Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Stellenausschreibung der Universität Tübingen verstößt gegen das Grundgesetz

Sonntag, 02. Juni 2013

Mit Staunen las ich gestern in der “Zeit” diese Stellenausschreibung der Universität Tübingen für die Besetzung einer W3-Professur für Medienwissenschaft. Darin heißt es:

“Es ist vorgesehen, diese Professur im Rahmen des 200-Professorinnen-Programms des BMBF zu besetzen, so dass sich insbesondere Frauen zur Bewerbung angesprochen fühlen sollen. Die Besetzung der Professur erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung der Mittel.”

Aus dem letzten Satz folgt logisch: Die Stelle kann nur eine Frau erhalten. Zu Beginn des Ausschreibungstexts wird dies aber nicht klargemacht (“Die BewerberInnen…”) und wäre wohl auch dort mehr als grenzwertig gewesen.

Nach Einholung mehrerer juristischer Stellungnahmen verstößt diese Stellenausschreibung gegen das Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2 GG). Darin heißt es bekanntermaßen:

“Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.”

Und hoffentlich auch jeder in Deutschland lebende Ösi, Franzose oder Marokkaner.

Für die Rechtswidrigkeit der vorliegenden Ausschreibung noch deutlicher Art. 3 Abs. 3 GG:

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Gilt dies an den deutschen Universitäten nicht mehr? Die Stellenausschreibung schafft für männliche Bewerber eine ähnliche Zugangsbarriere, wie sie vor 100 Jahren an den Universitäten für Frauen gegolten hat. Ich sehe keine Initiative (im Netz oder anderswo), die sich gegen diese Entwicklung formiert. Sehr rätselhaft!

Ich werde mich auf alle Fälle bewerben und bei Ablehnung gegen die Entscheidung klagen.

Zur Verjährungsdebatte: Überlegungen zu “Autonomie” und “Reputation” der Wissenschaft

Dienstag, 28. Mai 2013

“Grundlage aller Überlegungen der Unterzeichner ist die Wahrung und Förderung wissenschaftlicher Autonomie”, heißt es in dem gestern hier im Blog diskutierten brisanten Positionspapier (S. 2). Und weiter: “Wissenschaftsautonomie ist der Gestaltungsmacht staatlicher Akteure entzogen. Selbst der Missbrauch von Freiheit vermag ihre Abschaffung nicht zu rechtfertigen.” (S. 3)

Was heißt das eigentlich? Die meisten Universitäten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt, sie verdankten “ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt” (ich zitiere hier verpönterweise Wikipedia). Was bedeutet nun aber diese Wissenschaftsautonomie, die außerhalb jeder Diskussion stehe? Viele Professoren, wahrscheinlich auch die meisten Unterzeichner des Positionspapiers, sind Beamte auf Lebenszeit. Damit sind sie aber per definitionem gerade nicht autonom (im Sinne von willensfrei bis willkürlich in ihren Entscheidungen), sondern an die Grundwerte der Demokratie und an die Grundlagen des Rechtsstaates gebunden. Für die Bewahrung und Verteidigung dieser Werte genießen sie (im idealtypischen Modell) Privilegien. Doch offenbar werden diese Werte nicht zu selten alles andere als verteidigt, sondern eher beliebig mit den Füßen getreten.

Immer mehr Wissenschaftler stehen unter dem Einfluss der Ökonomie und sehen sich offenbar dem Diktat quantitativer Kennzahlen ausgesetzt. Bei Besetzungen von Professorenstellen spielen politische Parteien und gesellschaftliche Vernetzungen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Lehrpläne werden zunehmend reglementiert und verschult, es gibt immer weniger Freiheitsgrade in der Lehre. Was heißt hier eigentlich noch “Autonomie”? Könnte es nicht sein, dass der Begriff mittlerweile zum Feigenblatt verkommen ist und immer dann verwendet wird, wenn berechtigte Kritik und der Wunsch nach Einmischung von außen an das Wissenschaftssystem herangetragen werden?

Ich denke ernstlich, es ist an der Zeit, mit dem Tabu dieser falsch verstandenen Autonomie der Wissenschaft zu brechen, um nämlich zu sehen, dass die Wissenschaft längst nicht mehr autonom ist und sie es vielleicht nie war.

“Wissenschaftsautonomie” als Freiheit der Forschung und Lehre, im Sinne von: man darf sagen, was man will, wir leben nicht in der Diktatur? Nun, das ist aber eine ganz andere Baustelle, die mit der Debatte um Plagiate wenig zu tun hat. Und das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre könnten im Übrigen auch jene für sich reklamieren, die besser qualifiziert sind, aber in Berufungsverfahren hinter Plagiatoren gereiht wurden. Aber daran denkt im System natürlich niemand.

***

Gleich dreimal kommt in dem Positionspapier der Begriff der “Reputation” vor. Die Rede ist von “drohenden Reputationsverlusten” (S. 4), aber auch von “unberechtigter Reputationszerstörung” (S. 5). Woher kommt eigentlich diese Sorge um die angeblich besondere “Reputation” der Wissenschaft? Wer sorgt sich nach aufgedeckten Dopingfällen um die besondere “Reputation” des Spitzensports, wer sorgt sich nach aufgedeckten Fällen sexuellen Missbrauchs um die besondere “Reputation” der Kirche? “Reputation/Nicht-Reputation” ist, um es luhmannianisch zu sagen, allenfalls eine Zweitcodierung in sozialen Systemen. In der Wissenschaft wird sie offenbar primär gesetzt. Man sorgt sich nämlich nicht primär um die Qualität der Wissenschaft (d. h. ihrer Outputs), sondern um die öffentliche Reputation der Wissenschaft. Es sollte aber eigentlich nie um die Reputation der Wissenschaft, sondern um die Wissenschaft gehen.

Ich denke, dass “Autonomie” und “Reputation” absichtlich unhinterfragte und vorgeschützte Floskeln sind, mit denen sich das Wissenschaftssystem immer dann inflationär rhetorisch umgibt, wenn positive Veränderungen (wie alle Veränderungen: meist aus der Umwelt angeregt) anstehen würden. Dann heißt es: Unsere Hauptsorge gilt der Wahrung unserer (angeblich besonderen) Reputation und der Verteidigung unserer Autonomie. Damit wird das System veränderungsresistent.

Ich habe nicht die Zeit, mir empirische Studien anzusehen, die sich mit der Autonomie der Universitäten und dem Ruf der Wissenschaftler in der Bevölkerung beschäftigen, würde aber nicht ausschließen, dass sich hier ein ganz anderes Bild ergibt.

Sprengstoff: Positionspapier regt Verjährung von Plagiaten nach zehn Jahren an

Montag, 27. Mai 2013

Ein Positionspapier des Allgemeinen Fakultätentags, der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands empfiehlt ‘zwischen den Zeilen’ die Einführung einer Verjährung von Plagiatsdelikten nach zehn Jahren. Es heißt in dem Paper:

“Insgesamt sehen die Unterzeichner gleichwohl mehr Gründe, die für eine Verankerung einer Verjährungsfrist in der Promotionsordnung sprechen als dagegen. Dabei ist auch zu bedenken, dass Primärdaten von drittmittelgeförderten Forschungsvorhaben häufig nur über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden müssen. In vielen Fächern ist eine Datenfälschung mithin nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kaum mehr nachweisbar. Insofern stellt sich die Frage, ob nicht aus Gründen der materiellen Gerechtigkeit für Plagiate Entsprechendes gelten soll.”

(Positionspapier vom 21. Mai 2013, Punkt h) Verjährung, S. 9 f.)

Vergessen wurde dabei die Frage, was mit den im nachhinein als Plagiat enttarnten Arbeiten geschehen soll, die keine Dissertationen sind (etwa Habilitationsschriften). Und was geschieht mit Dissertationen, die vor mehr als zehn Jahren angenommen wurden und Plagiatsstellen enthalten? Das Mindeste, was hier zum Schutz der Wissenschaft zu empfehlen gewesen wäre, wäre eine Art “Plagiatsstempel” in den Arbeiten und in Bibliothekskatalogen gewesen, um zu verhindern, dass diese Arbeiten weiter rezipiert und zitiert werden. Solche Auslassungen zeigen meines Erachtens mal wieder, dass es offenbar nicht primär um den Schutz der Wissenschaft geht, sondern der Wissenschaftler.

Einer nationalen Plagiatsprüfstelle wird eine Absage erteilt, mit einer durchaus sich selbst begründenden Begründung:

“Nur auf diese Weise kann den drohenden Reputationsverlusten der Universitäten Einhalt geboten werden, den falschen Vorschlägen einer Qualitätszentralisierung (z.B. durch eine zentrale Plagiatsstelle in Deutschland mit ungeklärter Zuständigkeit) ein systemkonformer Vorschlag entgegengesetzt und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis aus sich heraus erneuert und durchgesetzt werden.”

(S. 4)

Das sind starke Worte. Warum sind solche Vorschläge “falsch”? Heißt Wissenschaft nicht zu allererst, die Wahrheit oder Falschheit von Vorschlägen und Auffassungen zu begründen? Und natürlich bleibt eine Zuständigkeit ungeklärt, solange eben kein Wille da ist, die Zuständigkeit zu klären.

Im Paper gibt es allerdings auch Lichtblicke. Wie etwa den letzten Satz:

“Darüber hinaus regen die Unterzeichner an, einen Stiftungslehrstuhl zu errichten, der sich schwerpunktmäßig mit den übergreifenden und fachspezifischen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis auseinandersetzt.”

(S. 11)

Da erinnere ich doch gleich an mein Konzept für ein “Institut für Autorschafts- und Zitatsforschung” und den dargelegten immensen Forschungsbedarf. Ich wiederhole: Stifter gesucht!

Plagiatsfälle Stoiber, Fiala und Moeder: Wie die Uni Innsbruck und die ETH Zürich ehrliche Absolventen verhöhnen

Samstag, 11. Mai 2013

Langsam fragt man sich: Wie verlogen und korrupt ist das Wissenschaftssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigentlich, wenn eine Handvoll mehrheitlich anonymer Wissenschaftler in einem Wiki einen glasklaren Plagiatsfall nach dem anderen dokumentiert, die betroffenen Universitäten und Hochschulen mit zunehmender quantitativer Brisanz der Untaten aber auf noble Zurückhaltung, Ignoranz oder sogar bewusstes Lügen machen? Worum geht es in der Wissenschaft hauptsächlich? Um Wissen und Erkenntnis (dazu gehört eben immer auch die alles andere als unbedeutende Erkenntnis, dass eine Arbeit unredlich zustande gekommen ist, das heißt abgeschrieben wurde)? Oder primär oder gar ausschließlich um den Schutz der bereits Angestellten und der von diesen bereits “Durchgewunkenen”?

Fallbeispiel 1, die Dissertation von Dominic Stoiber. Der Vorsitzende des Senats der Universität Innsbruck beruft sich gegenüber “Spiegel Online” auf einen zum Rechtssatz erhobenen Passus aus einer einschlägigen Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs. Dort heißt es:

“Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles ist der Begriff des ‘Erschleichens’ im Sinne der Ausführungen im hg. Erkenntnis vom 9. März 1982, 81/07/0230, 0231, VwSlg. 10670 A/1982, zu verstehen, also ein ‘Erschleichen’ dann anzunehmen, wenn in Täuschungsabsicht wesentliche Teile der Dissertation ohne entsprechende Hinweise abgeschrieben wurden, mit der Maßgabe, dass die Wesentlichkeit dann anzunehmen ist, wenn bei objektiver Betrachtung die Beschwerdeführerin davon ausgehen musste, dass bei entsprechenden Hinweisen die Dissertation nicht positiv oder zumindest weniger günstig beurteilt worden wäre (§ 45 Abs. 1 UniStG 1997 normiert ja vier positive Noten für wissenschaftliche Arbeiten) und die Unterlassung dieser Hinweise zu einem günstigeren Ergebnis geführt hat, entsprechende Hinweise daher zu einem ungünstigeren Ergebnis geführt hätten (vgl. dazu Bast-Langeder, UniStG, Anm. 15 zu § 46).”

Quelle: VwGH, Erkenntnis 99/12/0324, Rechtssatz.

Der Senatsvorsitzende folgert gegenüber “Spiegel Online” (sofern korrekt zitiert):

“Im Fall Stoiber hätte jedoch, so Hajnal, ‘eine klarere Kenntlichmachung der betreffenden Textstellen die ursprüngliche Benotung nicht verändert’.”

Was heißt das? Es ist nicht mehr und nicht weniger als eine – offenbar bewusste – Fehlinterpretation des betreffenden VwGH-Rechtssatzes. Nehmen wir – getreu der Innsbrucker Logik – den Fall Guttenberg: Hätte ein Gutachter nun argumentiert, dass ihn ein Mehr an direkten, korrekt kenntlich gemachten Zitaten von knapp 64 Prozent der Gesamtzeilenanzahl nicht gestört hätte, dass diese vielen Zitate also die Note nicht verschlechtert hätten, dass womöglich sogar ganz im Gegenteil so viele Zitate doch für akribische Literaturarbeit stehen würden, dann wäre Guttenbergs Plagiat getreu der Innsbrucker Logik schlicht keines gewesen. – Schon bemerkt? Nur eine Arbeit, in der fast alles plagiiert wäre, wäre dann ein solches “wesentliches” Plagiat.

Was war der Trick? Die Innsbrucker Lesart ignoriert drei Wörter des Rechtssatzes: “bei objektiver Betrachtung”. Das bedeutet nun nämlich sicher nicht, dass der subjektiven Plagiats- bzw. Zitatstoleranz des Gutachters kaum Grenzen nach oben gesetzt wären, sondern das heißt: Was ist der State of the Art im jeweiligen Fach, was erlauben die Lehrbücher, wie sehen die wissenschaftlich redlichen Arbeiten im Vergleich aus? Nur das ist objektive Betrachtung! Und damit verschiebt sich die Messlatte komplett. Die Universität Innsbruck betreibt damit – wie schon zuvor die Universität Salzburg – grobe Rechtsverdrehung. Ich wiederhole es gerne: Wie schon zuvor an der Universität Salzburg ist dies ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Der VwGH-Rechtssatz bezieht sich auf das Erkenntnis 81/07/0230 aus dem Jahr 1982, das mir vorliegt. In diesem geht es um eine Diplomarbeit, die zu fünf Sechstel von einer Dissertation plagiiert war. Im Erkenntnis ist dem VwGH ein grober Schnitzer unterlaufen: Er gestattete die Ausweisung von direkten Zitaten nur mit Fußnoten, aber nicht mit Anführungszeichen (oder sonstiger Hervorhebung). Eine solche Zitierweise hat es allerdings nie gegeben, zumindest nicht nach der Erfindung der Anführungszeichen vor einigen Jahrhunderten.

Quelle: VwGH, Erkenntnis 81/07/0230, S. 8.

In keiner späteren Entscheidung zu akademischen Plagiatsfällen wurde dieser Passus wiederholt. Man muss hier also klar sagen, dass sich die Universitäten offenbar bewusst unscharfer oder sogar falscher Formulierungen des Verwaltungsgerichtshofs bedienen, um Plagiatoren zu entlasten. Da alle späteren Entscheidungen strenger und begrifflich klarer ausfielen, hätten auch alle jüngeren möglichen Entziehungen von Titeln im Instanzenweg Bestand gehabt.

Fallbeispiel 2, die Thesis von Doris Fiala. Erfreulicherweise hat nun VroniPlag begonnen, das Gesamtausmaß dieser Plagiatsfundgrube offenzulegen. Erstaunliches war ja in den Schweizer Medien zu lesen: etwa, dass es sich nur um eine Thesis und nicht um eine Doktorarbeit handle (der glasklare Einwand: Plagiieren ist schon bei Hausarbeiten verboten, und dies hoffentlich auch an der ETH Zürich) oder dass nur kleinere Schlampereien gefunden wurden (“da und dort schludrig zitiert”), wie ein Kommentator der ansonsten so genau argumentierenden “Neuen Zürcher Zeitung” fälschlicherweise schrieb. Viel schlimmer als falsche Plagiatsanschuldigungen (wenn sie denn überhaupt jemals vorkamen) sind inzwischen vorschnelle falsche Entlastungen, vor allem von einer sich rasch solidarisch erklärenden Provinzpresse, nach dem Motto: “Einen Fall Guttenberg, so etwas gibt es bei uns nicht.” Dieselben Argumentationsmuster waren auch wiederholt in der österreichischen Lokalpresse tonangebend. Die Realität sieht leider anders aus, und damit komme ich zum ähnlich gelagerten Fall 3.

Fallbeispiel 3, die Dissertation von “Prof. Dr.” Ronald Moeder. Es handelt sich um eine haarsträubend plagiierte Doktorarbeit mit noch dazu sehr fragwürdiger Vorgeschichte. Den Vogel schoss hier jüngst die Pressestelle der Hochschule Heilbronn ab, an der Herr Moeder lehrt. Sie steht – in der Kommunikation nach außen – auf dem Standpunkt, dass ein Plagiat nicht dann eines ist, wenn es intersubjektiv mit Belegstellen nachgeprüft werden kann, sondern wenn eine andere Universität entsprechend reagiert hat, noch dazu eine “renommierte[n] Universität in Österreich”. Zumindest haben die Heilbronner schwarzen Humor, denn diese Universität, namentlich schon wieder die Universität Innsbruck, hat bislang bereits mehr als sechs Plagiatoren geschützt und tritt wissenschaftliche Redlichkeit im Moment wie keine andere mit Füßen. Was ist das für eine Wissenschaftsauffassung? Wenn in Heilbronn so geforscht und gelehrt wird wie hier argumentiert wird, dann kann man die Studierenden nur warnen: Hier geht es wohl auch nicht um Erkenntnis und Wissen, sondern um die niedere Kunst des Wegschauens und der falschen Solidarität.

Die fatalen Folgen für die Qualität und weitere Glaubwürdigkeit der Wissenschaft – interessieren die eigentlich auch jemanden? Und was sagen zu all diesen Vorgängen eigentlich jene Absolventen, die an den betroffenen Universitäten ehrlich gearbeitet und korrekt zitiert  haben?

Plagiatsfall in der Schweiz weitet sich aus: Noch viel mehr abgeschrieben

Dienstag, 30. April 2013

Nun hat also auch die Schweiz ihren ersten “richtigen” Politiker-Plagiatsfall. Interessant ist, dass die Vorwürfe diesmal zunächst nicht in einem Blog, einem Wiki oder von den Massenmedien schwarz auf weiß publiziert wurden. Da muss man erst einmal vorsichtig sein. Umso größer war mein Erstaunen, als ich nach nur zwei Minuten Beschäftigung mit der inkriminierten Arbeit die nächste schwere Plagiatsstelle fand. Frau Fiala hat ganz offensichtlich von einem Buchrücken eines Sammelbandes abgeschrieben, der ein Jahr vor Abgabe ihres Textes veröffentlicht wurde. Das ist schon mehr als dreist. Die Arbeit wurde für einige Tage vom Netz genommen und ist nun wieder hier erreichbar.

Die Masterarbeit läuft bei mir gegenwärtig durch die Software. Das riecht nach (viel?) mehr. Von harmlosen Stellen oder gar einer Vorverurteilung kann hier jedenfalls schon jetzt keine Rede mehr sein. Und wieder mal stellen sich die Fragen: Wenn schon Gutachter nicht genau gelesen haben und Arbeiten auch an der ETH Zürich (!) im Jahr 2010 (!!) immer noch nicht flächendeckend auf Plagiat überprüft wurden, warum nimmt man dann auch noch erstmal die Plagiatorin in Schutz und sucht nicht systemimmanent nach den Gründen für das Debakel? Wann wird die Wissenschaft endlich aufwachen?

Mutmaßliches Original: http://www.nomos-shop.de/Breitenmoser-Gle%C3%9F-Lagodny-Schengen-Praxis/productview.aspx?product=11869

Offensichtliches Plagiat, Fließtext Fiala, S. 143. Nur das Wort “allerdings” wurde eingefügt, damit deutlicher Hinweis auf intentionales Plagiieren.

Autorschafts-, Zitats- und Plagiatsforschung: Skizze eines neuen Forschungsfelds

Donnerstag, 25. April 2013

Es ist schon rätselhaft: Alle sagen, das muss nun erforscht werden, aber niemand geht es an. Ich habe deshalb nun selbst mit zwei am Thema interessierten Kollegen einen Forschungskatalog bzw. eine Aufgabenliste erstellt. Wir möchten in naher Zukunft zumindest einige dieser Punkte abarbeiten. Zunächst stehen ein Forschungsprojektantrag (Kooperation in Österreich) und ein Buchprojekt in Deutschland (“Handbuch des Zitierens”) auf der Tagesordnung.

Gibt es vielleicht doch eine aufgeschlossene Universität, die die erste sein möchte, die ein solches Institut gründet? Gibt es Partner aus der Wirtschaft – etwa von Produktplagiarismus betroffene internationale Unternehmen oder Buchverlage, denen Copy & Paste im Internet zu schaffen macht -, die ein solches Institut bzw. dessen Grundsteinlegung fördern würden? Diese Blogmeldung soll durchaus den Charakter eines “öffentlichen Aufrufs” haben: Die Idee ist da, nun bedarf es der Umsetzung!

Die Fälle Guttenberg, Schavan und Co. zeigten ja nicht nur, dass das Plagiatsproblem in der Wissenschaft übersehen und damit in der akademischen Welt viel Schein statt Sein hervorgebracht wurde. Sie zeigten darüber hinaus, dass die Wissenschaft sich viel zu wenig oder gar nicht mit ihren eigenen Grundlagen, mit ihrer eigenen “Referenzkultur” beschäftigt hat. Es gibt Forschungen zu allen möglichen ‘Objekten’ in der ‘realen Welt’, aber nicht zu den grundlegenden Techniken der sprachlichen Weitergabe des Wissens über diese Objekte. Wie kam es historisch zu dieser Lücke, zu dieser speziellen Form der “Methodenvergessenheit”? Fast wäre auch dies reflexiv ein weiteres Thema für die Forschungsagenda.

Es gibt mehr als eine Großbaustelle:

Warum ist die Situation auf dem Lehrbuchmarkt so unbefriedigend? Warum gibt es Lehrbücher und Online-Lehrbehelfe, die unter dem indirekten Zitat das Umschreiben existierender Literatur verstehen und solche, die dies explizit verbieten? Warum ringt man sich nicht zu einheitlichen Standards und Definitionen durch? Viele Studenten würden in der derzeitigen Situation dafür dankbar sein.

Und was hat Google mit den zehn bis 20 Millionen (?) eingescannten Büchern aus den Bibliotheken vor? Warum gibt es nicht schon längst einen “Google Plagiarism Check“, mit dessen Hilfe man ganze Dokumente und nicht nur Wortketten auf Plagiat überprüfen könnte? (Stünde dies der Kreation einer “künstlichen Intelligenz” im Wege? Wohl eher im Gegenteil, außer Google hat nur seine eigene Intelligenz im Auge und nicht die der Menschen.)

Also:

Was ist der wahre Grund, warum (bislang) keine deutschsprachige Universität hier etwas Neues institutionalisieren will (die erste Uni, die das Plagiatsthema wirklich offensiv und mit Forscherneugier angehen würde, würde medial ohne Zweifel viel Lob ernten)?

Und was ist der wahre Grund, warum Google (bislang) keinen Plagiatsdienst anbietet, der sich sogar – ähnlich wie die Google Buchsuche – als Geschäftsmodell etablieren ließe (die Suche wäre wie immer unbezahlt; bei Funden könnten Links zu Bestellmöglichkeiten der plagiierten Quellen in Print angeboten werden)?

Das sind die Fragen: an die Wissenschaft, an die (Internet-)Wirtschaft.

Haferkamp-Dissertation: Auch Empirie-Teil problematisch

Samstag, 06. April 2013

Die Prüfung, “ob der originäre Teil der Promotionsschrift ausreicht, um weiterhin als Promotionsschrift anerkannt zu werden”, wenn man die mittlerweile bis Seite 117 (!) der Buchfassung reichenden Plagiatsstellen ‘abzieht’, interessierte mich freilich auch. Ich habe mir deshalb den Empirie-Teil etwas genauer angesehen. Wie schon bei ähnlichen Dissertationen aus Österreich ergab sich folgendes Bild: Zum Plagiatsproblem im Theorie-Teil gesellt sich ein Qualitätsproblem im Empirie-Teil. Weder in der Beschreibung der qualitativen noch in der Beschreibung der quantitativen Erhebung findet sich auch nur ein Wort zur Methode der Stichprobenziehung. Auf S. 137 (Buchfassung) wird darauf hingewiesen, dass zwölf Studierende für qualitative Interviews ausgewählt wurden. Allerdings findet sich dort nichts zum theoretischen Sampling. Selbstkritisch schreibt die Autorin hingegen über die “Grenzen der Pilotstudie” auf S. 157 f. Noch auffälliger ist dies auf S. 170 (Buchfassung). Hier steht nur:

“Über eine randomisierte Auswahl verschiedenster Gruppen in StudiVZ und Facebook wurden Profilinhaber mit einer kurzen Erklärung zur Untersuchung und einem persönlichen Link zur Online-Befragung auf die Untersuchung aufmerksam gemacht.”

Über Kriterien und Methode dieser Auswahl der Gruppen (was heißt hier “verschiedenster”?) findet sich kein Wort in der Buchfassung der Dissertation. Auch sind der Fragebogen oder ein Screenshot der Fragebogen-Verlinkung nicht dokumentiert. Im Folgenden schreibt die Autorin nur noch: “Insgesamt füllten 440 Personen den Fragebogen aus (Antwortrate: 70,3%) [...]“. (S. 171) Die “Probanden” waren im Schnitt 24,78 Jahre alt (vgl. ebenda), also so alt wie die Autorin.

Es stellt sich nun die Frage: Handelt es sich hierbei um ein statistisches Sampling, das repräsentativ für die Grundgesamtheit ist? Wer ist die Grundgesamtheit? Oder handelt es sich bei der Untersuchung womöglich um eine selbstselektierte WWW-Stichprobe? Es muss gestattet sein, hier kritisch rückzufragen, da sich ja gerade das Dresdner Institut für Kommunikationswissenschaft die strenge empirische Sozialforschung der Mainzer Schule auf seine Fahnen geheftet hat. Wenn man schon Plagiate auf dutzenden Seiten im Theorie-Teil übersehen hat (die im Übrigen bereits mehr als ein Drittel der Buchfassung betreffen), hat man vielleicht auch über mögliche Mängel im Empirie-Teil hinweggesehen?

Universität Duisburg-Essen bestätigt Plagiat von Nina Haferkamp

Dienstag, 12. März 2013

Ich zitiere aus der Entscheidung des Rektors:

“1. Das Rektorat schließt sich der Feststellung der Untersuchungskommission an, dass im ersten Drittel der Arbeit ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) durch Frau Dr. Haferkamp vorliegt.

2. Das Rektorat fordert den zuständigen Promotionsausschuss der Fakultät für Ingenieurwissenschaften auf, den zweiten und dritten Teil der Promotionsschrift inhaltlich auf Originalität zu prüfen. Das Rektorat schließt sich dabei der Empfehlung der Untersuchungskommission an, einen externen Fachgutachter hinzuzuziehen. Abhängig von der Einschätzung des zweiten und dritten Teils der Arbeit ist sodann zu prüfen, ob der originäre Teil der Promotionsschrift ausreicht, um weiterhin als Promotionsschrift anerkannt zu werden.”

Mit anderen Worten: Das wird noch lange dauern, da ist noch nichts entschieden. Der Plagiatsvorwurf ist damit aber offiziell bestätigt.

“Rekonstruierende” Verfahren und Qualitätssicherung eigener Schriften: MitarbeiterInnen gesucht

Donnerstag, 07. März 2013

Ihr werter Plagiatsgutachter weitet sein Geschäftsfeld und seinen Kundenkreis aus bzw. genauer: das hat sich eigentlich ‘von selbst’ so ergeben. Nachdem seit einigen Monaten nun auch die englischsprachige Webseite plagiarismreports.com online ist und Anfragen bis zur Überprüfung von Staatspräsidenten und Ministern ferner Länder hereinkommen, möchte ich meinen Mitarbeiterstab vergrößern. Zudem kristallisieren sich schon seit einiger Zeit zwei ganz unterschiedliche Kundenbedürfnisse heraus:

* “Rekonstruierende” Gutachten über vorwiegend bundesdeutsche und österreichische Qualifikationsschriften, vorwiegend Dissertationen, vorwiegend älteren Datums (angenommen ca. zwischen 1970 und 2000). Meine Kunden interessiert die wissenschaftliche Redlichkeit älterer Doktorarbeiten von Personen, die heute (hoch-)qualifizierte bzw. (hoch-)spezialisierte Tätigkeiten ausüben bzw. in irgendeiner Form ‘distinkte’ Positionen bekleiden (von Sachverständigen bis zu Richtern, von Politikern jeder Hierarchie bis zu Managern in Wirtschaftsunternehmen, von Medizinern bis zu Gerichtspsychologen, freilich auch von nur in der akademischen Wissenschaft tätigen Personen usw.).

* Qualitätssicherung eigener Schriften: Diese Kunden haben ein ganz anderes Interesse, sie befinden sich meist in der Abschlussphase ihrer eigenen Dissertation und möchten eine Qualitätssicherung ihres Textes in Auftrag geben. Es handelt sich hierbei um Kunden aus dem gesamten Fächerspektrum der Wissenschaft, teilweise geht es auch um englischsprachige Arbeiten. Die Kunden möchten wissen, ob sie richtig zitiert und alles korrekt belegt haben. Unsicherheiten gibt es insbesondere beim Einsatz des indirekten “Vgl.-Zitats” in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie bei der Darlegung von Allgemeinwissen in allen Disziplinen.

Grundsätzlich ist zu sagen: Die Befriedigung beider Kundenbedürfnisse dient der Qualitätssicherung der Wissenschaft. Ich suche nun für beide Geschäftsbereiche versierte MitarbeiterInnen, die mich vor allem durch Präzision/Akribie und absolute Vertraulichkeit bei der Arbeit überzeugen können (Studienabschluss idealerweise: Doktorgrad in Germanistik, Linguistik, Philosophie/Wissenssoziologie/Wissenschaftstheorie, Informatik oder Medienwissenschaften). Um die absolute Anonymität meiner KundInnen zu sichern, wickle ich freilich die Kommunikation mit diesen weiter selbst ab. MitarbeiterInnen werden gesucht für die Aushebung und digitale Erfassung von Literatur, für die Interpretation von Ergebnissen der Plagiatssoftware, für ein “Durchgoogeln” von Texten mit der Google Buchsuche sowie letztlich für ein Erfassen und richtiges Einordnen von Plagiatsfragmenten. Bitte nehmen Sie bei Interesse mit mir Kontakt auf.

VroniPlag enthüllt plagiierte Dissertation an der Universität Innsbruck

Mittwoch, 20. Februar 2013

Das ist – vielleicht nicht nur für Ihren werten Plagiatsgutachter – schon eine kleine Sensation: Auf VroniPlag wurde heute erstmals ein österreichischer Fall veröffentlicht, und zwar eine rechtswissenschaftliche Dissertation, die bereits jetzt auf jeder fünften Seite Plagiatsfragmente enthält. Und bereits auf der zweiten Fließtextseite kommt es ganz dick, inklusive ellenlanger abgeschriebener Fußnotentexte.

Die fragwürdige Arbeit wurde an der Universität Innsbruck angenommen, und fast möchte man schreiben: wo sonst? (Nun gut, auf Platz 2 der österreichischen Plagiatshitparade nach Innsbruck kommt Klagenfurt.) Der Autor ist mittlerweile Professor an der Hochschule Heilbronn geworden. Es ist ein Trauerspiel in Serie: Schon wieder ein plagiierender Professor.

Wie wird die Universität Innsbruck mit diesem neuen Fall umgehen? Zur Erinnerung: Im Falle des glasklaren Dissertationsplagiats von Mario Wagner (alias Mario-Max Schaumburg-Lippe) hat die Universität auf eine Aberkennung verzichtet mit dem rechtlich nicht haltbaren Argument, die Gutachter hätten sich nicht getäuscht gefühlt. Bei Frau Schavan, in allen Verwaltungsgerichtsurteilen in Deutschland und in allen VwGH-Urteilen in Österreich zählte diese Argumentation nicht. Das war damals ganz klar Amtsmissbrauch, und die Universität Innsbruck ist (nicht erst) seitdem ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Schon vorher durfte ein Geologie-Assistent, der in seiner Dissertation plagiiert hat, diese nachträglich umschreiben. Und bei weiteren von mir gemeldeten Fällen weiß niemand, wie die Verfahren ausgegangen sind.