Archiv für Mai 2012

Schavan-Update: Wie eine Forschungsministerin wiederholt Luhmann recycelte

Sonntag, 13. Mai 2012

Es ist schon unglaublich: Schavan hat nicht nur wiederholt eindeutig plagiiert, sondern auch immer wieder halb- und viertelsatzweise bei Niklas Luhmann abgeschrieben, und zwar im Umfeld von direkten Zitaten Luhmanns. Das heißt: Auch beim vermeintlich interpretierenden Eigentext betrieb Frau Schavan Wortbrocken-Recycling von Niklas Luhmann. Eine Methode, die vielleicht im Mittelalter möglich war, wenn Gelehrte der Antike wiedergegeben wurden, aber sicher nicht in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Fundstellen finden sich auf Schavanplag Wiki, einem nach dem Vorbild von GuttenPlag und VroniPlag neu gegründeten Wiki von Martin Heidingsfelder alias “Goalgetter”. Da sich die weiteren dokumentierten Funde bislang nur auf Luhmann konzentrieren (offenbar auf Grund einer Initialzündung in diesem Blog), besteht der dringende Verdacht, dass Frau Schavan im Umfeld von zitierten Wissenschaftlern öfter, wenn nicht immer so vorgegangen ist.

Ach ja – nicht einmal hier hat Frau Schavan Luhmann korrekt zitiert, aber immerhin ihr eigenes ‘Rollenproblem’ vorausgeahnt:

“[...] wiegen Fehlhandlungen und -reaktionen schwerer, mit denen ‘ganze Rollenbereiche diskreditiert’ werden. [...] Luhmann wählt als Beispiele: ‘… wenn einem Gelehrten Plagiate nachgewiesen werden, ein Offizier Angst zeigt, ein Ehegatte untreu wird’ (ebd. S. 265).” (Annette Schavan: Person und Gewissen, 1980, S. 65)

(Danke für den Hinweis auf das Zitat an Erbloggtes. Das im Umfeld mit Abgeschriebene wurde erst von Schavanplag Wiki entdeckt.)

Quelle: Schavanplag Wiki

Schavan-Update: Vier neue Fundstellen und Quelle Nr. 26

Sonntag, 13. Mai 2012

Die Arbeit geht voran, wenn auch langsam und mühsam: schavanplag meldet vier neue Fundstellen (siehe hier, hier und hier) und eine neue Quelle. Ein interessantes Spiel wäre nun, alle weiteren neuen Fragmente nicht zu veröffentlichen und zu schauen, was die Universität “finden” wird. Dann müsste auf sie Druck gemacht werden, dass sie ihre “Funde” publiziert. Ich gehe jede Wette ein, dass da nichts über das bereits Publizierte hinaus dabei wäre!

Uni Innsbruck: Außerordentliche Professur trotz Eigenplagiats und unethischer Autorschaften

Sonntag, 13. Mai 2012

Der Fall Obwexer/Hummer an der Universität Innsbruck ist nicht nur in diesem Blog immer wieder erwähnt worden. Nun ist er um eine Facette reicher: Zum Vorwurf des Eigenplagiats in der Habilitationsschrift (rund ein Drittel ebendieser stimmten in der Erstfassung wörtlich und ohne jeden Hinweis mit der Dissertation des Habilitanden Obwexer überein) kommt nun auch noch mehrfache unethische Autorschaft dazu, und zwar wieder mit dem Diplomarbeits-, Doktor- und Habil-’Vater’ Hummer. Im Publikationsverzeichnis des umstrittenen Europarechtlers Obwexer macht unter anderem folgendes stutzig:

Quelle: http://www.uibk.ac.at/europarecht/mitarbeiter/downloads/publikationsliste-09_2011.pdf, S. 5

Nun heißt es aber in den “Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis” der Universität Innsbruck unter III. Regeln, Punkt 5, “Autorenschaft”:

“Die Nennung als Autorin/Autor oder Co-Autor/in hat die tatsächliche Beteiligung am Zustandekommen einer Veröffentlichung widerzuspiegeln. Eine Autorenschaft wird dann begründet, wenn jemand wesentlich zum Forschungsplan, zur Durchführung der Forschungsarbeiten, zur Auswertung und/oder Interpretation der Ergebnisse oder zur Ausarbeitung des Manuskriptes beigetragen hat. Die Leitung der Einrichtung, in der das Forschungsvorhaben durchgeführt wurde, ein Vorgesetztenverhältnis, die Finanzierung der Untersuchungen oder das Lesen des Manuskriptes können eine Autorenschaft nicht begründen. Die Universität Innsbruck lehnt zudem jede Art der Ehren-Autorenschaft (honorary authorship) strikt ab.”

Diese Regel hinderte die Universität Innsbruck offenbar nicht daran, genau das in ihren eigenen Reihen, noch dazu unter Habilitierten, zu tolerieren. Oder bedeuten die mehrfachen Hinweise in der Publikationsliste, dass man dem Duo Obwexer/Hummer auch bezüglich dieser Praxis auf die Schliche gekommen ist? Dann mag man sich langsam fragen, was hier noch alles faul ist. So oder so: Nirgendwo spielen Ethik und Redlichkeit in der Wissenschaft eine geringere Rolle als an der Universität Innsbruck.

Paraphrase und Plagiat

Sonntag, 06. Mai 2012

Gerade lese ich einen Kommentar auf der VroniPlag-Diskussionsseite zur Nicht-Publikation des Falls Schavan:

“Fakt ist, dass man entweder wörtlich zitieren sollte – mit Anführungszeichen, mit Quellenbeleg und mit Kennzeichnung jeder noch so kleinen Veränderung. Oder aber man paraphrasiert – dann ebenfalls mit Quellenbeleg und möglichst so frei, dass es keine sprachlichen Übereinstimmungen gibt. Wenn ich wissenschaftliches Arbeiten nicht völlig falsch gelernt habe, sind diese beiden Varianten legitim – alles andere nicht. Und eine Promovendin sollte dies wissen. Zumal, wenn sie es an anderer Stelle richtig macht.”

Quelle: VroniPlag-Forum

Tja, so einfach ist es. Damit ist eigentlich alles gesagt. Im Zuge meiner Gutachtertätigkeit habe ich in den vergangenen Jahren Lehrbücher zum wissenschaftlichen Arbeiten bis zurück in die 1970er-Jahre durchforstet, aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, und aus unterschiedlichen Disziplinen (nebenbei bemerkt: ich habe mich auch dafür interessiert, ab wann es in der Wissenschaft überhaupt die Regel gibt, dass wörtlich Übernommenes unter Anführungszeichen zu setzen ist).

Ich habe nur zwei Werke gefunden, die das leichte Umschreiben von Originalen (etwa im Sinne von: ‘Ersetze in einem Satz mit zehn Wörtern die ersten beiden’) “erlauben” oder die sogar dazu einladen: einen Lehrbehelf eines Klagenfurter Bibliothekars (mit der Entdeckung seiner Irrlehre begann für mich alles, anno 2002); dessen Lehrauftrag wurde vom Institutsleiter nach meinen Entdeckungen gecancelt (unvergesslicher O-Ton damals: “Die Studenten sind gar ned so blöd, sie lernen es falsch”). Und ein unsinniges österreichisches Buch über das Zitieren von Gesetzen, das zum Paraphrasieren im (eben falsch verstandenen) Sinne des geringfügigen Umschreibens anleitet. In allen anderen Büchern, Aufsätzen und Skripten steht (und ist immer mit Beispielen untermauert): Es soll gerade keine sprachliche Gleichheit zwischen Originaltext und Paraphrase geben. Und das steht auch schon in einem Lehrbuch aus 1976. Wer anderes behauptet, möge – etwa hier – den Gegenbeweis vorlegen!

Da der Begriff “Paraphrase” dennoch immer wieder mit “(geringfügigem) Umschreiben” assoziiert wird und zu Missverständnissen führt (vielleicht ein mittelalterliches Relikt in unserem Hirn?), habe ich wiederholt – auch schon in diesem Blog – dafür plädiert, ihn ganz aus der Wissenschaft zu streichen. Es genügt völlig, im Fall der nicht-wörtlichen Zitierung von sinngemäßen Zitaten zu sprechen, die mit “(vgl. …)” abgeschlossen werden und u. a. eine Idee, einen Gedanken eines anderen Autors wiedergeben, aber nie dessen Wortlaut.

Update: Schavan bediente sich auch bei Luhmann und Kant

Sonntag, 06. Mai 2012

Ich gestehe: Viel Zeit hat mich die Beschäftigung mit der Dissertation von Frau Schavan nicht gekostet, um zwei neue problematische Stellen zu entdecken. Frau Schavan hat in der Tat sauber gearbeitet, aber offenbar nur in einem Punkt: in der fein säuberlichen Trennung von (fast) wörtlich übernommenen Texten, die sie nicht unter Anführungszeichen gesetzt hat und von Texten, die sie unter Anführungszeichen gesetzt hat. Ihre Präzision beschränkt sich vor allem auf den Einsatz der Techniken Abschreiben ohne Anführungszeichen und Zitieren.

Auf Seite 67 leitet Frau Schavan das Kapitel 2.3 (“Das Grundrecht der Gewissensfreiheit”) mit folgenden Worten ein:

Im allgemeinen versteht man unter Gewissensfreiheit die Freiheit, nach seinem Gewissen handeln zu können. [Absatz auch in der Diss]

Luhmann vertritt nun die eher gegenteilige These, wonach die Gewissensfreiheit “…”. [es folgt ein kurzes direktes Luhmann-Zitat]

Damit sagt Frau Schavan doch, dass sie den ersten Satz selbst gesagt hat, oder? Er sagt ja etwas aus über eine Position, die Luhmann, der im Folgenden referiert wird, nicht vertritt. Deshalb ist dieser Satz auch von dem folgenden Luhmann-Zitat abgehoben. Doch der Leser wird getäuscht. Bei Luhmann steht im Original (in jenem Aufsatz, den Schavan dann zitiert):

In schöner Übereinstimmung versteht man unter Gewissensfreiheit allgemein die Freiheit, nach seinem Gewissen handeln zu können. [Aufsatz aus 1965]

Auf Seite 174 setzt sich die Ministerin mit Kant auseinander. Sie wechselt zwischen direkter Zitation und offenkundiger Kant-Interpretation. Sie schreibt etwa:

Er [der Mensch, Anm. S. W.] muß seinen Verstand aufklären über das, was Pflicht ist oder nicht, “…”. [es folgt ein kurzes Kant-Zitat]

Ja, hier steht nicht “müsse”, hier steht “muß”. Damit wird Kant nicht referiert, sondern interpretiert. Allerdings stammt auch das noch nicht unter Anführungszeichen Gesetzte schon von Kant. Der schrieb nämlich im Original:

Es liegt ihm nur ob, seinen Verstand über das, was Pflicht ist oder nicht, aufzuklären; [...].

Isoliert betrachtet, wären die beiden Funde nicht so dramatisch. Hier weisen sie aber auf eine indiskutable Methode hin – und darauf, dass die Fundgrube wohl noch weitere Überraschungen bieten wird.

Schavan-Update: Aktion “Wer kennt diese Literaturstelle?”

Samstag, 05. Mai 2012

Es gibt in der Arbeit von Frau Schavan mehrere verdächtige Textpassagen, die auf Grund der Elaboriertheit der Wissenschaftsprosa und des demonstrierten Kontextwissens möglicherweise nicht aus ihrer Feder stammen. Eine solche Passage wurde auf VroniPlag bereits publiziert. Ich veröffentliche sie hier erneut mit dem Aufruf: Wer kennt die im Bild unten kursivierte Literaturstelle? (Welcher Dissertant verknüpft schon mal so ganz nebenbei Kant mit Max Weber?) Bitte um Mail an weber@plagiatsgutachten.de. Die Brisanz eines solchen Nachweises wäre nicht zu unterschätzen, würde er doch zeigen, dass Frau Schavan neben dem Buch “Psychoanalyse und Gewissen” von Ernst Stadter (1970) von zumindest einem weiteren komplett unerwähnten Text abgeschrieben hat. Auch die Diskussionsseite ist beachtenswert. Na wenn das kein Wissenschaftskrimi ist!

Aufruf “Finde das Plagiat!” auf VroniPlag

Fall Schavan: Neue Darstellungsform der Plagiate und Aufruf zur Mitarbeit

Samstag, 05. Mai 2012

Ein Massenmedium setzt den nächsten Schritt zur Aufklärung des Falls Schavan: Die “Süddeutsche Zeitung” hat begonnen, erste Plagiatsstellen und die Originale vergleichend darzustellen. Die Verknüpfung von “Barcode” und Text ist gelungen, allerdings wird man sich bei einer zu erwartenden größeren Anzahl von Plagiaten etwas einfallen lassen müssen. Es gibt auch einen Aufruf, sich mit einem Mail an Hinweis@sz.de an der Plagiatssuche zu beteiligen. Wenn ich es richtig gesehen habe, gibt es den Gesamttext der Dissertation von Schavan noch immer nicht im Netz. Das wäre freilich ein wichtiger Schritt, damit die kollektive Suche wie bei Guttenberg erneut anlaufen kann (und komme mir bitte ausgerechnet in so einem Fall niemand mit dem Urheberrecht!).

Interessant auch dieser Link: Der Stand der Recherche in Sachen “As” bei VroniPlag.

Darstellung der Plagiate durch die SZ.

Barcode zum Fall Schavan, erstellt von Martin Heidingsfelder. Danke für den Hinweis an Erbloggtes.

“Person und Gewissen” oder: Der Fall Guttenberg wird sich wiederholen

Donnerstag, 03. Mai 2012

Ich hätte es nie im Leben für möglich gehalten, dass es in Deutschland eine Steigerung des Falles Guttenberg geben wird. Doch es gibt sie: in Form einer plagiierenden Ministerin, die für Bildung, Forschung und Wissenschaft zuständig ist. (Was würde Merkel nun sagen? Dieser Widerspruch ist nicht mehr auflösbar.) Eine Ministerin und vierfache Ehrendoktorin, die über Sigmund Freud schreibt, aber nachweisbar Freud gar nicht gelesen hat, sondern plump aus der Sekundärliteratur abschreibt. Die wiederum Originalautoren wörtliche Zitate unterjubelt, die diese gar nie geschrieben haben, weil aus der Sekundärliteratur nicht einmal “richtig abgeschrieben” wurde. Die aus mindestens einem Buch plagiiert hat, das sie nicht einmal im Literaturverzeichnis anführt. – Was für eine Bankrotterklärung der akademischen Kultur und des politischen Systems! Das geht alles gar nicht.

Mein Stil in diesem Blog ist auch deshalb polemischer geworden, weil die massenmediale Wahrnehmung zumindest heute eine ganz andere war: Schavan wurde durch VroniPlag entlastet, und wenn nicht einmal VroniPlag den Fall veröffentlichen wollte, dann ist es auch keiner. Doch das ist falsch!* Ich kann nur hoffen, dass es in diesem Land investigative Journalisten gibt, die die Sache in den nächsten Tagen erhellen werden. Oder eine sich neu konstituierende Netzgemeinschaft. Ich habe jedenfalls heute alle relevanten Bücher gebraucht bestellt und werde meinen bescheidenen Teil dazu beitragen.

Mich erinnert indes immer mehr an den Fall Guttenberg: Schon alleine der aus heutiger Sicht grandios selbstsatirische Titel der Arbeit “Person und Gewissen”. Oder die erste Reaktion der Frau Minister: “Mit anonymen Vorwürfen kann man schwerlich umgehen.” Mit diesem Satz hat sie auch unglaublich viel über ihre krasse Unkenntnis des Internets, vor allem des Web 2.0 ausgesagt. Wenn mir jemand Plagiatsvorwürfe in einem Blog machen würde, wäre ich doch nur an den Textvergleichen, an den Beweisen selbst interessiert und nicht am Urheber der Anschuldigungen. Ich würde mir höchst neugierig ansehen wollen, mit welchen Argumenten mir ein Plagiat unterstellt wird. Schavan hat sich also bereits mit diesem Satz grandios verraten, so wie Guttenberg mit seinen Sagern. Wer ablenkt und personalisiert, der ist Täter.

Und nun schlägt sie noch weiter in dieselbe Kerbe wie Guttenberg: Sie schweigt. Und wieder, wie bei Guttenberg, gibt es kein Krisenmanagement. Gibt es keine offenen Worte. Gibt es kaum eine Diskussion zur inhaltlichen Substanz des Vorwurfs und zu seiner schleunigen Verifizierung oder Falsifizierung. Dass sich die Geschichte wiederholt, hätte ich wie gesagt nie im Leben geglaubt.

* Update: Wie es wirklich war, erklären zwei der führenden VroniPlag-Mitarbeiter, Martin Klicken und marcusb, hier: http://plagiatsgutachten.de/blog.php/entscheidender-fehler-von-vroniplag/#comments (dies nur als Hinweis für die heute etwas übereifrig interpretierenden Journalisten…).

Entscheidender Fehler von VroniPlag

Donnerstag, 03. Mai 2012

Viele Universitäten haben wohl darauf gewartet, dass die VroniPlag-Aktivisten genau in diese Falle tappen: Sie bezeichnen eine noch nicht fertig recherchierte Arbeit als “Grenzfall“, machen damit einen bedeutenden ontologischen Fehler und wischen einen völlig zu Recht erhobenen Plagiatsvorwurf vom Tisch. Die Dissertation von Schavan ist aber, wenn man sich nur die Unterlagen auf schavanplag genau ansieht, längst kein “Grenzfall” mehr. Vielleicht war sie einmal auf VroniPlag als “Grenzfall” präsent, zu einem gewissen Stand der Recherche, aber das spielt doch keine Rolle mehr. Es wurde genau so abgeschrieben und es wurden genau so die Spuren verwischt wie bei Mathiopoulos. Wer das nicht sieht, ist betriebsblind und versperrt sich vor der Wahrheit.

Bislang wurden die VroniPlag-Aktivisten, allen voran Debora Weber-Wulff, zu Recht nicht müde, uns zu erklären, dass es irrelevant ist, wer die Anschuldigungen erhoben hat, solange diese anhand der Literatur objektiv überprüfbar sind. Nun stimmen sie aber, allen voran Debora Weber-Wulff, ein in den Kanon rund um die ominöse Urheberschaft von schavanplag. Ist es nicht auch völllig irrelevant, wer dieses Blog ins Leben gerufen und die ungemein mühsame Recherchearbeit erledigt hat?

Es wird nun leider mit zweierlei Maß gemessen. Und die bundesdeutschen Journalisten machen mit: Fest steht die Vorverurteilung, die Stellen seien keine ‘echten’ Plagiate. Fest zu stehen scheint auch, dass es sich um irgend eine Anschwärz-Aktion handelt. In einem Blog wird sogar ein Plagiatsvorwurf gegen schavanplag erhoben, weil dort Rechercherergebnisse von VroniPlag verwendet wurden. Es sind dies Absurditäten und historische Irrtümer.

Und es kann nicht sein, dass in Deutschland Plagiatsfälle nur dann noch als solche wahrgenommen werden, wenn sie auf VroniPlag erscheinen, so ungemein verdienstvoll und wichtig diese Plattform auch ist und hoffentlich weiter sein wird. Im Fall Schavan aber hat sie bzw. hat ihr Mehrheitsprinzip komplett versagt. Das sollten sich die Aktivisten nun eindeutig eingestehen und nicht selbst beginnen, glasklare Plagiate zu verharmlosen.

Fall Schavan: Doktorgrad muss aberkannt werden

Mittwoch, 02. Mai 2012

Mittlerweile habe ich die Textvergleiche zwischen der Dissertation von Frau Schavan und den Originalen akribisch studiert (ich unterstelle nun einmal eine Authentizität der Gesamtdokumentation, nicht zuletzt, da ja auch auf VroniPlag der Fall bereits zum Teil kompiliert wurde). Ich komme im Wesentlichen zu demselben Urteil wie Volker Rieble: Es handelt sich hierbei um Plagiate, die auf eine Arbeitsmethode hinweisen, die eindeutig als wissenschaftliches Fehlverhalten zu bezeichnen ist. Besonders befremdlich finde ich in diesem Zusammenhang diese Erinnerung aus der SZ:

“Schavan hatte sich in Guttenbergs Plagiatsaffäre Anfang 2011 sehr kritisch über ihren Kabinettskollegen geäußert. Der SZ sagte sie damals: ‘Als jemand, der selbst vor 31 Jahren promoviert hat und in seinem Berufsleben viele Doktoranden begleiten durfte, schäme ich mich nicht nur heimlich.’”

Nun finden sich in der Arbeit von Schavan ganz ähnliche Stellen – zum Teil auch in deutlicher Täuschungsabsicht, wenn sie etwa Interpretationen von anderen Autoren geringfügig umschreibt und klar als eigene ausgibt (mitunter wurden ganze Systematiken übernommen). Oder wenn sie reihenweise Fußnoten aus Sekundärliteratur übernimmt – so, als hätte sie die Literatur in den Fußnoten selbst zusammengefasst. Es sind zwar nicht so viele intentionale Plagiate wie bei Guttenberg, aber was heißt das schon? Dass Frau Schavan an allen anderen Stellen redlich gearbeitet hat, oder dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Ressourcen nicht mehr gefunden wurde?

Es ist ein Trauerspiel. Frau Schavan kann, wie so viele andere Doktorenpolitiker in dieser Zeit, nicht mehr ernst genommen werden.