Nachdem ich mich selbst in die Materie sehr gut eingelesen habe und bereits in meinen PDF-Dokumenten zehn “rätselhafte” Übereinstimmungen zwischen einer Hausarbeit auf hausarbeiten.de und der Dissertation von Katrin Döveling dokumentiert habe, ist nunmehr der empirische Beweis mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit erbracht worden: Döveling hat tatsächlich unter anderem auch von einer Erstsemestrigen-Hausarbeit plagiiert und im Zuge dieses Plagiats eine nicht stattgefundene Literaturarbeit vorgetäuscht. Es ist eine Schande erster Ordnung für das Fach.
Hier das Original von hausarbeiten.de:
Und hier das Plagiat auf S. 59 bei Döveling:
Ich werde die gesamten Funde somit heute dem Ombudsmann der Universität Erfurt melden. An mehreren Stellen das Wording einer Hausarbeit zu übernehmen, das geht einfach zu weit. Mit im Boot sitzt nun auch das Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden, das nach meinen ersten Funden von Anfang November viel Zeit für eigene Recherchen gehabt hätte. Stattdessen hatte Wolfgang Donsbach bzw. genauer: sein empirischer Mitarbeiter nichts Besseres zu tun, als meine eigene Dissertation auf Plagiat zu überprüfen; und Katrin Döveling “wehrte” sich mit seitenlangen Drohschreiben ihrer Anwälte. Aber die mittels Textvergleich dokumentierbare Wahrheit wird sich durchsetzen.
Tags: Copy & Paste, Dissertation, Plagiat, Textqualität

Beim IfK will man eben einfach nicht wahrhaben, daß man im allgemeinen unter wissenschaftlichen Arbeiten etwas anderes versteht als das, was zumindest ein Teil der Mitarbeiter bisher so fabriziert hat. Vielleicht kommt man aber auch dort irgendwann in der Wirklichkeit an.
Ev. muss man sich sputen, damit nicht vorher schon das ifk aufgelöst wurde.
Vielleicht bekommt das Institut aber auch großzügige Forschungsmittel aus dem Bundesbildungsministerium, dafür dass es “beweist”, dass es sich bei solchen Übereinstimmungen keinesfalls um Plagiate in Doktorarbeiten handeln kann. Ich wüsste da jemanden, der sich über solche Ergebnisse freuen würde.
Nachdem Sie auf meine Email nicht geantwortet haben, möchte ich meinen Kommentar hier an Sie adressieren. Gerade habe ich mir die von Ihnen geuploadete PDF angeschaut und möchte auf den Teil II eingehen. Hier führen Sie von der Autorin selbst verfasste, aber mehrfachverwendete Textpassagen (oder Fußnoten) auf. Ich stelle mir die Frage, wie Sie dies mit Plagiieren in Verbindung bringen. In wissenschaftlichen Arbeiten ist es üblich (vor allem auch außerhalb der Geisteswissenschaften), komplizierte Zusammenhänge in verschiedenen Teilen der Arbeit wiederholend zu erläutern, um den Leser das Verstehen so leicht wie möglich zu machen. Vorwürfe könnte man einen Autor nur dann machen, wenn sich die wörtlich wiederholten Passagen nur unzureichend in den Text einfügen. In diesem Fall müsste jedoch eine Prüfung der inhaltlichen Zusammenhänge erfolgen. Selbst wenn festgestellt werden würde, dass die Arbeit unter dem wiederholten Einfügen leidet, wäre dies maximal bei der Bewertung der Arbeit (Notengebung) zu berücksichtigen. Andere uns bekannte Konsequenzen, die aus dem Aufdecken von Plagiaten resultieren können, sind hier nicht möglich. Ich erbitte mir zu meinem Kommentar eine Stellungnahme von Ihnen.
Hallo,
danke für Ihr Nachhaken! Die wissenschaftlichen Zitierregeln sehen vor, dass man beim Verweis auf frühere Fußnoten in ein und derselben Arbeit nur auf diese früheren Fußnoten(zeichen) hinweist, aber nicht den gesamten Text der älteren Fußnote in die neue hinüberkopiert – so, als wäre diese Fußnote neu. Bei exzessiver Handhabung dieser Methode könnte eine Täuschung über den Umfang einer Prüfungsleistung vorliegen.
LG
sw
Mit Verlaub: eine Täuschung ist da doch nur möglich wenn die Prüfer ihre Pflichten nicht erfüllen, die Arbeit zu oberflächlich lesen um die Mehrfachverwendung zu sehen?
Die Begutachter haben die Arbeit sicher nie genau gelesen. Insbesondere die gebetsmühlenartige Wiederholung ein und derselben Max-Weber-Zitate fällt bei näherer Beschäftigung schnell auf. Aber wie soll man als umtriebiger Professor auch 500 Seiten genau lesen? Meine These ist, dass solche Arbeiten geschrieben werden, um nicht gelesen zu werden. Sie wurden genauer gesagt weder geschrieben noch gelesen, das ist doch die gegenwärtige akademische Tragödie.
Zum Kommentar von hck:
Und der Schüler, der spickt, täuscht auch nur, wenn der Lehrer seine Pflicht erfüllt und ihn erwischt? Ansonsten ist alles in Ordnung? Und wenn Frau Dövelings Gutachter ihre Pflicht zum (genauen) Lesen nicht erfüllt haben, dann ist so eine Arbeit wie die von Frau Döveling eine Dissertation – unbeachtlich ihres Inhalts? Es ist also alles in Ordnung? Wir sollten uns drauf einigen, daß die Täuschung schon vorliegt, wenn man eine Arbeit abgibt, die den Anforderungen nicht annähernd entspricht. Alles andere wäre Täterschutz, ja Täterförderung.
1. Dr. phil. Katrin Döveling ist seit 1.10.2009 vertretungsweise Inhaberin des Lehrstuhls für Kommunikationswissenschaft III der TU Dresden, promovierte aber 2004 an der Philosophischen Fakultät der Universität Erfurt. Warum hätte Ihrer Ansicht nach das Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden Verdachtsmomente für das Vorliegen von Plagiaten überprüfen sollen?
2. Das im VS Verlag für Sozialwissenschaften im Jahre 2005 veröffentliche Buch „Katrin Döveling: Emotionen – Medien – Gemeinschaft. Eine kommunkationssoziologische Analyse“ ist eine gekürzte Fassung der von Philosophischen Fakultät der Universität Erfurt im Jahre 2004 angenommenen Dissertation „Emotionen in der Medienberichterstattung“ (Erstbegutachter: Prof. Dr. Patrick Rössler). Beziehen sich die Seitenangaben in den von Ihnen gelisteten Textbeispielen auf das veröffentlichte Buch oder die unveröffentlichte Dissertation?
3. Auch mit dem Abgleich mehrerer Textstellen wollen sie belegen, dass eine Doktorandin gegen die Prüfungsordnung verstoßen hat, weil sie Inhalte aus einer von Philip Müller im Jahre 1996 für ein Proseminar „Einführung in die Publizistikwissenschaft“ eingereichten Arbeit mit dem Titel „Theorie oder Metapher – Historische Entwicklung und Theoriebildung des Agenda-Setting-Ansatzes“ nicht ausreichend bezeichnete. Können Sie ausschließen, dass der Studienanfänger sauber arbeitete?
4. Ist es denkbar, dass mangels einer Legaldefinition von „Plagiat“ die Übernahme von persönlichen geistigen Schöpfungen gem. § 2 Abs 2 UrhG nicht legitim aber legal sind? Und überspitzt: Kann man bei einer für ein Proseminar erstellten Arbeit von einer persönlichen geistigen Schöpfung sprechen?
Danke für Ihre interessanten Fragen!
Zu 1: Eine Prüfung auf Plagiat sollte eigentlich ab ca. 2002 Standard an Universitäten sein, sie sollte also IMMER und bei allem erfolgen. Schon 2002 setzte eine mediale Diskussion um Plagiarismus an Universitäten ein. Vor einer Berufung sollte es Standard sein, die wissenschaftliche Qualität und die Textqualität einer Qualifikationsschrift (gegebenenfalls noch einmal) zu überprüfen. Wenn diese Arbeiten nicht einmal im Zuge von Stellenvergaben gelesen werden, ist das schon verwunderlich. Gegenfrage: Warum hat denn das ifk seit Bekanntwerden der ersten Verdachtsmomente gegen Frau Döveling nicht selbst Erhebungen durchgeführt? Oder wurde das gemacht, und ist das geheim?
Zu 2: Ich darf Sie bitten, die Blogbeiträge genau zu lesen. Darauf wurde hingewiesen, z. B. “S. 57 der Buchfassung ihrer Dissertation”. Auch gegenüber dem Ombudsmann der Universität Erfurt und dem vormaligen VS Verlag wurde dies klar kommuniziert.
Zu 3: Auch hier bitte ich Sie, nochmals meine Blogbeiträge genau zu lesen. Im jüngsten schreibe ich, der “empirische Beweis” sei “mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit erbracht worden”. Natürlich kann ich nicht ausschließen, dass auch Philipp Müller schon von einer anderen Seminararbeit abgeschrieben hat. Eine gemeinsame weitere Quelle bei Plagiaten kann fast nie ausgeschlossen werden, aber es ist dann ja wieder empirisch offen, ob der ‘jüngste’ Plagiator in der Kette dann auch die noch ältere Quelle kannte. Dass mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit von der hausarbeiten.de-Quelle abgeschrieben wurde, lässt sich stilometrisch anhand von Wort-Ersetzungen nachweisen (aus “allerdings” wurde ein “jedoch” im ansonsten unveränderten Satz) und einigen weiteren Details (z. B. “pictures in our Head”).
Zu 4: Das fragen Sie bitte die Anwälte!
LG
sw
Ihre Ausführungen zu meinen Fragen haben mich bewogen, darüber nachzudenken, welche Ansprüche die deutschsprachige Kommunikationswissenschaft an Forschungsarbeiten stellt und nach welchen Kriterien sie diese beurteilt.
Anlass mich mit dieser Thematik zu beschäftigen, waren die seit Mai 2012 öffentlich geführten Diskussionen, ob sich [url=http://www.bmbf.de/de/555.php]Prof. Dr. Annette Schavan[/url] in ihrer 1980 angenommenen Dissertation in einem Ausmaß fremde geistige Leistungen unrechtmäßig aneignete, die 33 Jahre später dazu führen könnten, dass ihr der Doktortitel aberkannt werde und sie damit ihr über zwölf Semester dauerndes Studium der Erziehungswissenschaften, Philosophie und Katholische Theologie nicht abgeschlossen hätte. In diesem Zusammenhang habe ich wahrgenommen, dass zwei Gelehrte aufgrund von in den Jahren 2004 und 2009 angenommenen Promotionsschriften immerhin auch mit öffentlichen Geldern finanzierte akademische Karrieren starteten, die wegen Plagiaten nicht hätten approbiert werden dürfen. Diese Kritik kratzt nicht nur an der Integrität von Dr. Katrin Döveling und Dr. Nina Haverkamp und der betroffenen Gutachter, sondern betrifft auch das Fach Kommunikationswissenschaft, weil die akribisch aufgelisteten Beanstandungen der jeweiligen Prüfungsarbeiten bisher leider nicht zu einem kritischen Hinterfragen und Beurteilen der wissenschaftlichen Fragen dieses Faches führten.
[url=http://www.zak.kit.edu/downloads/kurzbiografie_Prof_Doeveling.pdf]Katrin Döveling[url], die „Sozialwissenschaften, Psychologie, Medienwissenschaft an der Heinrich Heine Universität, Düsseldorf“ studierte (unveröffentlichte Magisterarbeit: „Emotionen in sozialen Handlungszusammenhängen am Beispiel der Trauer um Lady Diana Spencer/Windsor“, 1999), schrieb die Dissertation „Emotionen in der Medienberichterstattung als bedürfnisrelevante Handlungsantriebe in Vergemeinschaftungsprozessen. Eine theoretische Verortung, Forschungsperspektive und Fallstudie“ die von [url= http://www.uni-erfurt.de/kommunikationswissenschaft/personen/personenuebersicht/prof-dr-patrick-roessler/Prof. Dr. Patrick Rössler[/url] und Prof. Dr. Joachim Höflich von der Philosophischen Fakultät der Universität 2004 mit [url=]magna cum laude bewertet[/url] wurde. Dr. Stefan Weber beschäftigte sich mit den „wissenschaftlichen Kernkompetenzen“ der in Buchform vorliegenden gekürzten Fassung („Emotionen – Medien – Gemeinschaft. Eine kommunikationssoziologische Analyse“, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2005; 340 Seiten, 1.664 Fußnoten) und [url=http://plagiatsgutachten.de/wordpress/wp-content/uploads/2013/01/Döveling_Textvergleich_Uni_Erfurt_erweitert.pdf] verglich bis Seite 192 mehrere Stellen auf Übereinstimmung mit dem Original.[/url] Nach Durchsicht dieses Schriftgutes entstand der Eindruck, dass die nunmehrige Vertretungsprofessorin durch die Aufnahme von Literaturreferenzen eine eigene Quellenarbeit vortäuschte, weil sie dadurch die Auseinandersetzung mit relevanten Arbeiten ausgewiesener Forscher fingierte obwohl sie ohne entsprechendem Ausweis Texte von weniger bekannten Autoren übernahm. Das führt zwangsläufig zur Frage, ob es sich bei dieser Dissertation um eine methodisch nachvollziehbare, eigenständige Forschungsarbeit handelt, aus der neue fachspezifische Erkenntnisse gewonnen wurden. Dies ist meiner Ansicht nach aufgrund der bisher bekannten Quellen unbeantwortbar, weil sie im Wesentlichen aus dem Teilbereich der Arbeit stammen, die einen Überblick über den Forschungsstand geben will; da das Recherchieren und die Materialsammlung wissenschaftliche Hilfstätigkeiten sind und nicht zu den für die Erstellung einer Dissertation wesentlichen intellektuellen Leistungen zählen, wage ich den Grad der Eigenständigkeit nicht zu beurteilen. Unabhängig davon darf nicht unbeachtet bleiben, ob die beanstandeten Texte
• auf handwerklichen Mängeln beruhen (die „Flüchtigkeitsfehler“, die aus „Nachlässigkeiten“ passieren),
• auf (un-)wesentlichen Zitatenschwindel deuten (der „Graubereich“ ob die übernommenen, aus „fremden Federn“ stammenden Textbausteine zwar nicht mit wissenschaftlichen Standards vereinbar sind aber sanktionslos bleiben oder ob die „grobe Schlamperei“ zum Titelentzug führt) oder
• als Plagiate zu werten sind, die die Aberkennung des Doktortitels rechtfertigen (das „Überschreiten der Bagatellschwelle in substantiellen Teilen der Arbeit“), weil die Autorin zumindest den Erfolg billigte,
was ziemlich sicher unterschiedlich beurteilt werden wird.
Da Katrin Döveling lehrt und ihre akademische Karriere engagiert vorantreibt indem sie sich zB auch an [url=http://www.tu-chemnitz.de/phil/dokumente/aushang_viskom.pdf]Berufungsverfahren[/url] beteiligt, wundert mich, dass eine Kommunkationswissenschaftlerin mit abgeschlossenem einschlägigen Studium und einschlägiger Magisterarbeit im Rücken fünf Jahre später im Teilkapitel über die „Entwicklung des Agenda-Setting Ansatzes“ (Seiten 55 – 57 des Buches) Gedanken von [url=http://www.grin.com/profile/137666/philipp-mueller#documents]Philipp Müller[/url] wiederfinden, die dieser 1996 in einem Proseminar „Einführung in die Publizistikwissenschaft“ vorgetragen hat, aber unterhalb des damaligen Wissenschaftsradars blieben:
Von [url=http://epub.ub.uni-muenchen.de/734/1/AgendaSettingProzesse.pdf]Wolfgang Eichhorn[/url] erschien 1996 bei Reinhard Fischer das Buch „Agenda Setting Prozesse: Eine theoretische Analyse individueller und gesellschaftlicher Themenstrukturierung“, auf den sich Katrin Döveling in FN 299 auf Seite 61 zum Thema Umwelteinflüsse durch direkte Betroffenheit bezieht. Hier drei weitere Textvergleiche mit der Frage, welche Gründe es wohl geben mag, dass sich Döveling (2004) und Müller (1996) auf demselben nicht belastbaren Wissensstand befinden, während Eichhorn (1996) nachvollziehbar schrieb?
Beispiel 1: Sinnentstelltes Zitat von Cohen 1963, 13:
D (2004, 55) = M (1996): „It may not be successful much of the time in telling people what to think, but it is stunningly successful much of the time in telling its readers what to think about.“
E (1996, 3): „… the press is significantly more than a purveyor of information. It may not be successful much of the time in telling people what to think, but it is stunningly successful in telling its readers what to think [i]about[/i]”.
Beispiel 2: Der Begriff Agenda-Setting wurde von Max McCombs und Donald Shaw eingeführt (auf Seite 56 übernimmt sie diesen Gedanken von Schenk ohne darauf hinzuweisen)
D (2004, 55): Die Medien-Agenda stellt insofern die Themenstruktur in den Medien dar, während die Publikums-Agenda die thematischen Prioritäten der Rezipienten anzeigt. Die zentrale Aussage des Ansatzes ist demnach, dass beide korrelieren. […] Mit der Formulierung dieser These durch Cohen 1963 wurde ein gewichtiger und zugleich kontrovers diskutierter Schritt in der Medienwirkungsforschung erzielt.
M (1996): Es wird unterschieden zwischen einer Medienagenda, also der Themenstruktur in den Medien und einer Publikumsagenda, die die thematischen Prioritäten der Rezipienten beschreibt. Die These ist, daß beide korrellieren.
Mit der Formulierung dieser These durch Cohen 1963 wurde ein entscheidender Schritt in der Medienwirkungsforschung unternommen.
E (1996, 6): Ausgangspunkt der [Chapel-Hill] Studie ist die Überlegung, dass Informationen über Wahlkampfthemen umso besser gelernt werden, je mehr Beachtung diese Themen in der Medienberichterstattung erhalten (vgl. McCombs/Shaw, 1972, S. 177). Darauf bauen die Autoren die Hypothese auf, dass die Medien einen bestimmenden Einfluss auf die Agenda, die „Tagesordnung” von Wahlkämpfen haben.
[…]
Das Ergebnis der Untersuchung: Zwischen den Nennungen von Wahlkampfthemen durch die
Befragten und der Berichterstattung in den Medien besteht ein starker Zusammenhang (die angegebenen Korrelationen liegen knapp unter dem Maximum von 1.0. Es ist allerdings nicht ersichtlich, welcher Korrelationskoeffizient verwendet wird). Die Autoren trennen die Medienberichterstattung in Major Issues (Hervorhebung durch Plazierung und Aufmachung der Artikel in den Zeitungen bzw. der Beiträge in der Fernsehberichterstattung) und Minor Issues. Die Korrelationen zwischen Medien- und Publikumsagenda sind für beide Typen von Issues etwa gleich hoch.
Beispiel 3: Walter Lippmann: Public Opinion, New York 1922; Chapter I: The World Outside and the Pictures in Our Heads
D (2004, 55): Lippmann schrieb den Medien die Verantwortung für „the pictures in our Head“ zu.
M (1996): Lippmann schrieb den Medien die Verantwortung für “the pictures in our Head” zu.
E (1996, 1): Zu Beginn der zwanziger Jahre denkt Walter Lippmann über das Verhältnis der „world outside” zu den „pictures in our heads” nach (Lippmann, 1949).
Auf Wunsch von “Beobachter” hier veröffentlicht:
Ihre Ausführungen zu meinen Fragen haben mich bewogen, darüber nachzudenken, welche Ansprüche die deutschsprachige Kommunikationswissenschaft an Forschungsarbeiten stellt und nach welchen Kriterien sie diese beurteilt.
Anlass mich mit dieser Thematik zu beschäftigen waren die seit Mai 2012 öffentlich geführten Diskussionen, ob sich [url=http://www.bmbf.de/de/555.php]Prof. Dr. Annette Schavan[/url] in ihrer 1980 angenommenen Dissertation in einem Ausmaß fremde geistige Leistungen unrechtmäßig aneignete, die 33 Jahre später dazu führen könnten, dass ihr der Doktortitel aberkannt werde und sie damit ihr über zwölf Semester dauerndes Studium der Erziehungswissenschaften, Philosophie und Katholische Theologie nicht abgeschlossen hätte. In diesem Zusammenhang habe ich wahrgenommen, dass zwei Gelehrte aufgrund von in den Jahren 2004 und 2009 angenommenen Promotionsschriften immerhin auch mit öffentlichen Geldern finanzierte akademische Karrieren starteten, die wegen Plagiaten nicht hätten approbiert werden dürfen. Diese Kritik kratzt nicht nur an der Integrität von Dr. Katrin Döveling und Dr. Nina Haverkamp und der betroffenen Gutachter, sondern betrifft auch das Fach Kommunikationswissenschaft, weil die akribisch aufgelisteten Beanstandungen der jeweiligen Prüfungsarbeiten bisher leider nicht zu einem kritischen Hinterfragen und Beurteilen der wissenschaftlichen Fragen dieses Faches führten.
[url=http://www.zak.kit.edu/downloads/kurzbiografie_Prof_Doeveling.pdf]Katrin Döveling[url], die „Sozialwissenschaften, Psychologie, Medienwissenschaft an der Heinrich Heine Universität, Düsseldorf“ studierte (unveröffentlichte Magisterarbeit: „Emotionen in sozialen Handlungszusammenhängen am Beispiel der Trauer um Lady Diana Spencer/Windsor“, 1999), schrieb die Dissertation „Emotionen in der Medienberichterstattung als bedürfnisrelevante Handlungsantriebe in Vergemeinschaftungsprozessen. Eine theoretische Verortung, Forschungsperspektive und Fallstudie“ die von [url= http://www.uni-erfurt.de/kommunikationswissenschaft/personen/personenuebersicht/prof-dr-patrick-roessler/Prof. Dr. Patrick Rössler[/url] und Prof. Dr. Joachim Höflich von der Philosophischen Fakultät der Universität mit [url=http://katrindoeveling.wordpress.com/career/academic-development/]magna cum laude bewertet[/url] wurde. Dr. Stefan Weber beschäftigte sich mit den „wissenschaftlichen Kernkompetenzen“ der in Buchform vorliegenden gekürzten Fassung („Emotionen – Medien – Gemeinschaft. Eine kommunikationssoziologische Analyse“, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2005; 340 Seiten, 1.664 Fußnoten) und [url=http://plagiatsgutachten.de/wordpress/wp-content/uploads/2013/01/Döveling_Textvergleich_Uni_Erfurt_erweitert.pdf] verglich bis Seite 192 mehrere Stellen auf Übereinstimmung mit dem Original.[/url] Nach Durchsicht dieses Schriftgutes entstand der Eindruck, dass die nunmehrige Vertretungsprofessorin durch die Aufnahme von Literaturreferenzen eine eigene Quellenarbeit vortäuschte, weil sie dadurch die Auseinandersetzung mit relevanten Arbeiten ausgewiesener Forscher fingierte obwohl sie ohne entsprechendem Ausweis Texte von weniger bekannten Autoren übernahm. Das führt zwangsläufig zur Frage, ob es sich bei dieser Dissertation um eine methodisch nachvollziehbare, eigenständige Forschungsarbeit handelt, aus der neue fachspezifische Erkenntnisse gewonnen wurden. Dies ist meiner Ansicht nach aufgrund der bisher bekannten Quellen unbeantwortbar, weil sie im Wesentlichen aus dem Teilbereich der Arbeit stammen, die einen Überblick über den Forschungsstand geben will; da das Recherchieren und die Materialsammlung wissenschaftliche Hilfstätigkeiten sind und nicht zu den für die Erstellung einer Dissertation wesentlichen intellektuellen Leistungen zählen, wage ich den Grad der Eigenständigkeit nicht zu beurteilen. Unabhängig davon darf nicht unbeachtet bleiben, ob die beanstandeten Texte
• auf handwerklichen Mängeln beruhen (die „Flüchtigkeitsfehler“, die aus „Nachlässigkeiten“ passieren),
• auf (un-)wesentlichen Zitatenschwindel deuten (der „Graubereich“ ob die übernommenen, aus „fremden Federn“ stammenden Textbausteine zwar nicht mit wissenschaftlichen Standards vereinbar sind aber sanktionslos bleiben oder ob die „grobe Schlamperei“ zum Titelentzug führt) oder
• als Plagiate zu werten sind, die die Aberkennung des Doktortitels rechtfertigen (das „Überschreiten der Bagatellschwelle in substantiellen Teilen der Arbeit“), weil die Autorin zumindest den Erfolg billigte,
was ziemlich sicher unterschiedlich beurteilt werden wird.
Da Katrin Döveling lehrt und ihre akademische Karriere engagiert vorantreibt indem sie sich zB auch an [url=http://www.tu-chemnitz.de/phil/dokumente/aushang_viskom.pdf]Berufungsverfahren[/url] beteiligt, wundert mich, dass eine Kommunkationswissenschaftlerin mit abgeschlossenem einschlägigen Studium und einschlägiger Magisterarbeit im Rücken fünf Jahre später im Teilkapitel über die „Entwicklung des Agenda-Setting Ansatzes“ (Seiten 55 – 57 des Buches) Gedanken von [url=http://www.grin.com/profile/137666/philipp-mueller#documents]Philipp Müller[/url] wiederfinden, die dieser 1996 in einem Proseminar „Einführung in die Publizistikwissenschaft“ vorgetragen hat, aber unterhalb des damaligen Wissenschaftsradars blieben:
Von [url=http://epub.ub.uni-muenchen.de/734/1/AgendaSettingProzesse.pdf]Wolfgang Eichhorn[/url] erschien 1996 bei Reinhard Fischer das Buch „Agenda Setting Prozesse: Eine theoretische Analyse individueller und gesellschaftlicher Themenstrukturierung“, auf den sich Katrin Döveling in FN 299 auf Seite 61 zum Thema Umwelteinflüsse durch direkte Betroffenheit bezieht. Hier drei weitere Textvergleiche mit der Frage, welche Gründe es wohl geben mag, dass sich Döveling (2004) und Müller (1996) auf demselben nicht belastbaren Wissensstand befinden, während Eichhorn (1996) nachvollziehbar schrieb?
Beispiel 1: Sinnentstelltes Zitat von Cohen 1963, 13:
D (2004, 55) = M (1996): „It may not be successful much of the time in telling people what to think, but it is stunningly successful much of the time in telling its readers what to think about.“
E (1996, 3): „… the press is significantly more than a purveyor of information. It may not be successful much of the time in telling people what to think, but it is stunningly successful in telling its readers what to think [i]about[/i]”.
Beispiel 2: Der Begriff Agenda-Setting wurde von Max McCombs und Donald Shaw eingeführt (auf Seite 56 übernimmt sie diesen Gedanken von Schenk ohne darauf hinzuweisen)
D (2004, 55): Die Medien-Agenda stellt insofern die Themenstruktur in den Medien dar, während die Publikums-Agenda die thematischen Prioritäten der Rezipienten anzeigt. Die zentrale Aussage des Ansatzes ist demnach, dass beide korrelieren. […] Mit der Formulierung dieser These durch Cohen 1963 wurde ein gewichtiger und zugleich kontrovers diskutierter Schritt in der Medienwirkungsforschung erzielt.
M (1996): Es wird unterschieden zwischen einer Medienagenda, also der Themenstruktur in den Medien und einer Publikumsagenda, die die thematischen Prioritäten der Rezipienten beschreibt. Die These ist, daß beide korrellieren.
Mit der Formulierung dieser These durch Cohen 1963 wurde ein entscheidender Schritt in der Medienwirkungsforschung unternommen.
E (1996, 6): Ausgangspunkt der [Chapel-Hill] Studie ist die Überlegung, dass Informationen über Wahlkampfthemen umso besser gelernt werden, je mehr Beachtung diese Themen in der Medienberichterstattung erhalten (vgl. McCombs/Shaw, 1972, S. 177). Darauf bauen die Autoren die Hypothese auf, dass die Medien einen bestimmenden Einfluss auf die Agenda, die „Tagesordnung” von Wahlkämpfen haben.
[…]
Das Ergebnis der Untersuchung: Zwischen den Nennungen von Wahlkampfthemen durch die
Befragten und der Berichterstattung in den Medien besteht ein starker Zusammenhang (die angegebenen Korrelationen liegen knapp unter dem Maximum von 1.0. Es ist allerdings nicht ersichtlich, welcher Korrelationskoeffizient verwendet wird). Die Autoren trennen die Medienberichterstattung in Major Issues (Hervorhebung durch Plazierung und Aufmachung der Artikel in den Zeitungen bzw. der Beiträge in der Fernsehberichterstattung) und Minor Issues. Die Korrelationen zwischen Medien- und Publikumsagenda sind für beide Typen von Issues etwa gleich hoch.
Beispiel 3: Walter Lippmann: Public Opinion, New York 1922; Chapter I: The World Outside and the Pictures in Our Heads
D (2004, 55): Lippmann schrieb den Medien die Verantwortung für „the pictures in our Head“ zu.
M (1996): Lippmann schrieb den Medien die Verantwortung für “the pictures in our Head” zu.
E (1996, 1): Zu Beginn der zwanziger Jahre denkt Walter Lippmann über das Verhältnis der „world outside” zu den „pictures in our heads” nach (Lippmann, 1949).
Ihr
Beobachter
Lieber Beobachter,
ja, es sind Rätsel. Und ich stimme auch überein mit Ihnen, dass man die Funde unterschiedlich bewerten kann. Wir warten nun alle gespannt auf das Dokument von Frau Döveling, in dem sie uns die Herkunft der ungekennzeichneten oder unzitierten Textbausteine erklären wird.
LG
sw
Als Naturwissenschaftler wundert man sich bisweilen schon über die Zustände in den Geistes-(Pseudo-)Wissenschaften. Endloses Neuverwursten von primitiven Inhalten ohne besonderen Erkenntnisgewinn oder praktischen Nutzen. Eine solche Doktorarbeit könnte wohl so ziemlich jeder in Deutschland verfassen, der zumindest die mittlere Reife erreicht hat.
Eine Einführung in Facebook und Xing ist wohl keine Doktorarbeit. Vergleichen Sie das mal mit einer ernsthaften Dissertation in Informatik, Maschinenbau oder Physik.
@HerpDerp
Da wär’ ich mit dem Rundumschlag mal etas vorsichtig. Ich bin zwar selber auch Diplom-MINTler aber gerade im Teil Einführung/Verwandte Arbeiten/usw. kann man auch in diesen Fächern mindestens handwerkliche Fehler machen. Wobei es natürlich im Vergleich sehr viel “einfacher” ist in einer sehr umfangreichen Textarbeit ein Plagiat zu begehen als in der Entwicklung/Beschreibung einer ingenieurstechnischen Lösung. Ich schätze aber da würde man auch einiges finden (wobei dann natürlich weiterhin der Streit besteht inweiweit/ab wann sowas die Arbeit substantiell beschädigt; das ist bei einer geisteswissenschaftlichen Arbeit ggf. schneller der Fall).
Bei naturwissenschaftlichen Einleitungen/Grundlagenteilen stellt sich ja erst mal die Frage, ob bei referiertem (z. B. physikalischen) Basiswissen überhaupt eine Quellenangabe nötig ist, bzw. ob eine solche Tatsachendarstellung die Schöpfungshöhe erreicht, dass man z. B. die Argumentationsstruktur als schützenswert ansieht. Es gibt bei solchem Basiswissen in der Regel auch keine Interpretationen fremder Autoren (im Gegensatz wohl zu den Übernahmen von Frau Schavan aus Überblickswerken, in denen von einem Autor analytisch auf die Inhalte eingegangen wurde). Ein Plagiat kann daher in diesen Arbeitsteilen in der Regel ausgeschlossen werden, da hierfür praktisch eine seitenweise (fast) wörtliche Übernahme vorhanden sein müsste, was man denke ich in nicht all zu vielen naturwissenschaftlichen Arbeiten finden wird.