Archiv für das Jahr 2012

Können Unternehmen noch selber texten? Problemfeld “Selbstdarstellungs-Plagiarismus”

Dienstag, 25. Dezember 2012

Eine Salzburger Forschungsgesellschaft schreibt auf ihrer Webseite:

“Die Freiheit der Wissenschaft ist ein hohes Gut. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erwächst daraus eine große Verantwortung. Die Research Studios Austria Forschungsgesellschaft nimmt diese Verantwortung wahr, auch und gerade im Dialog mit der Öffentlichkeit.”

Quelle: http://www.researchstudio.at/innovationspipeline

Das steht so auch bei der Max-Planck-Gesellschaft, allerdings im bundesdeutschen Kontext um einen Halbsatz angereichert:

“Die Freiheit der Wissenschaft ist ein hohes Gut – in der Bundesrepublik Deutschland ist die Forschungsfreiheit daher im Grundgesetz verankert. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erwächst daraus eine große Verantwortung. Die Max-Planck-Gesellschaft nimmt diese Verantwortung wahr, auch und gerade im Dialog mit der Öffentlichkeit.”

Quelle: http://www.mpg.de/4898/standpunkte

Da stellt sich doch die Frage: Wer hat es warum von wem? Hätte man das nicht auch selbst schreiben können? Warum bedarf es offenbar selbst bei so einfachen Sachverhalten schon der “Inspiration”?

***

Eine neue Wiener Medienproduktionsfirma beschreibt sich auf ihrer Webseite:

“POPUP MEDIA greift mit seinen Mitarbeitern auf ein Netzwerk von Profis aus den Bereichen Video, Audio, Print und Internet. Mit dieser Stärke wollen wir unsere Kunden ganzheitlich und für alle Medien betreuen. Damit schätzen Partner und Kunden unsere Flexibiltät. Dieser integrative Zugang und die Freude an der Umsetzung machen uns zu einem zuverlässigen Partner. Eine langfristige und loyale Zusammenarbeit ist unser Ziel.”

Quelle: http://www.popupmedia.at/unternehmen

Und auch das findet sich so auch bei einer anderen Firma:

“Mediahaus Salzburg ist ein Netzwerk von Profis aus den Bereichen Video, Audio, Print und Internet. Somit ist es uns wie kaum einem anderen möglich, Kunden ganzheitlich und in allen Medien zu betreuen. Vor allem internationale TV- und Eventpartner schätzen unsere Flexibiltät. [...] Unsere unkonventionelle Herangehensweise und die permanente Freude an der Arbeit machen uns zu einem zuverlässigen Partner. [...] Eine langfristige und loyale Zusammenarbeit ist unser Ziel.”

Man beachte hier insbesondere die Falschschreibung “Flexibiltät” bei beiden Unternehmen, die schon sehr deutlich auf Copy & Paste hinweist.

Quelle: http://www.mediahaus.tv/index.php/das-unternehmen

Ich habe nur zwei Erklärungsmodelle:

1) Texte werden zunehmend egal, man kopiert und übernimmt sie einfach aus “Wurschtigkeit”. Dann sollten wir darüber diskutieren, was das für unsere intellektuelle Kultur bedeutet und wie ehrlich und glaubwürdig dann Informationen aus dem Web überhaupt noch sind.

2) Diese Texte wurden von Leuten bewusst gecopypastet, die keinen anderen Zugang zum Texten mehr haben als Text zu klauen. Dann sollten wir über das (Aus-)Bildungsniveau diskutieren.

Wissenschaftliche Dokumentation zur Dissertation von Dr. Katrin Döveling, IfK der TU Dresden (Teil 3, to be continued)

Mittwoch, 21. November 2012

Anbei die Liste mit den neuen Funden (Stand: 21. 11., 17:00). – Wie kam es etwa zu folgender Textübereinstimmung? Frau Döveling schreibt auf S. 57 der Buchfassung ihrer Dissertation:

“Die Frage ist also, in welchem Ausmaß Medien tatsächlich Themen setzen, um welche Themen es sich hierbei handelt und welche Medien in diesem Prozess stärkeren Einfluss haben. Zudem muss geklärt werden, wie lange der Einfluss anhält, welchen Verlauf er nimmt (z.B. über Dritte) und welche gegensteuernden Gewichte es gibt. Durch diese Fragen kommen viele Variablen in Erwägung, die bei der Beurteilung eines Agenda-Setting-Effektes berücksichtigt werden müssen. Diese Faktoren werden nachfolgend dargelegt […].”

Da ist weit und breit keine Fußnote, keine Quellenangabe, keine Hervorhebung und kein Anführungszeichen, im Gegenteil: Der entsprechende Abschnitt widmet sich dem Thema “Kritik und Erweiterungen des Ansatzes”, und entwickelt wird Dövelings eigenes Konzept einer “Emotionalen Agenda“.

Man betrachte zum Vergleich folgenden Text, der sich auf hausarbeiten.de befindet und aus einer Hausarbeit für ein Einführungsproseminar in Publizistikwissenschaft stammt:

“Die Frage ist also, in welchem Maß Medien Themen setzen, welche Themen und welche Medien stärkeren Einfluß haben, wie lange der Einfluß vorhält, welchen Weg der Einfluß gegangen ist (über Dritte über das Thema informiert werden) und welche gegensteuernden Faktoren es gibt […]. Allein durch diese kleine Vorüberlegung kommen zahlreiche Variablen ins Spiel, die alle bei der Beurteilung eines Agenda-Setting-Effektes mitbedacht sein wollen. […] ein Vorgang, der im folgenden nachgezeichnet werden soll.”

Frau Döveling wird ja wohl nicht aus einer Proseminar-Arbeit abgeschrieben haben. Gab es eine gemeinsame dritte Quelle? Es handelt sich bei Weitem nicht mehr nur um ein paar Übereinstimmungen. Interessant auch, dass beide, Döveling und der Hausarbeitenautor, von der “berühmt gewordene[n] These zum Agenda-Setting” sprechen, “die sich auf Cohen bezieht”…

Quelle: http://www.google.de

Kindle-Copy-Paste

Freitag, 16. November 2012

Deborah L. Salivar-Keene (vielleicht ist das ein Anagramm? Dann bitte um Hilfe!) ist eine fleißige Autorin. 53 Bücher von ihr über Gott und die Welt und von Piaget bis zur Marketingtheorie gibt es auf amazon.de derzeit für den Kindle. Für rund acht Euro pro “Buch” gibt es abendfüllende zwei bis acht Seiten zu erscrollen. So kurz sollten Dissertationen mal werden! Auf amazon.com gibt es sogar knapp hundert Titel, offenbar mit einem gewissen Faible für konstruktivistische Ansätze. Mein Lieblingstitel: “Are We Really, Self-Directed?” Wie die Rankings zeigen, werden die Bücher tatsächlich gekauft. Nennt man das heutzutage “Microlearning”?

Für das herausragende Humorpotenzial der “Autorin” spricht auch dieser Hinweis:

“The copyright does not include any of my personal opinions. All information obtained is a composite of other authors knowledge and research. I have over 2.000 references and all authors are given complete credit for their work and you should also give these authors the credit for their work. Take my word for it YOUR INSTRUCTOR WILL KNOW!!! All documents are to be used strictly as, ‘reference material’. I have already caught students trying to pass this reference material as their own when buying then returning the paper to Kindle and not putting in a bib.”

Da Ihr werter Plagiatsgutachter derzeit mit Dissertationen, in denen zwischen eigenem und fremdem Text nicht korrekt unterschieden wird, voll ausgelastet ist, wird er bis auf Weiteres auf die Überprüfung dieses Fußnotenapparats verzichten…

Update: Eine kursorische Prüfung (ich kann es doch nicht lassen) hat ergeben, dass offenbar jeweils der gesamte Content absatzweise 1: 1 aus dem Internet zusammenkopiert wurde, mit Quellenangaben an den Absatzenden.

Wissenschaftliche Dokumentation zur Dissertation von Dr. Katrin Döveling, IfK der TU Dresden (Teil 2, to be continued)

Samstag, 10. November 2012

Von “Recherchetiefe”, “Quellen-Check” und “Faktengenauigkeit” schrieb Wolfgang Donsbach vom Institut für Kommunikationswissenschaft der TU Dresden 2012 in einem Blog-Kommentar. Er sprach damit journalistische Kernkompetenzen an. Aber wie sieht es mit den wissenschaftlichen Kernkompetenzen aus, etwa bei den eigenen berufenen Kolleginnen? Anbei meine neue Liste (Stand: 10. 11., 15:00). Ich werde mich hüten, diese hier wertend zu kommentieren, denn die Anwälte lauern bereits auf jedes Wort, das ich hier schreibe. Ich denke aber, die Konkordanzen sprechen für sich.

Schade, wenn nicht furchtbar, dass die Auseinandersetzung um Qualitätssicherung in einem Fach so geführt werden muss. Alle, die sich an meiner Veröffentlichungsmethode stoßen, bitte ich zu bedenken, dass hier eine Begutachtung einer Dissertation vorgängig war – und eine Beurteilung mit “magna cum laude”. Ich betone weiter, dass die Fundstellen in beiden Kategorien erst der Anfang sind. Damit will ich niemanden unter Druck setzen, sondern nur dem Quantitätsargument etwas entgegenhalten. Die von der Software in Sachen Eigen-Copy-Paste ausgespuckte Liste ist etwa die längste, die ich überhaupt bislang zu bearbeiten hatte.

Ich habe Wolfgang Donsbach einen Tag nach der zweifelhaften Dresdner Podiumsdiskussion zu Plagiaten zur gemeinsamen Aufklärung eingeladen. Er hat Schweigen vorgezogen.

Wissenschaftliche Dokumentation zur Dissertation von Dr. Katrin Döveling, IfK der TU Dresden (Teil 1, to be continued)

Dienstag, 06. November 2012

Frau Vertretungsprofessor Dr. Katrin Döveling hat 2011 ihre Habilitationsschrift fertiggestellt und ist Promotionsbeauftragte des Instituts für Kommunikationswissenschaft. Rezensenten lobten ihre Dissertation Emotionen – Medien – Gemeinschaft durchweg, eine Fachzeitschrift urteilte im Jahr 2007 gar: “Die Arbeit von Döveling besticht in formaler Hinsicht durch akribisches Referieren und Diskutieren der relevanten Forschungsansätze.” Keine Frage – eine Erfolgsstory.

Oder? Ich habe vergangene Woche begonnen, mir die Dissertation nach Zitiertechnik und Quellenkritik genauer anzusehen. Leider musste ich feststellen, dass Frau Döveling an mehreren Stellen ihren Pflichten zur Kennzeichnung und zur Quellenangabe bei wörtlich oder fast wörtlich übernommenen Texten nicht nachgekommen ist. Die 340 Buchseiten starke Dissertation beherbergt 1.664 Fußnoten. Damit sieht auf den ersten Blick alles sehr wissenschaftlich aus. Auf den zweiten Blick verändert sich das Bild, siehe die Liste der bislang gefundenen Übereinstimmungen (mein Dank an Martin Klicken/VroniPlag für zwei weitere Funde; letzter Stand: 6. 11., 11:15). Und es ist erfahrungsgemäß nicht auszuschließen, dass sich das Bild weiter verändern wird.

Mein bisheriger Lieblingssatz aus der Arbeit findet sich auf S. 191: “Hermann J. Pottmeyer […] unterstützt mit seinen Recherchen das hier aufgestellte Argument der Funktion des Papstes als Oberhaupt der Kirche.” (Als ob wir das nicht schon vorher gewusst hätten, dass der Papst kein Messdiener ist.)

Und in einer Präsentation von Frau Döveling fand ich dieses schöne Ratespiel: Wie viele Zitierfehler befinden sich in diesem Zitat?

Quelle: http://www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Veranstaltungen/Workshops/2007/Doeveling_Praesentation.pdf

Ach (Kommunikations-)Wissenschaft, was ist nur aus Dir geworden…

PS: Von Frau Dövelings Anwälten und ihren sechsstelligen Drohsummen lasse ich mich von nun an nicht mehr einschüchtern. Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Dissertation von Frau Döveling könnte wohl nur in einer Diktatur verhindert werden, aber nicht in einer offenen Wissenschaft, zu der seit einiger Zeit auch Kritik in Blogs gehört.

Gleich mehrere plagiierte medizinische Dissertationen

Freitag, 02. November 2012

Neuer Paukenschlag auf VroniPlag: Gleich drei zumindest teilplagiierte medizinische Dissertationen wurden heute geoutet. Dazu passt hervorragend das Gutachten, das Ihr werter Plagiatsdetektor vor kurzem für das Laborjournal erstellt hat. Wieviele “Theorieteile” bzw. Fakten referierende Abschnitte von medizinischen Dissertationen sind eigentlich plagiiert? Und was wissen diese Mediziner in der Praxis? Entsteht durch das Ab- und Umschreiben Fachkompetenz? Welchen moralischen Zugang haben diese Ärzte (immerhin wurden in fast allen bisherigen Fällen plagiierter medizinischer Dissertationen die Quellen der Plagiate nirgendwo genannt, es handelte sich also jeweils um ‘echte’ Täuschungen)? Kann von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Empirieteile sauber sind (in dem von mir begutachteten Fall einer “Dissertationsdoublette” etwa nicht)? Und: Wenn die Fakten- und Theorieteile für die (spätere) medizinische Praxis irrelevant sind, dann stellt sich die Frage: Wozu die Dissertationen in dieser Form?

Schavan-Update: Juristische Mithilfe gesucht

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Einmal an dieser Stelle ein Aufruf zur Mithilfe: Hat jemand meiner Blog-Leserinnen und -Leser dieses Urteil aus dem Jahr 1980 im Volltext? Noch interessanter wäre freilich das diesem Urteil im Instanzenweg vorgängige Urteil des VG Stuttgart vom 10. Februar 1978, Az: V 346/76.

Jüngere Urteile, d. h. aus den vergangenen zehn Jahren, finden sich hervorragend zusammengefasst in dem Aufsatz “Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung” von Dr. Daniela Schroeder LL.M., erschienen in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 5/2010, S. 176-181. Wendet man die jüngeren Urteile auf die Causa Schavan an (unter der Prämisse, dass die wissenschaftlichen Grundregeln dieselben geblieben sind), hat dies erstaunliche Auswirkungen.

Anmerkung: Mittlerweile habe ich den Volltext erhalten. Vielen Dank an die “ehrenamtlichen Mitarbeiter”!

Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

Dienstag, 16. Oktober 2012

Die Herausforderung im Fall Schavan ist es, die Dissertation nicht auf Grundlage der heutigen Regeln, sondern auf Basis jener Regeln zu beurteilen, die vor 1980 in der bundesdeutschen Erziehungswissenschaft, insbesondere an der Universität Düsseldorf, geherrscht haben. Das macht den Fall auch für Wissenschaftshistoriker spannend. Freilich ist das immer wie ein Indizienprozess: Egal, wie viele Lehrbücher man aus der Zeit vor 1980 zitieren mag, Frau Schavan könnte immer behaupten, diese gar nicht zu kennen oder die Zitierregeln schlichtweg anders oder womöglich gar nicht gelernt zu haben. In Österreich wäre das mit der Rechtsprechung des VwGH relativ einfach zu klären: Es zählt nicht das mögliche Unwissen des Plagiators, sondern die “objektive Betrachtung”. Und diese ergibt sich nun mal aus dem Querschnitt der Aussagen in Lehrbüchern.

Was sagten also einschlägige Werke vor 1980? Die Bücher “Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten” von Helmut Seiffert (in der zweiten Auflage von 1976) und “Technik und Methodik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens” von Albert Scheibler (ebenfalls 1976) liegen in der Universitätsbibliothek Düsseldorf auf und mögen Indizien dafür sein, welche Regeln damals geherrscht haben. Seiffert schreibt, wörtliche Zitate “werden in der Regel in doppelte Anführungszeichen gestellt” (S. 130). Bei Scheibler ist zu lesen: Direkte Zitate “übernimmt man mit Anführungszeichen” (S. 162). Und weiter: Dies gelte “für ganze Sätze ebenso wie für Satzteile (Passagen) oder einzelne individuelle Begriffsworte“. (Ebenda)

Albert Scheibler erwähnt das Problem des Plagiats auf S. 160 und definiert Plagiat als “die Unterlassung, benutzte Quellen anzugeben“. Er rückt den Plagiatsbegriff in die Nähe eines urheberrechtlichen Vergehens und erwähnt, den damaligen Gesetzestext zitierend, gar die Möglichkeit einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Der älteste Plagiatsstreit, den ich in der Rechtsprechung von österreichischen Höchstgerichten gestern online gefunden habe, datiert aus 1967. Und 1965 kam es an der Universität Bonn zu einer interessanten Plagiatsaffäre, bei der die Fakultät nach Vorliegen von ca. 100 Plagiatsfragmenten in einer Dissertation die Aberkennung des Doktorgrades beschlossen hatte, das Dekanatskollegium allerdings Monate später diesen Beschluss wieder aufgehoben hat. Dies führte zu einem Proteststurm der bundesdeutschen Germanisten (im VroniPlag-Forum wurde dieser historische Fall wieder ausgegraben). Plagiat war also auch vor 1980 ein Thema, allerdings wurde wohl viel unter den Teppich gekehrt, und deshalb würde sich eine ernsthafte Recherche auch schwierig gestalten. (Auffallend ist übrigens, dass es zu diesem ungemein spannenden Thema keine Dissertation gibt.)

Zurück zur Frau Minister: Es muss nach meinem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass Frau Schavan beim Verfassen ihrer Dissertation (a) wusste, was ein korrektes Zitat ist (das hat sie ja auch an anderen Stellen bewiesen) und (b) auch wusste, was ein Plagiat ist. Gerade bei einer Studie über das Gewissen versteht sich zudem eine gewissenhafte Arbeit von selbst. Zur fachlichen Dimension kommt also auch eine moralische.

Frau Schavan hat methodisch getäuscht. Dennoch könnte sie ihren Doktortitel behalten. Warum? In ihrer Dissertation tauchen zwei Plagiatsmuster auf, die ich auch in meinem Gutachten zur Dissertation von EU-Kommissar Johannes Hahn aus dem Jahr 1987 identifiziert habe: Erstens: Es wird eine kurze Passage zitiert, aber dann wird weiter aus demselben Werk unzitiert abgeschrieben. Ich nannte dies das “More-Inclusive-Plagiat”. Heute würde man auch sagen, das sei eine Spielart des Bauernopfers (man kann auch schon vor dem korrekten Zitat mit dem Abschreiben aus der dann vorher ungenannten Quelle beginnen). Zweitens: Die Wiedergabe von Originalliteratur in eigenen Worten wird suggeriert, aber tatsächlich wurde der Originalautor selbst abgeschrieben (wie Schavan mit Niklas Luhmann und anderen, so Hahn mit Leopold Kohr und anderen). Dies könnten Indizien dafür sein, dass diese Unsitten tatsächlich in besagter Zeit sehr verbreitet waren.

Die Universität Düsseldorf steht vor einem Dilemma: Spricht sie Schavan ganz frei, wäre das Signal fatal (eine später nachgewiesene Täuschung hat keine Folgen für den akademischen Grad – und das wäre so schlichtweg widerrechtlich). Und für ein Verjährungsargument gibt es rechtlich keine Grundlage. Rügt sie Schavan bloß, aber belässt ihr den Doktorgrad, wäre auch dies rechtlich auf äußerst wackligen Beinen. Entzieht sie Schavan den Doktorgrad, würde sie womöglich Maßstäbe setzen, mit denen man einem oder gar zwei Drittel der Doktoren von damals den Grad wieder wegnehmen müsste. Universitäten müssten in der Folge wohl ganze Rechtsabteilungen zum Bearbeiten der alten Fälle einrichten.

Eine verzwickte Situation, aber wir dürfen nie vergessen, wer den Universitäten das alles eingebrockt hat: jene Leute, die die Universitäten selbst berufen haben, die zu faul, zu ungenau oder zu unwissend waren und sind, um sich mit Abschlussarbeiten korrekt auseinanderzusetzen und diese einwandfrei zu beurteilen. Sie waren es, die damals die Textsimulanten hervorgebracht haben. Ihnen zahlt der Staat heute eine fette Rente.

Endbericht zum Fall Schavan: Täuschungsabsicht ist nachweisbar

Samstag, 13. Oktober 2012

Ich empfehle allen an der Thematik Interessierten die genaue Lektüre des Endberichts zur Dissertation von Annette Schavan. Bei oberflächlicher, wohlwollender Interpretation spräche für die Verfasserin (und unsere Welt ist ja oberflächlich geworden und wir neigen zu vorschnellen Urteilen): Inkriminierte Passagen finden sich auf 94 der 333 Textseiten, also auf 28 Prozent. Da gab es schon quantitativ deutlichere Plagiate. Und von den 44 Literaturquellen, von denen Schavan abgeschrieben hat, finden sich nur vier nicht in ihrem Literaturverzeichnis. Sie hat also fast alle Quellen ihrer Ab- und Umschreibarbeiten am Ende der Arbeit angegeben. Spräche dies tatsächlich für Betrug und nicht eher für eine Unkenntnis der genauen Zitierregeln? Wollte Schavan ernstlich täuschen, hätte sie doch viel mehr Literaturtitel gar nicht angegeben und damit an anderen Stellen der Arbeit auch nicht zitiert, oder? Und überhaupt: Begriffe wie “Verschleierung” oder “Bauernopfer” fanden sich vor 1980 in keinem Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten. Und schließlich hat man damals dem Thema Plagiat nur eine sehr geringe Bedeutung zugemessen, und das indirekte Zitat mit “vgl.” war unklar und mehrdeutig definiert. Also: Was soll’s?

Das ist die Sichtweise, zu der die Kommission an der Universität Düsseldorf besser nicht kommen sollte. Denn sie verkennt die Qualität des Schavanschen Plagiats: Frau Schavan hat nämlich wiederholt und methodisch so getan, als würde sie Originalliteratur gelesen haben (von George Herbert Mead bis zu Martin Heidegger), hat aber nicht nur den Wortlaut der Originalautoren, sondern auch Interpretationen dieses Wortlauts von bei diesen Interpretationen ungenannten Quellen abgeschrieben. Damit erfüllt das Vorgehen Schavans jede Plagiatsdefinition, die es auch schon vor 1980 gab und die immer schon der kleinste gemeinsame Nenner einer Definition von “Plagiat” war: Ein Textplagiat ist eine unbefugte Aneignung fremder Ausführungen ohne Quellenangabe.

Der Leser erhält an allen inkriminierten Stellen den Eindruck, hier würde Schavan – die Werke von Freud, Adler, Piaget und vielen anderen direkt zitierend – diese “Originalstellen” in ihren eigenen Worten interpretieren. Dabei hat sie die Interpretationen von ‘vor Ort’ ungenannten Quellen ab- und umgeschrieben, und oft ist man sich aufgrund ihrer Kürzungen und Umstellungen nicht einmal sicher, ob sie die Interpretationen verstanden hat. Damit wird der Leser (und damit der Begutachter) über die Autorschaft getäuscht. Zu einer solchen Interpretation wiederum muss jeder gelangen, der die Vergleichsstellen vorurteilsfrei genau studiert. Das deutsche Gesetz über die Führung akademischer Grade ist eindeutig: Ein “von einer deutschen staatlichen Hochschule verliehene[r] akademische[r] Grad kann wieder entzogen werden”, “wenn sich nachträglich herausstellt, daß er durch Täuschung erworben worden ist [...]“. (Anmerkung: Dieses Gesetz galt zum Zeitpunkt der Promotion Schavans, weil die betreffende Promotionsordnung darauf verweist, siehe § 14 hier.) Bleibt noch die Frage der Erheblichkeit der Täuschungshandlungen zu klären: Dazu genügt ein Blick auf die rot markierten Seiten in der schavanplag-Dokumentation.

Was gibt es noch zu sagen? Klar ist heute, dass die Einschätzung von VroniPlag falsch war, dass sich nicht viel mehr Plagiatsstellen als die ursprünglich angezeigten in der Dissertation Schavans finden werden. Das wurde mittlerweile empirisch widerlegt, die Anzahl der Quellen des Plagiats hat sich fast verdoppelt. Hätte VroniPlag den Fall auf die Startseite gebracht, wäre Frau Schavan heute nicht mehr Frau Doktor. Und an den Universitäten hätten weitaus mehr Akteure Farbe bekannt und endlich umgedacht.

Wem wird die Düsseldorfer Kommission dienen: der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung oder dem politischen Establishment?

Die “marktschreierische Wichtigtuerei selbsternannter Plagiatsjäger”?

Montag, 08. Oktober 2012

Im Zuge meiner Recherchen zur Ignoranz der Themen gute wissenschaftliche Praxis und Plagiarismus bei führenden österreichischen Wissenschaftsorganisationen stieß ich erst gestern auf einen schon etwas älteren Kommentar des FWF-Präsidenten Christoph Kratky. Das ist schon ein starkes Stück! Schuld sind offenbar die in der Sache nicht kompetenten Politiker, vor allem aber die “selbsternannten Plagiatsjäger”. Da es zum Zeitpunkt des Kommentars erst einen dieser Spezies gab, werde damit wohl ich gemeint sein.

Wen bedient dieser Kommentar von Kratky, wen spricht er an? Man lese die Untertöne. Auf einen Schlag wurde mir klar, dass es Kratky und dem FWF gerade nicht darum geht, Plagiate zu verhindern oder zu ahnden, sondern jenen nach dem Maul zu reden, die selbst plagiiert haben und weiter ihre Ruhe haben wollen: von Ex-Wissenschaftsminister Hahn über eine plagiierende UMIT-Rektorin bis zum plagiierenden Vizerektor der Montanuniversität Leoben. Sie alle saßen und sitzen in jenen Gremien, deren einziges Interesse Stillstand und Zudecken ist. Und diversen Politikern Unkenntnis in der Sache vorzuwerfen, lenkt wohl auch nur davon ab, dass einige Universitäten in Sachen Qualitätssicherung auch nicht bis drei zählen können, siehe meine gestrigen Entdeckungen an der Universität Klagenfurt.

Ein Trauerspiel, wie man es in Österreich gewöhnt ist. Obwohl es in Deutschland nicht viel besser ist, findet sich dort zumindest das Thema “gute wissenschaftliche Praxis” auf der Startseite der DFG. Beim österreichischen Pendant FWF ist nur Gender Chefsache. Grauslich. Die Frage ist und bleibt offen, wie man das System am besten verändern kann. Als Mitläufer von innen sicher nicht.