle” an der PH Freiburg können als Referenzprojekte dienen. Es ist auch ein unhaltbarer Zustand, dass ein aus Lehrenden bestehender Promotionsausschuss die mühsame Plagiatsdetektion und Quellenrekonstruktion neben der eigentlichen Arbeit, oft als eine Art abendliches Hobby mit Suchtpotenzial, erledigen muss. Wenn es Stellen für Gender-Mainstreaming gibt, sollten sich Universitäten auch Plagiatsbeauftragte leisten können.

Auf VroniPlag taucht eine plagiierte Doktorarbeit nach der anderen auf: von Anwälten, Ärzten, Wissenschaftlern, Politikern. Das wird nicht aufhören. Irgendwann werden wir bei der Zahl 100 angekommen sein. Der neue Bildungsminister wird handeln müssen. In oben skizziertem Sinne.

Schavan-Update: Juristische Mithilfe gesucht

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Einmal an dieser Stelle ein Aufruf zur Mithilfe: Hat jemand meiner Blog-Leserinnen und -Leser dieses Urteil aus dem Jahr 1980 im Volltext? Noch interessanter wäre freilich das diesem Urteil im Instanzenweg vorgängige Urteil des VG Stuttgart vom 10. Februar 1978, Az: V 346/76.

Jüngere Urteile, d. h. aus den vergangenen zehn Jahren, finden sich hervorragend zusammengefasst in dem Aufsatz “Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung” von Dr. Daniela Schroeder LL.M., erschienen in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 5/2010, S. 176-181. Wendet man die jüngeren Urteile auf die Causa Schavan an (unter der Prämisse, dass die wissenschaftlichen Grundregeln dieselben geblieben sind), hat dies erstaunliche Auswirkungen.

Anmerkung: Mittlerweile habe ich den Volltext erhalten. Vielen Dank an die “ehrenamtlichen Mitarbeiter”!

Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die Herausforderung im Fall Schavan ist es, die Dissertation nicht auf Grundlage der heutigen Regeln, sondern auf Basis jener Regeln zu beurteilen, die vor 1980 in der bundesdeutschen Erziehungswissenschaft, insbesondere an der Universität Düsseldorf, geherrscht haben. Das macht den Fall auch für Wissenschaftshistoriker spannend. Freilich ist das immer wie ein Indizienprozess: Egal, wie viele Lehrbücher man aus der Zeit vor 1980 zitieren mag, Frau Schavan könnte immer behaupten, diese gar nicht zu kennen oder die Zitierregeln schlichtweg anders oder womöglich gar nicht gelernt zu haben. In Österreich wäre das mit der Rechtsprechung des VwGH relativ einfach zu klären: Es zählt nicht das mögliche Unwissen des Plagiators, sondern die “objektive Betrachtung”. Und diese ergibt sich nun mal aus dem Querschnitt der Aussagen in Lehrbüchern.

Was sagten also einschlägige Werke vor 1980? Die Bücher “Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten” von Helmut Seiffert (in der zweiten Auflage von 1976) und “Technik und Methodik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens” von Albert Scheibler (ebenfalls 1976) liegen in der Universitätsbibliothek Düsseldorf auf und mögen Indizien dafür sein, welche Regeln damals geherrscht haben. Seiffert schreibt, wörtliche Zitate “werden in der Regel in doppelte Anführungszeichen gestellt” (S. 130). Bei Scheibler ist zu lesen: Direkte Zitate “übernimmt man mit Anführungszeichen” (S. 162). Und weiter: Dies gelte “für ganze Sätze ebenso wie für Satzteile (Passagen) oder einzelne individuelle Begriffsworte“. (Ebenda)

Albert Scheibler erwähnt das Problem des Plagiats auf S. 160 und definiert Plagiat als “die Unterlassung, benutzte Quellen anzugeben“. Er rückt den Plagiatsbegriff in die Nähe eines urheberrechtlichen Vergehens und erwähnt, den damaligen Gesetzestext zitierend, gar die Möglichkeit einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Der älteste Plagiatsstreit, den ich in der Rechtsprechung von österreichischen Höchstgerichten gestern online gefunden habe, datiert aus 1967. Und 1965 kam es an der Universität Bonn zu einer interessanten Plagiatsaffäre, bei der die Fakultät nach Vorliegen von ca. 100 Plagiatsfragmenten in einer Dissertation die Aberkennung des Doktorgrades beschlossen hatte, das Dekanatskollegium allerdings Monate später diesen Beschluss wieder aufgehoben hat. Dies führte zu einem Proteststurm der bundesdeutschen Germanisten (im VroniPlag-Forum wurde dieser historische Fall wieder ausgegraben). Plagiat war also auch vor 1980 ein Thema, allerdings wurde wohl viel unter den Teppich gekehrt, und deshalb würde sich eine ernsthafte Recherche auch schwierig gestalten. (Auffallend ist übrigens, dass es zu diesem ungemein spannenden Thema keine Dissertation gibt.)

Zurück zur Frau Minister: Es muss nach meinem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass Frau Schavan beim Verfassen ihrer Dissertation (a) wusste, was ein korrektes Zitat ist (das hat sie ja auch an anderen Stellen bewiesen) und (b) auch wusste, was ein Plagiat ist. Gerade bei einer Studie über das Gewissen versteht sich zudem eine gewissenhafte Arbeit von selbst. Zur fachlichen Dimension kommt also auch eine moralische.

Frau Schavan hat methodisch getäuscht. Dennoch könnte sie ihren Doktortitel behalten. Warum? In ihrer Dissertation tauchen zwei Plagiatsmuster auf, die ich auch in meinem Gutachten zur Dissertation von EU-Kommissar Johannes Hahn aus dem Jahr 1987 identifiziert habe: Erstens: Es wird eine kurze Passage zitiert, aber dann wird weiter aus demselben Werk unzitiert abgeschrieben. Ich nannte dies das “More-Inclusive-Plagiat”. Heute würde man auch sagen, das sei eine Spielart des Bauernopfers (man kann auch schon vor dem korrekten Zitat mit dem Abschreiben aus der dann vorher ungenannten Quelle beginnen). Zweitens: Die Wiedergabe von Originalliteratur in eigenen Worten wird suggeriert, aber tatsächlich wurde der Originalautor selbst abgeschrieben (wie Schavan mit Niklas Luhmann und anderen, so Hahn mit Leopold Kohr und anderen). Dies könnten Indizien dafür sein, dass diese Unsitten tatsächlich in besagter Zeit sehr verbreitet waren.

Die Universität Düsseldorf steht vor einem Dilemma: Spricht sie Schavan ganz frei, wäre das Signal fatal (eine später nachgewiesene Täuschung hat keine Folgen für den akademischen Grad – und das wäre so schlichtweg widerrechtlich). Und für ein Verjährungsargument gibt es rechtlich keine Grundlage. Rügt sie Schavan bloß, aber belässt ihr den Doktorgrad, wäre auch dies rechtlich auf äußerst wackligen Beinen. Entzieht sie Schavan den Doktorgrad, würde sie womöglich Maßstäbe setzen, mit denen man einem oder gar zwei Drittel der Doktoren von damals den Grad wieder wegnehmen müsste. Universitäten müssten in der Folge wohl ganze Rechtsabteilungen zum Bearbeiten der alten Fälle einrichten.

Eine verzwickte Situation, aber wir dürfen nie vergessen, wer den Universitäten das alles eingebrockt hat: jene Leute, die die Universitäten selbst berufen haben, die zu faul, zu ungenau oder zu unwissend waren und sind, um sich mit Abschlussarbeiten korrekt auseinanderzusetzen und diese einwandfrei zu beurteilen. Sie waren es, die damals die Textsimulanten hervorgebracht haben. Ihnen zahlt der Staat heute eine fette Rente.

Endbericht zum Fall Schavan: Täuschungsabsicht ist nachweisbar

Samstag, 13. Oktober 2012

Ich empfehle allen an der Thematik Interessierten die genaue Lektüre des Endberichts zur Dissertation von Annette Schavan. Bei oberflächlicher, wohlwollender Interpretation spräche für die Verfasserin (und unsere Welt ist ja oberflächlich geworden und wir neigen zu vorschnellen Urteilen): Inkriminierte Passagen finden sich auf 94 der 333 Textseiten, also auf 28 Prozent. Da gab es schon quantitativ deutlichere Plagiate. Und von den 44 Literaturquellen, von denen Schavan abgeschrieben hat, finden sich nur vier nicht in ihrem Literaturverzeichnis. Sie hat also fast alle Quellen ihrer Ab- und Umschreibarbeiten am Ende der Arbeit angegeben. Spräche dies tatsächlich für Betrug und nicht eher für eine Unkenntnis der genauen Zitierregeln? Wollte Schavan ernstlich täuschen, hätte sie doch viel mehr Literaturtitel gar nicht angegeben und damit an anderen Stellen der Arbeit auch nicht zitiert, oder? Und überhaupt: Begriffe wie “Verschleierung” oder “Bauernopfer” fanden sich vor 1980 in keinem Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten. Und schließlich hat man damals dem Thema Plagiat nur eine sehr geringe Bedeutung zugemessen, und das indirekte Zitat mit “vgl.” war unklar und mehrdeutig definiert. Also: Was soll’s?

Das ist die Sichtweise, zu der die Kommission an der Universität Düsseldorf besser nicht kommen sollte. Denn sie verkennt die Qualität des Schavanschen Plagiats: Frau Schavan hat nämlich wiederholt und methodisch so getan, als würde sie Originalliteratur gelesen haben (von George Herbert Mead bis zu Martin Heidegger), hat aber nicht nur den Wortlaut der Originalautoren, sondern auch Interpretationen dieses Wortlauts von bei diesen Interpretationen ungenannten Quellen abgeschrieben. Damit erfüllt das Vorgehen Schavans jede Plagiatsdefinition, die es auch schon vor 1980 gab und die immer schon der kleinste gemeinsame Nenner einer Definition von “Plagiat” war: Ein Textplagiat ist eine unbefugte Aneignung fremder Ausführungen ohne Quellenangabe.

Der Leser erhält an allen inkriminierten Stellen den Eindruck, hier würde Schavan – die Werke von Freud, Adler, Piaget und vielen anderen direkt zitierend – diese “Originalstellen” in ihren eigenen Worten interpretieren. Dabei hat sie die Interpretationen von ‘vor Ort’ ungenannten Quellen ab- und umgeschrieben, und oft ist man sich aufgrund ihrer Kürzungen und Umstellungen nicht einmal sicher, ob sie die Interpretationen verstanden hat. Damit wird der Leser (und damit der Begutachter) über die Autorschaft getäuscht. Zu einer solchen Interpretation wiederum muss jeder gelangen, der die Vergleichsstellen vorurteilsfrei genau studiert. Das deutsche Gesetz über die Führung akademischer Grade ist eindeutig: Ein “von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene[r] akademische[r] Grad kann wieder entzogen werden”, “wenn sich nachträglich herausstellt, daß er durch Täuschung erworben worden ist [...]“. (Anmerkung: Dieses Gesetz galt zum Zeitpunkt der Promotion Schavans, weil die betreffende Promotionsordnung darauf verweist, siehe § 14 hier.) Bleibt noch die Frage der Erheblichkeit der Täuschungshandlungen zu klären: Dazu genügt ein Blick auf die rot markierten Seiten in der schavanplag-Dokumentation.

Was gibt es noch zu sagen? Klar ist heute, dass die Einschätzung von VroniPlag falsch war, dass sich nicht viel mehr Plagiatsstellen als die ursprünglich angezeigten in der Dissertation Schavans finden werden. Das wurde mittlerweile empirisch widerlegt, die Anzahl der Quellen des Plagiats hat sich fast verdoppelt. Hätte VroniPlag den Fall auf die Startseite gebracht, wäre Frau Schavan heute nicht mehr Frau Doktor. Und an den Universitäten hätten weitaus mehr Akteure Farbe bekannt und endlich umgedacht.

Wem wird die Düsseldorfer Kommission dienen: der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung oder dem politischen Establishment?

Höchstgericht bestätigt Entzug des Doktorgrads wegen Plagiats – Plagiatorin weiter als Doktorin und Assistenzprofessorin tätig

Mittwoch, 29. August 2012

Es gibt ein neues Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu einer plagiierten Dissertation mit dem Titel “Australian Aboriginal Art in Discourse. The ‘Western’ and the ‘Primitive’”, die bereits im Jahr 1999 am Institut für Anglistik der Universität Wien angenommen wurde. Ein Sechstel der gesamten Dissertation wurde etwa von einem Buch der bekannten Anthropologin Sally Price abgeschrieben – der Hinweis darauf kam kurioserweise aus Australien selbst! Laut VwGH wurden 120 der knapp 200 Textseiten der Doktorarbeit plagiiert – und das ist wie immer das, was nachgewiesen werden konnte. Ein starkes Stück.

Nun ist zunächst mal sehr erstaunlich: Obwohl der VwGH Ende September 2011 die Rechtmäßigkeit des Widerrufs des Doktorgrads und den plagiatorischen Charakter der Dissertation als Höchstinstanz bestätigte, ist die Arbeit weiterhin etwa an der Universitätsbibliothek der Akademie der Bildenden Künste Wien entlehnbar, siehe hier.

Mehr noch: In der Kunstakademie findet sich eine Lehrende selben Namens mit Anführung des Doktorgrads und mit frappierend ähnlichem Lebenslauf (Anglistik-Studium, Tätigkeit in der Kunstpädagogik, siehe etwa S. 15 hier). Sie arbeitet als pragmatisierte Assistenzprofessorin und bildet selber seit Jahren Lehramtsstudierende aus.

Freilich handelt es sich dabei um ein und dieselbe Person. Denn was war der Schachzug der Akademie? Monate nach der Entscheidung des VwGH, irgendwann in diesem Jahr, wird die Plagiatorin ebendort, also bei ihrem eigenen Arbeitgeber mit einer neuen Schrift promoviert (hat sie auf die Anführung des Doktorgrads zwischenzeitlich verzichtet?). Diese Arbeit lagert, wie passend, derzeit exklusiv im dortigen “Beamten-Zimmer”.

Update: Der Doktorgrad wurde vom Senat der Universität Wien im März 2007 aberkannt. Es gibt Dokumente im Netz, die darauf hinweisen, dass zwischen 2007 und 2012, also zwischen der Aberkennung des ersten Doktorgrads und der Verleihung des zweiten, der Doktortitel weitergeführt wurde (siehe Screenshots). Offenbar wurde beim VwGH um “aufschiebende Wirkung” des Widerrufs des Grads angesucht und der VwGH hat dies mutmaßlich bewilligt. Es bliebe aber auch dann die Frage offen, was zwischen Bestätigung der Aberkennung durch den VwGH 2011 und dem neuen Doktorat 2012 geschehen ist…

Nennung “Mag. Dr. ” im Jahr 2009, Quelle: http://www.morgen.at/htm/downloads/0609_Kulturschaffende.pdf

Nennung “Mag. Dr.” im Jahr 2011, Quelle: http://www.koeck-stiftung.at/downloads/wissenschaftspreis/einreichungen_2011.pdf

Fall Schavan: Doktorgrad muss aberkannt werden

Mittwoch, 02. Mai 2012

Mittlerweile habe ich die Textvergleiche zwischen der Dissertation von Frau Schavan und den Originalen akribisch studiert (ich unterstelle nun einmal eine Authentizität der Gesamtdokumentation, nicht zuletzt, da ja auch auf VroniPlag der Fall bereits zum Teil kompiliert wurde). Ich komme im Wesentlichen zu demselben Urteil wie Volker Rieble: Es handelt sich hierbei um Plagiate, die auf eine Arbeitsmethode hinweisen, die eindeutig als wissenschaftliches Fehlverhalten zu bezeichnen ist. Besonders befremdlich finde ich in diesem Zusammenhang diese Erinnerung aus der SZ:

“Schavan hatte sich in Guttenbergs Plagiatsaffäre Anfang 2011 sehr kritisch über ihren Kabinettskollegen geäußert. Der SZ sagte sie damals: ‘Als jemand, der selbst vor 31 Jahren promoviert hat und in seinem Berufsleben viele Doktoranden begleiten durfte, schäme ich mich nicht nur heimlich.’”

Nun finden sich in der Arbeit von Schavan ganz ähnliche Stellen – zum Teil auch in deutlicher Täuschungsabsicht, wenn sie etwa Interpretationen von anderen Autoren geringfügig umschreibt und klar als eigene ausgibt (mitunter wurden ganze Systematiken übernommen). Oder wenn sie reihenweise Fußnoten aus Sekundärliteratur übernimmt – so, als hätte sie die Literatur in den Fußnoten selbst zusammengefasst. Es sind zwar nicht so viele intentionale Plagiate wie bei Guttenberg, aber was heißt das schon? Dass Frau Schavan an allen anderen Stellen redlich gearbeitet hat, oder dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen nicht mehr gefunden wurde?

Es ist ein Trauerspiel. Frau Schavan kann, wie so viele andere Doktorenpolitiker in dieser Zeit, nicht mehr ernst genommen werden.

Willkürentscheidungen von Universitäten nehmen zu

Donnerstag, 26. April 2012

Nach höchst fragwürdigen Entscheidungen an der Universität Innsbruck hat nun auch die Universität Klagenfurt in einem quantitativ und qualitativ völlig eindeutigen Plagiatsfall einen akademischen Grad nicht aberkannt. Warum passiert so etwas zuletzt immer öfter? Offensichtlich hängt es nicht kausal vom Plagiat und von der nachweisbaren Täuschung/Erschleichung ab, ob ein akademischer Grad purzelt. Es spielt mutmaßlich die entscheidende Rolle, inwieweit der ertappte Plagiator mit der Universität “kooperiert”, was und wie seine Rechtsvertreter argumentieren, wie stark der Plagiator gesellschaftlich vernetzt ist, welche gesellschaftliche Rolle er spielt und vor allem: ob es öffentlichen Druck gibt oder nicht. So gesehen war der Fall Guttenberg tatsächlich ein Einzelfall: Der Druck der Öffentlichkeit war hier – und dann noch abgeschwächt in einigen anderen Folgefällen – so groß, dass die Universitäten nicht mehr anders konnten. Einen ähnlichen medialen Druck habe ich zwischen 2005 und 2007 in Österreich ausgeübt. Dann wurden auch neun Grade aberkannt, aber nun ist das vorbei.

Wie die Universitäten eigentlich ticken, offenbart sich anhand der neuen Fälle, die nun nicht mehr oder kaum Gegenstand der Medienberichterstattung sind. Das ist die eigentliche Tragödie einer öffentlichen Institution mit großteils verbeamteten Mitarbeitern, und das ist bitterböse für alle, die für Redlichkeit kämpfen. Wie kann es hier zu völligen Willkürentscheidungen, ja zu Rechtsbrüchen kommen? Auch in Deutschland wurde zuletzt ein Doktorgrad nicht aberkannt, obwohl auf VroniPlag glasklare Plagiate in enormer Anzahl dokumentiert wurden.

Selbstverständlich gilt: Sehr wenige Formfehler sind nicht immer gleich ein Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis sind nicht immer (aber häufig, und gerade dann fast immer, wenn es die “Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis” betrifft!) wissenschaftliches Fehlverhalten. Wissenschaftliches Fehlverhalten wie etwa Plagiieren bedeutet nicht immer (aber eben sehr häufig!) Erschleichung. Das quantitative und qualitative Ausmaß eines Plagiats, das auf eine Erschleichungsabsicht schließen lässt, erlaubt immer einen gewissen Interpretationsspielraum. Deshalb trachten Universitäten oft danach, nur ja nicht mehr Plagiatsstellen zu finden, als schon öffentlich dokumentiert wurden (siehe Fälle an der Universität Salzburg und an der Universität Wien). Allerdings verzichteten die Universitäten in den jüngsten Fällen auf Aberkennungen, obwohl sogar jeweils rund die Hälfte oder mehr der gesamten Arbeit abgeschrieben war. Das geht zu weit. Was kann man an dieser Stelle noch tun? Sich gelassen zurücklehnen und resignieren, hoffen die Universitäten. Sie täuschen sich.

Integritätsagentur erkennt Plagiat – Universität erkennt nichts (ab)

Donnerstag, 05. April 2012

Ihr werter Plagiatsgutachter hat eine Zeitlang geschwiegen, ist er doch derzeit in der Privatindustrie tätig und müssen im Moment auch noch so spannende Fälle liegen bleiben. Von Hinweisen, dass ein parfümierter Autor doch abgeschrieben haben soll, über seltsam paraphrasierende hohe kirchliche Würdenträger bis zu (wieder mal) österreichischen Spitzenpolitikerinnen und -politikern reicht im Moment die Überprüfungspipeline. Vor Sommer ist allerdings mit keinen konkreten Ergebnissen zu rechnen, da mich eine andere Tätigkeit voll bindet.

Ich beobachte aber ungebrochen die Aktivitäten von VroniPlag, VroniPlagNeu, Frau Weber-Wulff und vielen Bloggern, die immer wieder Spannendes beitragen. Ganz im Gegensatz zu den Universitäten, wo das Watzlawicksche “More of the same” zu gelten scheint. Und so komme ich, den journalistischen Handwerksregeln widersprechend, endlich zur Überschrift dieses Blogbeitrags. Eine Agentur für wissenschaftliche Integrität erkennt ein Plagiat, die Uni indes im Plagiat keine Täuschung (gibt es das denn?) und sie lässt dem Plagiator den Doktorgrad.  Wo so etwas passiert? Nein, nicht in Deutschland. Nicht einmal in Ungarn. Halt wieder einmal in Österreich, und alle Wege führen dort einmal mehr ins schöne Tirolerland. Dort hat man ganz eigene Auffassungen, und die müssen sich auch nicht mit den Erkenntnissen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs decken. Aber alles kurz der Reihe nach erzählt:

Die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) hat vor wenigen Tagen ihren kurzen Jahresbericht für 2011 vorgelegt. Auf Seite 6 schildert sie folgenden Fall:

“Fall 2011/01: Bei dieser Anfrage ging es um eine Dissertation, die vom Hinweisgeber als Plagiat bezeichnet wurde. Die Kommission überprüfte alle zur Verfügung stehenden Unterlagen und beauftragte zusätzlich einen unabhängigen Fachgutachter. Die Untersuchungen führten zu folgendem Ergebnis: Der Fachgutachter bestätigte, dass es sich um ein Plagiat handelt. In der Dissertation wurden fremde Texte in einem solchen Umfang ohne Angabe von Zitaten übernommen, dass die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis eindeutig verletzt wurden. Dies wurde dem Beschuldigten und der Universität, an der die Arbeit approbiert wurde, in einer abschließenden Stellungnahme mitgeteilt. Die Universität leitete kein Aberkennungsverfahren ein, da sie keine Täuschungsabsicht erkennen konnte.”

Quelle: Jahresbericht der ÖAWI 2011

Auch andere Fälle wie Hahn sind anonymisiert dargestellt. Was sich die Agentur beim Herrn von “Fall 2011/01″ noch getraut hat, wagte sie offenbar kein zweites Mal. Und so wird einem beim Lesen der weiteren Fälle schnell klar, ÖAWI steht auch für “Österreichische Anti-Wahrheits-Initiative”.

Man muss sich “Fall 2011/01″ auf der Zunge zergehen lassen: “in einem solchen Umfang”…”eindeutig verletzt”. Aber das ist in Innsbruck alles egal, und so wird es wohl auch bei Dominic Stoiber ausgehen. Gut, dass der “Fall 2011/01″ zumindest im Netz dokumentiert ist. Mehr kann man, wenn Universitäten durch und durch verlogen sind, eigentlich nicht erreichen.

Dissertation an der TU Berlin: Erneut schmerzliche Enthüllungen auf VroniPlag

Sonntag, 31. Juli 2011


Anything goes: Quellenangabe “Super Illu” auf S. 45 der Dissertation

Eigentlich ist es fast schon egal, ob der Promovierte Bürgermeister ist oder nicht, FDP-ler ist oder nicht, als Fachmann auf seinem Gebiet gilt oder nicht, Webseiten zum einschlägigen Thema betreibt bzw. betrieben hat oder nicht: Die neuen Enthüllungen auf VroniPlag über eine 2009 an der TU Berlin angenommene Dissertation sind auch ohne das den massenmedialen Nachrichtenfaktoren entsprechende Beiwerk wieder schwer zu verdauen: Neben den bekannten Spielarten des Textplagiarismus stellt sich hier die (zwar in den VroniPlag-Fällen auch nicht neue, aber doch selten so klar hervorgetretene) Frage nach der Quellenseriosität – unabhängig von korrekter Zitation oder Plagiat. Wenn die Betreuer die Fließtexte schon nicht auf Originalität überprüfen, so müsste es ihnen doch zumindest auffallen, wenn seitenweise Fußnoten auf Presseaussendungen verweisen (in einem Fall gar auf “Super Illu”, siehe Sreenshot), aus denen offenbar ganz ungeprüft Fakten übernommen werden – wie gesagt, unabhängig von der Frage des zusätzlichen Abschreibens. Spätestens hier muss doch der Riecher anschlagen, das wissenschaftliche Hinterfragen einsetzen, und dann hätte man wohl auch sofort die Plagiate entdeckt. Geschieht das nicht, haben die Begutachter entweder die Arbeit nie gelesen, oder sie sind wissenschaftliche Fehlbesetzungen. Beides ist skandalös. Eigentlich müsste man von nun an eher die Namen der Gutachter und nicht die der Plagiatoren öffentlich hervorheben.
Die Übernahme von “Fakten” aus mehr oder weniger beliebigen Quellen führt dann in dieser Dissertation zu abenteuerlichen Konstruktionen, etwa der Umwandlung von direkter Rede in vermeintlich Fakten referierenden Fließtext. Und genaues Abschreiben ist auch nicht gerade einfach, wie die bislang gesichteten Gegenüberstellungen des VroniPlag-Teams zeigen…
Die Funde erinnern mich frappierend an meine Studie “Der Einsatz und die Seriosität von Internet-Quellen in kommunikationswissenschaftlichen Abschlussarbeiten. Ein Beitrag zur Qualitätssicherung in einem Massenfach” aus dem Jahr 2007, die schnell in der Schublade des ministeriellen Auftraggebers verschwand. Damals fand ich in einer Stichprobe von 125 Diplomarbeiten folgende nichtwissenschaftliche Webquellen “zitiert” (zum Teil natürlich falsch, wenn nicht plagiatorisch), aus denen allesamt Fakten 1:1 übernommen wurden:

“• www.glossar.de/glossar/z_www.htm
• www.ciao.de/Der_traumende_Delphin_Bambaren_Sergio__Test_3071518
• www.uteclement.de/d/produkte-interkulturelll.html [Fehler im Original]
• www.momo-lyrik.de/weisheiten/konfuzius.htm
• www.italientipps.de/spezialitaeten/default.asp
• myblog.de/taoistisch/1
• www.farbenundleben.de/farbwirkung/farbwirkung_allgemein.htm
• www.tv-trainer.de
• www.50plus.at/gesund/lebenser.htm
• www.hagia.de/de/index.php?page=matriarchat
• www.evang.at/kirche/ueber/index.htm
• www.planet-bohnen.de
• www.farbe.com
• www.psychonomics.de
• www.billa.at
• www.spielcasinos.at
• www.amazon.com
• www.bachler-team.at
• www.wikinger.de
• www.reisegeschichte.de
• www.competence-site.com
• kikania.de
• www.a-b.de
• www.all-in-one-spirit.de
• www.trickfilmwelt.de/tomjerry.htm
• www.crisisnavigator.de
• www.milchstrasse.de”
(Aus meiner unveröffentlichten Studie, S. 22 f.)

Neben Textplagiarismus bedroht also mittlerweile auch eine Quellen-Entgrenzung die Wissenschaft. Das ist eigentlich schon wieder eine neue Schublade und eine neue Dimension dessen, was hier von VroniPlag zu Tage gefördert wird. Plagiatsprävention und (Web-)Quellenkritik müssten beide prominent in der wissenschaftlichen Grundlagenausbildung platziert werden. Aber da wiederhole ich fast schon die Studie, und das haben auch schon andere Wissenschaftler gefordert, siehe etwa hier oder hier. Was ist seitdem passiert? Wie man an später eingereichten Dissertationen wie dieser sieht: Wenig bis nichts.

Forderung nach flächendeckender rückwirkender Überprüfung von Dissertationen

Freitag, 15. Juli 2011

Ich finde, es ist an der Zeit, eine Forderung auszusprechen: Die Universitäten und Fachhochschulen Deutschlands sollten verpflichtet werden bzw. idealerweise sich verpflichten, alle Dissertationen zumindest der vergangenen fünf Jahre (etwa: 2006 bis 2010) auf Plagiat im Stile Guttenbergs & Co., aber auch auf sinnlose bzw. falsche Zitation im Stile Althusmanns (mit der Folge des “Subtilplagiarismus”) zu überprüfen. Und dieser Prozess sollte im Netz transparent dokumentiert werden, mit der Hilfe Freiwilliger und des Know-hows, das sich in den Wikis angesammelt hat (gesperrte Arbeiten ausgenommen). Wenn die Universitäten das nicht tun, werden das in den nächsten Monaten die Netzkollektive autonom erledigen, und irgendwann wird der Schaden für die Universitäten so groß werden, dass die Sache aus den Fugen geraten könnte. Schon jetzt scheint der deutsche Doktorgrad zu einem Karnevalstitel zu verkommen.
Immerhin hat ein GuttenPlag- und VroniPlag-Aktivist der ersten Stunde (und Programmierer) unlängst angekündigt, demnächst tausende Dissertationen digital überprüfen zu wollen. Auch im Gefolge von GuttenPlag könnte 2012 eine groß angelegte Plattform zur automatisierten Dissertationskontrolle entstehen.
In Österreich hatte ich 2006 an der Universität Klagenfurt eine wissenschaftliche Assistentin (Magistergrad) und zwei Doktorinnen entlarvt: Nach drei Plagiatsfällen und Aberkennungen entschied man dort, alle Arbeiten fünf Jahre rückwirkend zu überprüfen. Nun könnten einmal jene deutschen Universitäten mit dieser Maßnahme beginnen, die bislang von Aberkennungen betroffen waren: von Konstanz bis Bonn. Tun sie das nicht, besteht der Verdacht, dass sie noch (viel) mehr zu verbergen haben, und die PlagWikis werden das wohl bald enthüllen. Bei rund 125.000 Dissertationen im besagten Zeitraum rechne ich übrigens mit ca. 1.250 Aberkennungen.
Nachtrag: Vielleicht ist diese Forderung aber auch gar nicht mehr an die Universitäten zu richten, weil sich der Prozess der Dissertationsbegutachtung ohnedies ins Netz verlagern wird, derzeit also Wissenschaftsgeschichte geschrieben wird.